Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Abmahnungen kommen in den unterschiedlichsten Bereichen vor, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Arbeits-, dem Miet-, dem Urheber- oder dem Wettbewerbsrecht. Letztlich kann eine Abmahnung überall dort eingesetzt werden, wo ein Vertragsverhältnis vorliegt oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können. Gemeinsam ist dabei allen Abmahnungen, dass es sich um alles andere als erfreuliche Schreiben handelt. Nun stellt sich jedoch die Frage, was im Fall einer Abmahnung zu tun ist, also wie der Abgemahnte am besten mit der Abmahnung umgehen und am sinnvollsten darauf reagieren sollte.

 

Video mit Tipps und Verhaltensregeln

https://www.youtube.com/watch?v=BFFLxwWv0-4

Der erste und wichtigste Tipp in diesem Zusammenhang, der immer und unabhängig davon gilt, worauf sich die Abmahnung bezieht, lautet:

  • Ruhe bewahren!

Natürlich bedeutet das nicht, dass der Abgemahnte die Abmahnung auf die leichte Schulter nehmen, das Schreiben einfach ignorieren oder gar auf direktem Wege in den Papier befördern sollte. Aber eine Abmahnung ist kein Grund für übertriebene Panik.

 

Tipps und Verhaltensregeln bei einer Abmahnung vom Arbeitgeber

Abmahnung Tipps und VerhaltensregelnEine Abmahnung vom Arbeitgeber ist als Verwarnung zu verstehen und vom Prinzip her mit einer gelben Karte im Fußball zu vergleichen. Das bedeutet, der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hin und fordert ihn dazu auf, dieses Verhalten künftig abzustellen. Er gibt dem Arbeitnehmer dadurch die Möglichkeit, weitere Konsequenzen zu vermeiden. Gleichzeitig benennt er aber auch die Folgen, mit denen der Arbeitnehmer rechnen muss, wenn er sich ein solches oder ein vergleichbares Fehlverhalten noch einmal leistet. Der abgemahnte Arbeitnehmer sollte die Abmahnung tatsächlich als Verwarnung, gleichzeitig aber auch als Chance auffassen. Zudem hat er die Möglichkeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern und diese Stellungnahme wird dann zusammen mit der Abmahnung in die Personalakte aufgenommen. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Arbeitnehmer die Abmahnung für unberechtigt hält. In diesem Fall kann er eine Überprüfung verlangen und Klage auf Entfernung der Abmahnung erheben.

 

Tipps und Verhaltensregeln bei einer Abmahnung vom Vermieter

Ähnlich wie bei einer Abmahnung durch den Arbeitgeber gestaltet sich auch die Situation bei einer Abmahnung durch den Vermieter. Auch eine solche Abmahnung hat den Stellenwert einer gelben Karte und kann zur roten Karte in Form der Kündigung führen, wenn der Mieter weiterhin die gerügten Verhaltensweisen an den Tag legt. Anders als bei der Abmahnung im Arbeitrecht muss der Mieter die Abmahnung allerdings immer hinnehmen, auch wenn sie aus seiner Sicht unberechtigt ist. Dies liegt daran, dass die Abmahnung seine Rechte als Mieter nicht verletzt. Kommt es nämlich zu einem Rechtsstreit, muss der Vermieter beweisen, dass sich der Mieter vertragswidrig verhalten hat, unabhängig davon, ob eine vorhergehende Abmahnung existiert oder ob nicht.

 

Tipps und Verhaltensregeln bei einer Abmahnung vom Anwalt

Etwas schwieriger ist die Situation, wenn eine Abmahnung von einem Anwalt ins Haus flattert, beispielsweise weil dem Abgemahnten vorgeworfen wird, Urheberrechte verletzt, Dateien illegal heruntergeladen oder gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Hier ist es letztlich nicht möglich, pauschale Tipps und Verhaltensregeln zu nennen, denn hier muss jeder Einzelfall für sich überprüft und im Zweifel juristischer Rat eingeholt werden. In den meisten Fällen ist es jedoch sinnvoll, die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb der eingeräumten Frist abzugeben. Die von den Anwälten vorformulierten und beigelegten Erklärungen sind allerdings meist umfangreicher als notwendig und können daher zusätzliche Nachteile mit sich bringen. Oft ist daher besser, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die sich rein auf die eigentliche Unterlassungsverpflichtung und die Verpflichtung zu einer angemessenen Geldstrafe im Fall eines erneuten Verstoßes beschränkt. Inwieweit die geforderten Zahlungen zum Ausgleich von Schadensersatzansprüchen und Anwaltskosten bezahlt werden sollten, ist ebenfalls von Fall zu Fall verschieden. Durch eine Zahlung ist die Angelegenheit erledigt, andererseits wird sicher nicht jeder Anwalt bei jeder Abmahnung tatsächlich ein Gerichtsverfahren einleiten. Dass die gerügten Sachverhalte umgehend beseitigt, also beispielsweise die jeweiligen Dateien entfernt oder die Angaben im Impressum vervollständigt werden sollten, versteht sich von selbst.