Vorlage Arbeitsvertrag
Checkliste Abschluss ArbeitsvertragDatum / Zeichen:     /     
  
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Soll ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, sollten folgende Punkte grundsätzlich beachtet werden:     

Tarifvertragliche Bestimmungen
Wenn ein Tarifvertrag besteht, findet dieser bei der Einstellung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten Anwendung:
Allgemeinverbindlichkeitserklärung (z. B.: Einzelhandel); Tarifgebundenheit durch Mitgliedschaft in einem tarifschließenden Verband (Geregelt sind u. a. Arbeitszeit, Entgelt, Kündigungsfristen, Sozialleistungen ...)

     
Arbeits-Vertragsbeginn
Im Arbeitsvertrag wird festgelegt, ab welchen Datums der Arbeitnehmer zur Arbeitsaufnahme verpflichtet ist. Wenn der Arbeitnehmer nicht zu diesem vereinbarten Termin erscheint, kann ihm nach vorangegangener Mahnung gekündigt werden. Die Entgeltzahlungspflicht erlischt für die Zeit des unentschuldigten Fehlens.
     
Vertragsdauer
Grundsätzlich ist die Dauer des Vertrags unbegrenzt, falls eine Befristung nicht ausdrücklich vereinbart wird. Wird eine Befristung vereinbart und im Vertrag festgehalten, so endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Ablauf dieser vereinbarten Dauer.
     
Kündigung
Sollen gesonderte Kündigungszeiten vereinbart werden, müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen über Kündigungsfristen beachtet werden (BGB, Kündigungsschutzgesetz).
     
Arbeitszeit
Findet kein Tarifvertrag Anwendung, muss die wöchentliche Arbeitszeit im Vertrag festgelegt werden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf regelmäßig nicht mehr als 8 Stunden täglich betragen. Hierzu gibt es aber auch Ausnahmeregelungen.
     
Urlaub
Der zu gewährende Jahresurlaub muss mindestens der im Tarifvertrag vereinbarten Dauer entsprechen. Findet kein Tarifvertrag Anwendung, muss er nach Bundesurlaubsgesetz mindestens 18 Werktage betragen.
     
Die Probezeit
Es kann eine Probezeit bis zu der Dauer von sechs Monaten vereinbart werden. Beide Vertragspartner haben das Recht, in dieser Zeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen.
     
Freiwillige Zahlungen (Gratifikationen)
Gewährte Gratifikationen orientieren sich am Tarifvertrag, z. B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Das Weihnachtsgeld ist von einem 13. Monatsgehalt zu unterscheiden. Die gewährten Gratifikationen müssen unter Umständen regelmäßig eingeräumt werden. Um dies zu verhindern, ist es sinnvoll, vom Arbeitnehmer eine Bestätigung über freiwillig gezahlte Leistungen zu verlangen, in der die Einmaligkeit und Freiwilligkeit betont wird.
     
Formfreiheit des Vertrages
Ein Arbeitsvertrag bedarf keiner besonderen Form. Er kann auch mündlich geschlossen werden. Zu Beweiszwecken empfiehlt es sich allerdings immer, den Inhalt des Arbeitsvertrages schriftlich zu fixieren. Er ist von beiden Vertragspartnern zu unterschreiben.
     

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