Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Ein Berufssverhältnis muss kein Bund für die Ewigkeit sein. Bist Du Dir mit Deinem Chef einig, dass sich eure Wege trennen sollen, kannst Du einen Aufhebungsvertrag schließen. Anders als bei einer Kündigung musst Du keine Kündigungsfristen berücksichtigen und kannst die Bedingungen für Deinen Ausstieg frei aushandeln. Aber eine Aufhebung birgt auch einige Risiken, die Du unbedingt berücksichtigen solltest.

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Muster: Vorlage mit Formulierungsbeispielen

Zwischen

Arbeitgeber
Arbeitnehmer
___________________ (Name und Anschrift) ________________________

– nachfolgend als Arbeitgeber bezeichnet –

und

___________________ (Name und Anschrift) ________________________

– nachfolgend als Arbeitnehmer bezeichnet –

 

wird folgender Aufhebung geschlossen:

 

§ 1 Beendigung des Berufsverhältnisses

Das zwischen der Firma und dem Arbeitnehmer bestehende Beschäftigungsverhältnis wird in gegenseitigem Einvernehmen beendet. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Berufsverhältnis zum __________ aufgelöst wird. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt auf Veranlassung der Firma, um eine arbeitgeberseitige Entlassung zu vermeiden.

 

§ 2 Freistellung

Der Arbeitnehmer erhält bis zum Vertragsende weiterhin sein regelmäßiges Entgelt in Höhe von ______ Euro monatlich.

Bis zum Ende des Berufsverhältnisses wird der Arbeitnehmer unwiderruflich von seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt. Die Arbeitsfreistellung erfolgt mit sofortiger Wirkung. Dem Arbeitnehmer noch zustehende Urlaubsansprüche werden auf den Zeitraum der Freistellung angerechnet.

 

§ 3 Abfindung

Als Ausgleich für den Verlust seines Arbeitsplatzes erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von ________ Euro. Die Abfindung wird mit dem Vertragsende am ________ fällig.

 

§ 4 Arbeitszeugnis

Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens zum ___________ ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. (Dein Vorgesetzter verpflichtet sich, ein Arbeitszeugnis auszustellen, das dem beiliegenden Entwurf entspricht.)

Alle weiteren Arbeitspapiere werden dem Arbeitnehmer zum Beendigungszeitpunkt des Beschäftigungsverhältnisses ausgehändigt.

 

§ 5 Dienstwagen

Der Arbeitnehmer ist dazu berechtigt, den Dienstwagen in bisherigem Umfang bis zum Vertragsende weiterzunutzen. Er verpflichtet sich, das Fahrzeug in gereinigtem Zustand und zusammen mit sämtlichen Schlüsseln sowie Papieren spätestens am ____________ zurückzugeben. Die Rückgabe hat innerhalb der üblichen Bürozeiten zu erfolgen.

Oder:

Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, den Dienstwagen einschließlich aller Schlüssel und Papiere umgehend zurückzugeben. Als Ausgleich erhält der Arbeitnehmer eine Nutzungsentschädigung in Höhe von _______ Euro pro Tag. Die Nutzungsentschädigung wird bis zum Vertragsende gewährt und zusammen mit der letzten Entgeltzahlung fällig.

 

§ 6 Betriebliche Altersversorgung

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung an den Arbeitnehmer zurückzuzahlen.

Oder:

Der Arbeitnehmer erklärt, dass er die bestehende betriebliche Altersversorgung weiterführen möchte. Insoweit verpflichtet er sich, die monatlichen Beiträge an die Versicherungsgesellschaft _________________________ zu bezahlen. Die Firma verpflichtet sich, die Versicherung zum nächstmöglichen Termin auf den Arbeitnehmer zu übertragen.

 

§ 7 Sonstige Vereinbarungen

_________________________

 

§ 8 Meldepflicht des Arbeitnehmers

Um eine Kürzung seiner Ansprüche auf Arbeitslosenhilfe zu vermeiden, ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sich umgehend nach Abschluss dieser Aufhebungsvereinbarung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Außerdem ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sich aktiv um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen.

 

§ 9 Sonstige Ansprüche

Die Firma und der Arbeitnehmer sind sich einig, dass mit der Erfüllung dieses Aufhebungsvertrags sämtliche Ansprüche aus dem Berufsverhältnis gegenüber der jeweils anderen Partei ausgeglichen sind.

Von dieser Vereinbarung unberührt bleiben _______________________________

 

___________________________

Ort, Datum

 

______________________________ ______________________________

Unterschrift Vorgesetzter Unterschrift Arbeitnehmer

 

Aufhebungsvereinbarung – was ist das eigentlich genau?

