Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Im Internet gibt es unzählige Online-Tauschbörsen und Seiten, die diverse Dateien wie unter anderem Musikstücke, Bilder, Videos, Spiele oder Software zum Download zur Verfügung stellen. Diese Seiten werden gerne und viel genutzt. Umso größer ist dann aber die Überraschung, wenn plötzlich ein anwaltliches Schreiben in Form einer Abmahnung im Briefkasten liegt.

Abmahnung online erstellen

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Dies ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Die Inhalte einer Abmahnung wegen eines Downloads

In der Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, er habe ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne die Zustimmung des Rechteinhabers im Internet zum Download angeboten oder heruntergeladen. Der Rechteinhaber mache nun, vertreten durch den Anwalt als Verfasser und Absender der Abmahnung, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Abgemahnten geltend. Um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, wird dem Abgemahnten gleichzeitig ein Vergleichsangebot unterbreitet. Das Vergleichsangebot setzt sich dabei aus zwei Komponenten zusammen. Zum einen soll der Abgemahnte die beigelegte Unterlassungserklärung abgeben, durch die er sich verpflichtet, künftig ähnliche Rechtsverletzungen zu unterlassen und eine empfindliche Geldstrafe zu bezahlen, falls es doch zu einem Wiederholungsfall kommen sollte. Zum anderen soll er eine Zahlung leisten, um auf diese Weise die Schadensersatzansprüche des Rechtsinhabers und die entstandenen Anwaltskosten zu begleichen.

 

Die wichtigsten Schritte bei einer Abmahnung wegen Download

Da die wenigsten Abgemahnten mit absoluter Sicherheit ausschließen können, dass ihr Internetanschluss für eine Verletzung von Urheberrechten verwendet wurde, ist es grundsätzlich sinnvoll, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Durch die Abgabe einer solchen Erklärung kann der Abmahnende nämlich keine einstweilige Verfügung mehr erwirken. Allerdings sollte dazu nicht einfach die Erklärung unterschrieben werden, die der Abmahnung beiliegt. In den meisten Fällen sind diese nämlich deutlich umfangreicher gestaltet als es das Gesetz vorschreibt. Besser ist daher, die vorformulierte Erklärung abzuändern, indem beispielsweise Passagen wie die Verpflichtung, die Abmahnkosten zu tragen, gestrichen werden, oder aber eine neue Erklärung zu formulieren. Im Grunde genommen geht es also darum, den Umfang der Erklärung auf die eigentliche Unterlassungsverpflichtung zu beschränken. Die Erklärung sollte dann unbedingt innerhalb der Frist, die in der Abmahnung benannt ist, abgegeben werden. Andernfalls kann der Abmahnende nämlich ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren einleiten.

Mit der vorsorglichen Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der wichtigste Schritt bereits getan. Ob der Abgemahnte der Zahlungsaufforderung nachkommen sollte, kann pauschal nicht beantwortet werden. Hier muss in jedem Einzelfall abgewogen werden, wie groß das Risiko ist, dass der Abmahnende tatsächlich ein Gerichtsverfahren einleitet.

 

Muster für eine abgeänderte Unterlassungserklärung bei einer Abmahnung wegen eines Downloads

 

Das folgende Muster für eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung versteht sich als allgemeines Beispiel zur Veranschaulichung.

(Vorname, Nachname, Anschrift)

 

verpflichtet sich hiermit gegenüber

(Name und Anschrift des Rechteinhabers) als Unterlassungsgläubiger,

vertreten durch (Name und Anschrift des Abmahnanwalts)

– ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, jedoch rechtsverbindlich,

– bei Meidung einer angemessenen Vertragsstrafe, die für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig wird und deren Höhe vom Unterlassungsgläubiger festgesetzt und deren Angemessenheit gerichtlich überprüft werden kann,

zu unterlassen,

das Werkstück (genaue Bezeichnung der Datei, für die der illegale Download abgemahnt wird)

ohne Zustimmung des Urhebers oder eine entsprechende Berechtigung vollständig oder anteilig im Internet, über dezentrale Computernetzwerke oder in sonstiger Weise öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten.

 

(Ort, Datum, Unterschrift des Abgemahnten)