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Zwischen Datum Name des Arbeitgebers (im Folgenden Arbeitgeber genannt) und Name des Arbeitnehmers (im Folgenden Arbeitnehmer genannt) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.02.2007. Zweck des befristeteten Arbeitsverhältnisses ist die Vertretung von Frau ..., welche ab dem ... in Mutterschutz geht sowie anschließend die Elternzeit in Anspruch nehmen wird. Das Arbeitsverhältnis endet 3 Wochen nach Beendigung der Elternzeit des vertretenen Mitarbeiters, also voraussichtlich am ... . Die letzten 3 Wochen des Arbeitsverhältnisses dienen der Übergabe des Arbeitsplatzes an den zurückkehrenden Elternzeitnehmer. § 2 Probezeit Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit mit 2-wöchiger Kündigungsfrist. Wird dem Arbeitnehmer nach dem Ende der Probezeit gekündigt, so gelten die Kündigungsfristen sowie die besonderen Vertrags-Beendigungsmodalitäten gemäß § 10 dieses Vertrages. § 3 Tätigkeitsgebiet, Ort der Tätigkeit, Zuweisung anderer Tätigkeiten, Nebentätigkeit 1. Der Mitarbeiter wird als Vertreter für ...im Aufgabenbereich Marketing eingestellt. 2. Der Mitarbeiter ist im Rahmen der Vertretung für ... dazu verpflichtet, auf besondere Anordnung auch andere – seinen Fähigkeiten und seiner Aus- und Fortbildung entsprechende – zumutbare Tätigkeiten außerhalb seines Aufgabenbereichs zu verrichten. Die Zuweisung anderer gleichwertiger oder geringwertigerer Tätigkeiten hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung. 3. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist jegliche Nebentätigkeit, ob entgeltlich oder unentgeltlich, nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers zulässig. Die Zustimmung kann erteilt werden, wenn die Nebentätigkeit die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben zeitlich nicht oder allenfalls unwesentlich behindert und sonstige berechtigte Interessen des Unternehmens nicht beeinträchtigt werden. Das Unternehmen hat die Entscheidung über den Antrag des Mitarbeiters auf Zustimmung zur Nebentätigkeit innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Antrags zu treffen. Wird eine Entscheidung innerhalb dieser Frist nicht getroffen, gilt die Zustimmung als erteilt. Die Zustimmung kann jederzeit durch den Arbeitgeber widerrufen werden, wenn das Interesse des Unternehmens dies auch unter Berücksichtigung der Belange des Mitarbeiters rechtfertigt. Der Mitarbeiter übt seine Tätigkeit am Firmensitz in München aus. § 4 Arbeitszeit 1. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 35 Stunden. 2. Die Arbeitnehmerarbeitszeit (Beginn, Ende, Pausen) erfolgt nach der – mit dem Betriebsrat vereinbarten – jeweils gültigen betrieblichen Arbeitszeitregelung, die automatisch Bestandteil dieses Vertrages wird. 3. Der Arbeitgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass der Mitarbeiter verpflichtet ist, arbeitstäglich eine 45 minütige Mittagspause einzuhalten, die im vorgegebenen Zeitrahmen von 11.00 bis 14.00 Uhr zu nehmen ist. § 5 Vergütung Das Festgehalt des Mitarbeiters beträgt pro Monat 1.400,00 Euro brutto und wird jeweils am Ende des Monats gezahlt. Der Mitarbeiter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Gehalt auf eine von ihm benannte Kontoverbindung überwiesen wird. § 6 Abtretung und Verpfändung von Arbeitseinkommen Gehaltsabtretungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig und wirksam. Bei einer Gehaltsabtretung beziehungsweise -pfändung trägt der Mitarbeiter die hierfür entstehenden Kosten. Sie betragen als Pauschale pro Überweisung 5.00 Euro und pro notwendigem Schreiben 2.00 Euro. Bei Nachweis tatsächlich höherer Kosten ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, diese in Abzug zu bringen. Dem Mitarbeiter steht der Nachweis offen, ob überhaupt und in welcher Höhe ein Schaden enstanden ist. § 7 Arbeitsverhinderung, Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall 1. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, dem Arbeitgeber jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer sofort und unverzüglich mitzuteilen. 2. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge einer länger als 3 Kalendertage andauernden Krankheit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 3 Kalendertagen ab Eintritt der Krankheit beim Arbeitgeber vorzulegen. Bei einer über den durch die Bescheinigung abgedeckten Zeitraum hinausgehenden Erkrankung ist eine Folgebescheinigung innerhalb von weiteren 3 Kalendertagen nach Ablauf der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen. 3. Ist der Mitarbeiter an der Arbeitsleistung aufgrund von auf unverschuldeter Krankheit beruhender Arbeitsunfähigkeit verhindert, leistet der Arbeitgeber eine Fortzahlung der Vergütung nach Maßgabe des Entgeltfortzahlungsgesetzes. 4. Wird der Mitarbeiter durch Handlungen eines Dritten arbeitsunfähig, gehen die dem Mitarbeiter gegenüber dem Dritten zustehenden Schadensersatzansprüche wegen Verdienstausfalls in der Höhe auf den Arbeitgeber über, in welcher der Arbeitgeber während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung geleistet hat. § 8 Spesen und Auslagen, Aufwendungsersatz Reisekosten und sonstige Aufwendungen, die mit Genehmigung und im Interesse des Arbeitgebers entstehen, werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften als Auslagenersatz erstattet. § 9 Urlaub 1. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub von 28 Werktagen. 2. Der Urlaub wird vom Arbeitgeber unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange und der Wünsche des Mitarbeiters festgelegt. 3. Es gelten die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes, welches im Personalbüro eingesehen werden kann. § 10 Kündigung/Besondere Beendigungsmodalitäten 1. Das Arbeitsverhältnis kann während der Vertragslaufzeit von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen in der jeweils gültigen Fassung gekündigt werden. 2. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. 3. Unabhängig von den oben genannten Kündigungsfristen kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 3 Wochen gekündigt werden, wenn der vertretene Elternzeitnehmer vorzeitig aus der Elternzeit zurückkehrt. Die Kündigung wird jedoch erst zum Beendigungszeitpunkt der Elternzeit wirksam. 4. Nach einer Kündigung des Arbeitsvertrags, gleich durch welche Partei, ist der Arbeitgeber jederzeit befugt, den Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung von seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung für den Arbeitgeber unter Fortzahlung der Vergütung und unter Anrechnung restlicher Urlaubsansprüche freizustellen, wenn ein triftiger Grund, insbesondere ein grober Vertragsverstoß, gegeben ist. § 11 Rückgabe von Firmeneigentum/Firmenunterlagen Der Mitarbeiter hat jederzeit auf Verlangen des Arbeitgebers, spätestens aber unaufgefordert bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, alle Arbeitsmaterialien, insbesondere Unterlagen, Kopien, Dienstwagen, Computer (Laptop, Notebook) einschließlich Software etc. zurückzugeben, welche im Zusammenhang der Tätigkeit für den Arbeitgeber in seinen Besitz gelangt sind. § 12 Ausschluss- und Verfallsfristen 1. Alle Ansprüche aus diesem Arbeitsvertrag und solche, die damit in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht worden sind. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verkürzt sich die Frist auf 2 Monate. 2. Lehnt die andere Vertragspartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. § 13 Sonstige Bestimmungen 1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. 2. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. 3. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(Unterschrift Arbeitgeber) (Unterschrift Mitarbeiter) Arbeitsverträge in Franchise unterliegen meistens Befristungen. Thema: Formular befristeter Arbeitsvertrag |