 

Wenn Du eine Arbeitsstelle antrittst, schließt Du hierfür in aller Regel einen Arbeitsvertrag ab. Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Dir und von Deiner Firma. Er bildet somit die Grundlage für das Berufsverhältnis und legt die Bedingungen für die Zusammenarbeit fest. Dabei wird ein Arbeitsvertrag einvernehmlich geschlossen. Einvernehmlich heißt, dass der Vereinbarung in gegenseitigem Einverständnis zustande kommt. Du und Dein Arbeitgeber seid euch also darüber einig, dass ihr zusammenarbeiten möchtet. Nun kann es aber passieren, dass das Arbeitsverhältnis irgendwann später wieder beendet werden soll. Geht diese Entscheidung nur von einer Seite aus, kommt eine Auflösung Deines Beschäftigungsverhältnisses in Frage. Eine Auflösung ist eine einseitige Willenserklärung. Möchtest Du kündigen, erklärst Du durch Deine Entlassung, dass Du das Berufsverhältnis beenden willst. Ob Dein Vorgesetzter mit dieser Entscheidung einverstanden ist oder ob nicht, spielt für die Wirksamkeit der Kündigung keine Rolle. Umgekehrt, also wenn Dein Arbeitgeber die Entlassung ausspricht, gilt dasselbe. Die Alternative zu einer Kündigung kann eine Aufhebung sein. Im Unterschied zu einer Entlassung ist bei der Aufhebung keine einseitige Willenserklärung, sondern wird einvernehmlich geschlossen. Genauso wie Du mit Deiner Firma den Arbeitsvereinbarung einvernehmlich geschlossen hast, kann das Arbeitsverhältnis durch eine Aufhebung also auch wieder einvernehmlich beendet werden. Weil ein Aufhebungsvertrag einen bestehenden Arbeitsvertrag auflöst, wird manchmal auch von einer Auflösungsvereinbarung gesprochen. Auf Englisch heißt der Aufhebungsvereinbarung severance agreement.

Eine Aufhebung ist an keine bestimmten Voraussetzungen gebunden. Einen konkreten Anlass für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses muss es somit nicht geben. Stattdessen kannst Du jederzeit einen Aufhebung schließen. Gleichzeitig kannst Du mit Deinem Vorgesetzten frei aushandeln, wann und zu welchen Bedingungen Du aus dem Betrieb ausscheidest. Auf den ersten Blick scheint der Aufhebungsvertrag also eine vorteilhafte Lösung für beide Seiten zu sein. Doch der Schein trügt ein wenig, denn vor allem für Dich als Arbeitnehmer kann eine Aufhebung auch große Nachteile haben. Zu den Vor- und Nachteilen später mehr.

 

Die Formvorgaben

 

§ 623 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) schreibt vor, dass ein Aufhebung immer schriftlich geschlossen werden muss. Die Schriftform ist erfüllt, wenn eine Vereinbarungsurkunde erstellt und von beiden Seiten handschriftlich unterschrieben ist. Damit müssen die Unterschriften im Original vorliegen. Es reicht also nicht aus, wenn die Vereinbarung unterzeichnet und anschließend per Fax übermittelt wird. Ebenso ist eine Aufhebung, der nur mündlich vereinbart wurde, nicht wirksam. Allerdings reicht es aus, wenn Dein Chef Dir Dein Exemplar unterschreibt. Du selbst musst die Ausfertigung, die für Dich bestimmt ist, nicht eigenhändig unterschreiben, damit der Aufhebungsvertrag wirksam werden kann.

Welche Folgen Deine Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag für Dich hat, musst Du selbst in Erfahrung bringen. Dein Chef ist nämlich grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Dich über die rechtlichen Folgen und möglichen Auswirkungen der Aufhebung aufzuklären. Erlebst Du im Nachhinein eine böse Überraschung, beispielsweise weil die Arbeitsagentur eine Sperre bei der Arbeitslosenhilfe verhängt oder Du Deinen Sonderkündigungsschutz verloren hast, kannst Du das Deiner Firma somit nicht ankreiden. Über solche Folgen hättest Du Dich nämlich selbst informieren müssen. Es gibt zwar ein paar Ausnahmefälle, in denen der Arbeitgeber eine besondere Hinweis- und Aufklärungspflicht hat. Dies ist beispielsweise dann so, wenn Du nur schlecht Deutsch sprichst und deshalb nicht verstehen kannst, was Du da eigentlich unterschreibst. Oder wenn Du noch Azubi bist. Daneben kann sich Dein Vorgesetzter treuwidrig verhalten, wenn er Dir Folgen bewusst verschweigt oder Dich falsch informiert. Die Aufhebung ist deshalb aber trotzdem nicht automatisch nichtig. Es ist lediglich denkbar, dass Dein Arbeitgeber schadensersatzpflichtig wird, wenn er seine Aufklärungs- oder Fürsorgepflicht nachweislich massiv verletzt hat.

