Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

In Zeiten, in denen das Internet zu einer fast schon selbstverständlichen Informations- und Kommunikationsplattform geworden ist, ist auch die Wahrscheinlichkeit, eine sogenannte Filesharing Abmahnung zu erhalten, gestiegen. Dabei können vor allem diejenigen, die Online-Tauschbörsen nutzen, recht schnell zum Adressat einer Abmahnung durch Rechteinhaber aus der Musik-, Film- oder Softwareindustrie werden. Eine solche Abmahnung wird üblicherweise von spezialisierten Rechtsanwälten verfasst und enthält neben der Beschreibung der beanstandeten Verletzungshandlung und den drohenden Konsequenzen meist lange, für den Laien nur schwer nachvollziehbare Ausführungen zur Rechtslage. Dies wiederum führt dazu, dass viele Abgemahnte entweder regelrecht in Panik geraten und ohne große Überprüfung irgendwelche Erklärungen unterschreiben und Zahlungen leisten oder aber die Abmahnung schlichtweg ignorieren. Beide Möglichkeiten sind jedoch nicht die besten Lösungen. Damit es einfacher wird, die Abmahnung richtig einzuordnen und entsprechend zu reagieren, fasst die folgende Übersicht die wichtigsten Informationen zur Abmahnung wegen Filesharing zusammen.

Abmahnung wegen Filesharing hier erstellen

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Video mit Informationen und Tipps zur Filesharing Abmahnung

 

1.) Worauf bezieht sich eine Filesharing Abmahnung überhaupt?

Bei einer solchen Abmahnung geht es um die illegale Nutzung einer Online-Tauschbörse. Das bedeutet, dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er in einer Tauschbörse urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Songs, Spiele, Software oder Filme widerrechtlich ausgetauscht hat. Der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung begründet sich dabei in der ermittelten IP-Adresse und den damit zusammenhängenden Adressdaten. Neben dem Vorwurf der illegalen Nutzung enthält eine Abmahnung die Aufforderung, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie Hinweise auf entstandene Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltskosten. In aller Regel endet die Abmahnung dann mit einem Vergleichsangebot, was bedeutet, dass dem Abgemahnten eine außergerichtliche Einigung angeboten wird. Dazu soll der Abgemahnte die beigelegte Unterlassungserklärung unterschreiben und einen Pauschalbetrag bezahlen, der sich meist zwischen 250 Euro und 1200 Euro bewegt. Danach ist die Angelegenheit erledigt.

 

2.) Sollte der Abgemahnte einfach die Erklärung unterschreiben und die Zahlung leisten?

Abmahnung FilesharingZunächst muss zwischen dem Unterlassungsanspruch, der geltend gemacht wird, und den geforderten Gebühren unterschieden werden. Der Unterlassungsanspruch begründet sich in der Verletzung der Urheberrechte und der Rechteinhaber kann verlangen, dass Urheberrechtsverletzungen künftig unterlassen werden. Allerdings reicht es nicht aus, wenn der Abgemahnte verspricht, Rechte in Zukunft nicht mehr zu verletzen und die entsprechende Datei zu löschen. Der Unterlassungsanspruch kann nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung aufgehoben werden. Durch eine solche Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages, falls es zu einer erneuten Rechtsverletzung kommen sollte. Gibt der Abgemahnte nun eine Erklärung ab, kann der Abmahnende seinen Unterlassungsanspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen. Allerdings enthalten viele Unterlassungserklärungen Formulierungen, die aus rechtlicher Sicht nicht notwendig sind und sich nachteilig für den Abgemahnten auswirken können. Aus diesem Grund ist eine sorgfältige Prüfung sehr wichtig und in den meisten Fällen ist es sinnvoller, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Im Hinblick auf die Kosten für die Abmahnung ist ebenfalls eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls sinnvoll. Ist die Abmahnung berechtigt, besteht in den meisten Fällen tatsächlich der Anspruch auf die Erstattung der Anwaltskosten. Schadensersatzansprüche hingegen sind nicht immer gerechtfertigt. In aller Regel wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt und die Praxis zeigt, dass die Zahlungsansprüche letztlich nur bei hohen Forderungen tatsächlich per Gericht durchgesetzt werden. Leistet der Abgemahnte die geforderte Zahlung nicht, muss er allerdings solange mit einem Gerichtsverfahren rechnen, bis die Abmahnung verjährt ist. Dies ist aber erst nach drei Jahren der Fall, wobei die Frist im Folgejahr der Abmahnung beginnt. Eine schnelle Erledigung und damit Rechtssicherheit ist durch die Zahlung der Forderungen gegeben.

 

Vorlage für eine modifizierte Unterlassungserklärung bei einer Filesharing Abmahnung

Als Fazit bleibt, dass jede Abmahnung gewissenhaft geprüft und im Zweifel juristischer Rat eingeholt werden sollte. Zudem ist es sinnvoll, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese kann wie in der folgenden, beispielhaften und allgemein verfassten Vorlage formuliert werden:

 

(Modifizierte) Unterlassungserklärung

 

Hiermit verpflichte ich – (Name und Adresse des Abgemahnten) – mich

rechtsverbindlich, aber ohne eine Rechtspflicht anzuerkennen, und unter der auflösenden Bedingung einer verbindlichen Klärung des Verhaltens, das zu unterlassen ist,

gegenüber – (Name und Adresse des Abmahnenden / Rechteinhabers) –

es mit sofortiger Wirkung und künftig zu unterlassen, (Wiedergabe des angemahnten Verhaltens, z.B. im Internet urheberrechtlich geschützte Software des Unternehmens ___ vollständig oder in Teilen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen). Eine angemessene Vertragsstrafe an (Name des Abmahnenden / Rechteinhabers) zu bezahlen, sofern es zu einer Verletzung des Unterlassungsversprechens kommen sollte. Die Höhe der Vertragsstrafe wird dabei nach billigem Ermessen von (Name des Abmahnenden / Rechteinhabers) bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden.

 

Ort, Datum, Unterschrift des Abgemahnten