 

Die Inhalte

 

Ebenso wie Du jederzeit einen Arbeitsvertrag schließen kannst, kannst Du jederzeit vereinbaren, dass das Berufsverhältnis durch eine Aufhebung wieder aufgelöst wird. Und auch was die Inhalte angeht, gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Das bedeutet, Du kannst mit Deiner Firma frei aushandeln, zu welchen Bedingungen Du das Unternehmen verlässt. Für Dich heißt das aber gleichzeitig, dass Du darauf achten solltest, dass der Aufhebungsvertrag Vereinbarungen zu allen wichtigen Punkten enthält. Hast Du die Vereinbarung einmal unterschrieben, kannst Du im Nachhinein nämlich in aller Regel keine Ansprüche mehr geltend machen. Und auch ein Widerruf der Aufhebung ist nahezu ausgeschlossen. Ungeschickte Formulierungen wiederum können einen faden Beigeschmack haben und sich so letztlich nachteilig auf Deine weitere Berufslaufbahn auswirken. Du bist deshalb gut beraten, wenn Du auf folgende Inhalte und Vereinbarungen in Deine Aufhebung bestehst:

  • Beendigungszeitpunkt: Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, müssen keinerlei Kündigungsfristen beachtet werden. Theoretisch könntest Du mit Deiner Firma also sogar vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis sofort beendet ist, wenn beide Seiten die Vereinbarung unterschrieben haben. In Deinem Arbeitszeugnis wird der vereinbarte Beendigungszeitpunkt aber ebenfalls stehen. Und wenn hier ein krummes Datum mitten in einem Monat auftaucht, könnte der Eindruck entstehen, es habe eine fristlose Entlassung gegeben. Deshalb solltest Du mit Deinem Chef vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis am letzten Tag eines Kalendermonats endet.
  • Beendigungsgrund: Hast Du einen Aufhebung unterschrieben und beantragst anschließend Arbeitslosenhilfe, musst Du mit einer Sperre rechnen. Deine Vereinbarung wird Dir nämlich so ausgelegt, als dass Du Deine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hast. Deshalb wirst Du im Normalfall zwölf Wochen lang ohne Leistungen auskommen müssen. Um dies zu verhindern, sollte im Aufhebungsvertrag stehen, dass das Beschäftigungsverhältnis auf Veranlassung Deines Arbeitgebers beendet wird.
  • Freistellung und Resturlaub: Du kannst mit Deinem Chef vereinbaren, dass Du bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wirst. In diesem Fall musst Du nicht mehr zur Arbeit erscheinen, erhältst Dein Entgelt aber weiterhin. Im Rahmen dieser Freistellung können allerdings Deine vorhandenen Urlaubsansprüche angerechnet werden. Enthält die Aufhebung hingegen nicht ausdrücklich die Vereinbarung, dass Dein Resturlaub zusammen mit der Freistellung abgegolten wird, hast Du nach Ablauf der Freistellung Anspruch auf die Abgeltung Deines Resturlaubs.
  • Abfindung: Möchte Dich Deine Firma loswerden, wird er meist bereit sein, sich Deinen Ausstieg etwas kosten zu lassen. Je nachdem, in welcher Position und wie lange Du für das Unternehmen tätig warst, kannst Du eine Abfindung aushandeln, die sich ungefähr zwischen einem halben und einem ganzen Monatseinkommen brutto pro Beschäftigungsjahr bewegt. Die Höhe Deiner Abfindung und den Zeitpunkt, wann die Abfindung an Dich ausgezahlt wird, solltest Du vertraglich festhalten.
  • Arbeitszeugnis: Auch wenn Dein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebung beendet wird, hast Du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dabei solltest Du am besten mit Deinem Chef vereinbaren, dass ein Entwurf Deines Zeugnisses erstellt wird, bevor Du die Vereinbarung unterschreibst. Dieser Entwurf sollte der Vereinbarung beigelegt werden. In der Aufhebung sollte außerdem stehen, dass das eigentliche Arbeitszeugnis mit dem Entwurf übereinstimmen muss. Ist Dein Chef nicht mit einem Entwurf einverstanden, sollte in der Aufhebung vereinbart werden, dass Du ein wohlwollendes und qualifiziertes Arbeitszeugnis bekommst.
  • Dienstwagen: Wurde Dir ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, den Du ausschließlich beruflich nutzen durftest, musst Du das Auto ab dem Zeitpunkt Deiner Freistellung zurückgeben. Konntest Du den Wagen hingegen auch privat nutzen, darfst Du ihn bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses behalten. Dies gilt auch dann, wenn Du bis zum Beendigungszeitpunkt freigestellt bist oder Deinen Resturlaub nimmst. Möchte Dein Chef, dass Du den Dienstwagen trotzdem gleich zurückgibst, muss dies in der Aufhebung vereinbart werden. Ein Dienstwagen, den Du beruflich und privat nutzen kannst, ist nämlich Bestandteil Deiner Vergütung. Deshalb kann Dir Dein Chef das Auto nicht einfach so und ohne Deine Zustimmung wegnehmen. Lässt Du Dich auf die vorzeitige Rückgabe ein, kannst Du eine Nutzungsentschädigung für jeden Tag bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses verlangen. Die Höhe der Ausgleichzahlung sollte im Aufhebungsvertrag stehen.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Gibt es eine betriebliche Altersversorgung, hast Du zwei Möglichkeiten. Du kannst entweder vereinbaren, dass Dir Dein Arbeitgeber die Beiträge, die Du eingezahlt hast, zurückzahlt. Oder Du kannst die Vereinbarung fortführen und die Beiträge künftig in Eigenregie weiterzahlen. In diesem Fall sollte sich Deine Firma verpflichten, die Police so schnell wie möglich auf Dich zu übertragen.
  • Sonstige Vereinbarungen: Je nach Situation kann es notwendig sein, dass die Aufhebung noch weitere Regelungen treffen sollte. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn Dir Deine Firma eine Wohnung zur Verfügung gestellt hat. Oder wenn Du ein Arbeitgeberdarlehen bekommen hast. Oder wenn es besondere Vereinbarungen gibt, die einer ausdrücklichen Regelung bedürfen.

 

Die Vorteile für den Arbeitnehmer

 

Möchtest Du das bestehende Arbeitsverhältnis beenden, aber eine Entlassung vermeiden oder die Kündigungsfrist umgehen, kann eine Aufhebung eine gute Alternative sein. Doch auch wenn Deine Firma den Arbeitsvertrag auflösen möchte, kann eine Aufhebung für Dich vorteilhafter sein als eine Aulösung Deines Beschäftigungsverhältnisses. Konkret kann Dir ein Aufhebungsvertrag folgende Vorteile bringen:

  • Durch einen Aufhebung kannst Du das bestehende Berufssverhältnis flexibel und kurzfristig auflösen. Einigst Du Dich mit Deinem Arbeitgeber, entfällt die Kündigungsfrist. Hast Du eine neue Stelle in Aussicht, könntest Du sie somit oft deutlich schneller antreten.
  • Du kannst die Bedingungen bei Deinem Austritt frei aushandeln. So kannst Du nicht nur bestimmen, wann Du aufhörst. Stattdessen kannst Du Dich unter anderem darauf einigen, dass Du eine Abfindung erhältst.
  • Durch einen Aufhebungsvertrag umgehst Du eine Entlassung. Dies ist vor allem dann ein großer Pluspunkt, wenn Dir eine verhaltensbedingte oder eine außerordentliche und fristlose Auflösung Deines Beschäftigungsverhältnisses droht. Die Gründe, die Deinen Rauswurf rechtfertigt hätten, werden auf diese Weise nämlich nicht bekannt. Aber auch wenn Du aus gesundheitlichen Gründen ausscheidest oder vorzeitig in Rente gehen willst, kannst Du Deine Gründe für Dich behalten.

 

Die Nachteile für den Arbeitnehmer

 

Anders als bei einer Kündigung wird die Beendigung des Berufssverhältnisses bei einem Aufhebungsvertrag einvernehmlich vereinbart. Letztlich gehen Du und Deine Firma somit zumindest in gewissem Maße im Guten auseinander. Trotzdem kann eine Aufhebung für Dich gravierende Nachteile haben:

  • Schließt Du einen Aufhebungsvertrag, greifen die Vorschriften aus dem Kündigungsschutzgesetz nicht. Der besondere Kündigungsschutz, der beispielsweise für Schwangere oder Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung gilt, spielt ebenfalls keine Rolle. Und auch der Betriebsrat bleibt außen vor. Umso wichtiger ist deshalb, dass Du Dir die Vereinbarungen im Aufhebungsvertrag sehr genau durchliest. Zudem solltest Du Dich über die Rechtsfolgen und Auswirkungen der Regelungen informieren.
  • Unterschreibst Du eine Aufhebung, trägst Du dazu bei, dass Arbeitslosigkeit eintritt. So jedenfalls sieht es die Arbeitsagentur. Deshalb wirst Du in den meisten Fällen drei Monate lang ohne Arbeitslosengeld auskommen müssen, wenn es nicht gleich mit einer neuen Stelle klappt.
  • Selbst wenn Du im Nachhinein feststellst, dass es ein großer Fehler war, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, bist Du in aller Regel an die Vereinbarungen gebunden. Von sehr wenigen Ausnahmefällen abgesehen, kannst Du Deine Entscheidung nicht mehr rückgängig machen.

 

Die Vor- und Nachteile für den Arbeitgeber

 

Es kann sein, dass Dich Dein Arbeitgeber nur sehr ungern gehen lassen möchte. Möglich ist aber auch, dass er eigentlich ganz froh ist, wenn Du den Arbeitsvereinbarung auflösen willst. Für den Arbeitgeber bietet ein Aufhebung einige große Pluspunkte, egal von wem der Wunsch nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgeht:

  • Bei einem Aufhebungsvertrag muss der Arbeitgeber weder das Kündigungsschutzgesetz noch den besonderen Kündigungsschutz bei besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmern berücksichtigen. Den Betriebsrat muss er ebenfalls nicht hören. Anders als bei einer Kündigung braucht der Arbeitgeber außerdem keinen Grund, um die Beendigung des Berufsverhältnisses zu rechtfertigen. Deshalb kann sich Deine Firma durch einen Aufhebungsvertrag problemlos auch von solchen Arbeitnehmern trennen, denen er ansonsten nicht oder nur schwer kündigen könnte. Zu diesen Arbeitnehmern gehören beispielsweise Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte, langjährige Mitarbeiter oder ältere Arbeitnehmer.
  • Die Aufhebung ist für den Arbeitgeber eine sichere Lösung. Kündigt der Arbeitgeber, kannst Du Kündigungsschutzklage erheben und damit erreichen, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird. Und selbst wenn das Gericht die Kündigung bestätigt, muss Dein Arbeitgeber Zeit, Geld und Nerven in das Gerichtsverfahren investieren. Diese Risiken geht er bei einem Aufhebungsvereinbarung nicht ein. Schließlich hast Du den Vereinbarungen zugestimmt. Außerdem hast Du die Vereinbarung freiwillig unterschrieben und kannst deshalb im Nachhinein praktisch nicht mehr davon zurücktreten.
  • Da bei einer Aufhebungsvereinbarung keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, kann das Arbeitsverhältnis auch sehr kurzfristig enden. Dies kann ein Pluspunkt sein, wenn es Spannungen und Unstimmigkeiten gab. Oder wenn Dein Nachfolger feststeht und der Arbeitgeber Deine Position zeitnah neu besetzen möchte.

Was die Nachteile angeht, so hat eine Aufhebung für den Arbeitgeber eigentlich nur einen Minuspunkt: Unter Umständen wird er Dir eine ordentliche Abfindung bezahlen müssen, wenn Du clever verhandelt hast. Ansonsten gibt es aus Sicht der Firma beim Aufhebungsvertrag keine nennenswerten Nachteile.

 

Wichtiges zum Arbeitslosengeld

 

Ein großer Minuspunkt bei der Aufhebungsvereinbarung ist, dass er sich nachteilig auf Deinen Anspruch auf Sozialleistungen auswirkt. Ist der Aufhebungsvertrag der Grund dafür, dass Du nun arbeitslos bist, brauchst Du wirklich gute Gründe, warum Du Dich auf den Vertrag eingelassen hast. Andernfalls wird eine Sperre bei der Arbeitslosengeldzahlung verhängt und Deine Anspruchsdauer gekürzt. Hast Du eine Abfindung erhalten oder wird Dein Resturlaub durch eine Zahlung abgegolten, kann es außerdem dazu kommen, dass Dein Arbeitslosengeldanspruch für einen bestimmten Zeitraum ruht. Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

 

Sperre beim Bezug

 

Hast Du einen Aufhebungsvereinbarung unterschrieben, wird Dir die Arbeitsagentur eine sogenannte selbstverschuldete Arbeitslosigkeit vorwerfen. Das heißt, Dir wird unterstellt, dass Du Deine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeibeführt hast, ohne dass es dafür einen wichtigen Grund gab. Damit wirkt sich der Aufhebungsvertrag so aus, als wenn Du das Berufsverhältnis durch eine Kündigung beendet hättest. Wenn Du an Deiner Arbeitslosigkeit selbst schuld bist, kann Dir die Arbeitsagentur Deine Arbeitslosenhilfe für zwölf Wochen sperren. Diese reguläre Sperrzeit kann unter Umständen aber auch kürzer ausfallen. Dies wird die Arbeitsagentur dann im Einzelfall entscheiden.

Die Sperre führt aber nicht nur dazu, dass Du in dieser Zeit ohne finanzielle Leistungen der Arbeitsagentur auskommen musst. Stattdessen verkürzt die Sperre auch Deine Anspruchsdauer. Die Arbeitslosengeldzahlung fängt also nicht einfach drei Monate später an und die Sperrzeit wird hinten angehängt. Stattdessen fällt die Zeit der Sperre aus der Bezugsdauer heraus. Wird eine Sperrzeit von zwölf Wochen verhängt, mindert sich Deine Anspruchsdauer außerdem mindestens um ein Viertel. Je nachdem, wie alt Du bist und wie lange Du gearbeitet hast, kann sich Dein Arbeitslosengeldanspruch deshalb auch um mehr als zwölf Wochen verkürzen.

Die Sperrzeit kannst Du nur dadurch vermeiden, dass Du berechtigte Gründe für den Aufhebungsvertrag vorbringen kannst. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Du glaubhaft machen kannst, dass Du durch die Vereinbarung einer betriebsbedingten Kündigung zuvorkommen und so Nachteile für Deine weitere Berufslaufbahn vermeiden wolltest. Oder wenn in der Aufhebungvereinbarung eindeutig steht, dass der Aufhebungsvertrag auf Veranlassung Deines Arbeitgebers erfolgte.

 

Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs

 

Erhältst Du eine Abfindung als Ausgleich für den Verlust Deines Arbeitsplatzes, musst Du in aller Regel keine Sperre befürchten. In diesem Fall wird nämlich davon ausgegangen, dass eine Kündigung Deines Arbeitgebers gedroht hat und beide Seiten an einer einvernehmlichen Lösung interessiert waren. Allerdings kann es sein, dass Dein Arbeitslosengeldanspruch vorübergehend ruht. Dieses Ruhen tritt dann ein, wenn das Arbeitsverhältnis früher endet, als es bei einer ordentlichen, fristgerechten Kündigung durch deine Firma geendet hätte. Dein Arbeitslosengeldanspruch ruht dann bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis beendet gewesen wäre, wenn es eine reguläre Kündigung gegeben hätte und die Kündigungsfrist eingehalten worden wäre. Die Dauer der Ruhezeit ist aber auf höchstens ein Jahr begrenzt. Auf die Höhe des Arbeitslosengeldes hat eine Abfindung allerdings keinen Einfluss. Sie führt also weder dazu, dass Du weniger Arbeitslosenhilfe bekommst, noch wird sie auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet. Sozialversicherungsbeiträge musst Du auf die Abfindung ebenfalls nicht bezahlen. Allerdings musst Du sie in Deiner Steuererklärung als Einkommen angeben.

Im Unterschied zu einer Sperre verkürzt sich die Anspruchsdauer durch ein Ruhen nicht. Dein Arbeitslosengeldbezug beginnt also lediglich später, besteht dafür aber auch entsprechend länger. Ist Dein Arbeitsverhältnis beendet und hast Du Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung, ruht Dein Arbeitslosengeldanspruch ebenfalls. In diesem Fall entspricht die Ruhezeit der Dauer des abgegoltenen Urlaubs.

 

Kürzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II

Erhältst Du Arbeitslosengeld II, nachdem Du die Aufhebungsvereinbarung unterschrieben hast und nun wieder arbeitslos bist, werden Deine Leistungen gekürzt. Dabei ist vorgesehen, dass die Regelleistung für drei Monate um mindestens 30 Prozent gemindert wird. Außerdem entfallen in dieser Zeit die zusätzlichen Geld- oder Sachleistungen, die bei einem erhöhten Bedarf gewährt werden können.

Hier die Auswirkungen auf den Arbeitslosengeldbezug noch einmal als Tabelle:

Folge des Aufhebungsvertrags Dauer Rechtliche Grundlage
Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld I 12 Wochen § 159 SGB III
Kürzung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld I Dauer der Sperre, bei einer 12-Wochen-Sperre mindestens um ein Viertel § 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I bei Abfindung Zeitraum zwischen vereinbarten Beendigungszeitpunkt und Beendigungszeitpunkt bei fristgerechter Kündigung § 158 SGB III
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I bei Urlaubsabgeltung Dauer des abgegoltenen Urlaubs § 157 Abs. 2 SGB III
Kürzung der Regelleistungen bei Arbeitslosengeld II um mindestens 30% und Wegfall von Zuschlägen 3 Monate § 31 SGB II

 

Der Rücktritt

 

Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Deine Zustimmung braucht Dein Vorgestzter deshalb nicht, wenn er Dir kündigen möchte. Bei einer Aufhebungsvereinbarung ist das anders. Ein Aufhebungsvertrag ist eine beidseitige Willenserklärung. Das heißt, Du und Dein Vorgesetzter seid Euch einig, dass das bestehende Arbeitsverhältnis gelöst werden soll. Dazu trefft ihr bestimmte Vereinbarungen, die ihr im Aufhebungsvertrag festhaltet und durch eure Unterschriften bestätigt. Deshalb kannst Du grundsätzlich nicht mehr vom einer Aufhebungsvereinbarung zurücktreten, wenn Du ihn einmal unterschrieben hast. Rein rechtlich gibt es zwar zwei Möglichkeiten, um die Entscheidung rückgängig zu machen. Dies sind zum einen der Widerruf und zum anderen die Anfechtung:

 

Der Widerruf

 

Setzt voraus, dass es eine entsprechende Vereinbarung im Aufhebungsvertrag selbst gibt. Oder dass der geltende Tarifvertrag ein Widerrufsrecht einräumt. Hast Du eine Widerrufsmöglichkeit, kannst Du den Aufhebungsvertrag innerhalb einer gewissen Frist widerrufen. Durch einen wirksamen Widerruf ist der Vertrag nichtig. Es ist also so, als ob Du den Aufhebungsvertrag nie unterschrieben hättest. In der Praxis ist die Vereinbarung eines Widerrufsrechts aber die Ausnahme.

 

Die Anfechtung

 

aufhebungsvertrag14Dies kann in Betracht kommen, wenn Dich Dein Arbeitgeber arglistig getäuscht oder Dir widerrechtlich gedroht hat.

  • Von einer arglistigen Täuschung wird gesprochen, wenn Dein Arbeitgeber relevante Tatsachen absichtlich falsch dargestellt oder verschwiegen hat. Gleichzeitig müssen diese Angaben der Grund dafür gewesen sein, dass Du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Hätte Deine Firma die Wahrheit gesagt oder die Fakten genannt, hättest Du Dich nicht auf den Aufhebungsvertrag eingelassen.
  • Eine widerrechtliche Drohung ist gegeben, wenn Dein Arbeitgeber Auswirkungen androht, die Sachverhalte aber nicht stimmen. So kann Dir Dein Arbeitgeber beispielsweise einen Diebstahl unterstellen, den Du tatsächlich oder angeblich begangen hast. Als Folge droht er Dir mit der Kündigung und einer Strafanzeige, wenn Du den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibst. Widerrechtlich wäre diese Drohung dann, wenn Du wegen des Diebstahls gar nicht in Verdacht stehst. Oder Deine Firma niemals ernsthaft an eine Kündigung und eine Strafanzeige gedacht hat.

Sowohl bei einer arglistigen Täuschung als auch bei einer widerrechtlichen Drohung bist aber Du in der Beweispflicht. Du musst also den Nachweis führen, dass sich Dein Arbeitgeber Deine Unterschrift zu Unrecht erschlichen hat. In der Praxis ist dies sehr, sehr schwierig.

Daneben gibt es grundsätzlich noch die Möglichkeit, einen Vertrag wegen Irrtums anzufechten. Bei einem Aufhebungsvertrag kannst Du Dir eine Anfechtung wegen Irrtums aber in aller Regel sparen. Ergeben sich aus dem Anfechtungsvertrag negative Folgen für Dich, die Du vorher nicht kanntest oder falsch eingeschätzt hast, kannst Du den Vertrag deshalb nicht anfechten. Es wäre nämlich Deine Aufgaben gewesen, Dich vorher zu informieren, welche Rechtsfolgen und Auswirkungen der Aufhebungsvertrag für Dich hat.

 

Fazit

 

Für Dich als Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag dann eine gute Lösung sein, wenn

  • Du das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist beenden möchtest,
  • Du einer Kündigung durch Deinen Vorgesetzten zuvorkommen willst,
  • Du einen neuen Arbeitsvertrag schon so gut wie in der Tasche hast oder
  • Du eine ordentliche Abfindung aushandeln kannst.

Andernfalls profitiert eher Dein Arbeitgeber von einem Aufhebungsvertrag. Für Dich sind die Risiken und möglichen Nachteile bei einem Aufhebungsvertrag deutlich größer als für Deinen Arbeitgeber. Dies gilt übrigens bei allen Arten von Beschäftigungsverhältnissen. Ob Du also in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, einen Minijob machst oder als Babysitter die Kinderbetreuung übernimmst – der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis mit allen daraus folgenden Konsequenzen. Deshalb solltest Du Dich auch niemals vorschnell zu einer Unterschrift hinreißen lassen. Auch dann nicht, wenn Dir eine satte Abfindung winkt. Stattdessen solltest Du immer sehr genau lesen, was Du unterschreibst. Ist Dir nicht klar, welche Folgen einzelne Vereinbarungen für Dich haben können, solltest Du Dich außerdem gut informieren. Ansprechpartner dafür können unter anderem Dein Arbeitgeber, der Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein.

Wie ein Aufhebungsvertrag aussehen kann und welche Formulierungen er enthalten sollte, zeigt Dir die folgende Mustervorlage. Und hier noch ein Video zu den Chancen und Risiken beim Aufhebungsvertrag:

 

Der Aufhebungsvertrag während einer Ausbildung

 

Bist Du Azubi, hast Du jederzeit die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis durch eine Kündigung zu beenden. Dein Ausbildungsbetrieb hingegen kann nur eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Sie setzt einen wichtigen Grund voraus, durch den es für den Ausbildungsbetrieb unzumutbar wird, das Ausbildungsverhältnis fortzusetzen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Du Dir mehrfach massive Fehltritte geleistet hast und Abmahnungen nichts bewirkt haben. Oder wenn Du infolge einer Krankheit oder eines Unfalls die Eignung für den Beruf verlierst und deshalb nicht in der Lage sein wirst, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Eine normale, also ordentliche und fristgerechte Kündigung kann Dein Ausbildungsbetrieb nicht aussprechen.

Nun kann es aber sein, dass Du Dir mit Deinem Ausbildungsbetrieb darüber einig bist, dass das Ausbildungsverhältnis nicht fortgesetzt werden soll. In diesem Fall könnt ihr vereinbaren, das Ausbildungsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag aufzulösen. Die Voraussetzungen und Folgen sind dieselben wie bei einem Aufhebungsvertrag, der ein normales Arbeitsverhältnis beendet. Ein Ausbildungsvertrag ist nämlich ein vollwertiger Vertrag und hat vom Grundprinzip her den gleichen Stellenwert wie ein Arbeitsvertrag. Auch inhaltlich wird sich ein Aufhebungsvertrag für ein Ausbildungsverhältnis nicht großartig von einem Aufhebungsvertrag für ein Arbeitsverhältnis unterscheiden. Die wesentlichen Unterschiede liegen hauptsächlich darin, dass Du als Azubi wohl keine Abfindung bekommen wirst und Dein Ausbildungsbetrieb umfangreichere Hinweispflichten hat. Generell gilt aber, wie immer bei einem Aufhebungsvertrag, dass Du Dir gut überlegen solltest, ob Du den Aufhebungsvertrag wirklich unterschreiben willst oder ob nicht. Außerdem solltest Du den Vertrag erst dann unterschreiben, wenn Du die Vereinbarungen verstanden hast und ihre Folgen kennst. Und wie ein Aufhebungsvertrag für ein Ausbildungsverhältnis aussehen kann, zeigt Dir das folgende Musterbeispiel.

 

Aufhebungsvertrag Muster für die Ausbildung

Zwischen

Arbeitgeber
Arbeitnehmer

___________________ (Name und Anschrift) ________________________

– nachfolgend als Ausbilder bezeichnet –

 

und

___________________ (Name und Anschrift) ________________________

– nachfolgend als Auszubildender bezeichnet –

 

wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

 

§ 1 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Der Ausbilder und der Auszubildende sind sich darüber einig, dass der seit dem _________ zwischen ihnen bestehende Ausbildungsvertrag durch diesen Aufhebungsvertrag aufgelöst wird. Das Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf des ____________.

 

§ 2 Ausbildungsvergütung

Der Auszubildende hat aus dem Ausbildungsvertrag Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung. Diese beläuft sich zum Zeitpunkt des Vertragsendes auf _______ Euro und wird mit dem Vertragsende fällig.

 

§ 3 Urlaub

Zum Zeitpunkt des Vertragsendes hat der Auszubildende einen Urlaubsanspruch von ______ Tagen. Dieser Resturlaub wird dem Auszubildenden vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses gewährt/durch ein Entgelt abgegolten.

 

§ 4 Zeugnis und Arbeitspapiere

Der Ausbildende verpflichtet sich, dem Auszubildenden ein schriftliches Ausbildungszeugnis zu erteilen. Dieses hat wohlwollend formuliert zu sein und die Tätigkeiten, Leistungen und Kenntnisse des Auszubildenden angemessen zu würdigen. Es darf das berufliche Fortkommen des Auszubildenden keinesfalls behindern.

Das Ausbildungszeugnis wird dem Auszubildenden spätestens zum ________ ausgehängt. Die vollständigen Arbeitspapiere erhält der Auszubildende unverzüglich/zum Vertragsende.

 

§ 5 Rückgabe von Firmeneigentum

Der Auszubildende verpflichtet sich, ihm zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel und Unterlagen umgehend/zum Vertragsende/spätestens bis zum ___________ vollständig und in ordentlichem Zustand zurückzugeben.

 

§ 6 Sonstige Vereinbarungen

_________________________

 

§ 7 Weitere Ansprüche

Der Ausbilder und der Auszubildende sind sich darüber einig, dass dieser Aufhebungsvertrag alle Punkte abschließend regelt. Insbesondere sind mit der Erfüllung des Vertrags sämtliche bekannten und unbekannten Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis wechselseitig ausgeglichen.

 

§ 8 Belehrung des Auszubildenden

Der Ausbilder ist seinen Hinweis- und Aufklärungspflichten vollumfänglich nachgekommen. So hat er den Auszubildenden insbesondere darauf hingewiesen, dass

• die Vorschriften aus dem Kündigungsschutzgesetz und der besondere Kündigungsschutz bei einem Aufhebungsvertrag keine Anwendung finden. Ebenso wird der Aufhebungsvertrag ohne Beteiligung des Betriebsrats geschlossen.

• der Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Sperre für den Bezug von Leistungen der Agentur für Arbeit zur Folge haben kann.

• der Auszubildende dazu verpflichtet ist, sich unverzüglich, spätestens aber unmittelbar nach Abschluss des Aufhebungsvertrags persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden.

• das Ausbildungsverhältnis durch den Aufhebungsvertrag endgültig und vollumfänglich aufgelöst wird.

• die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags aus freien Stücken erfolgt und ein Rückritt vom Aufhebungsvertrag ausgeschlossen ist.

• der Ausbilder für mögliche nachteilige Rechtsfolgen oder Irrtümer des Auszubildenden nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Daher hat der Ausbilder dem Auszubildenden dringend empfohlen, sich über die Auswirkungen der getroffenen Vereinbarungen zu informieren. Hierfür hat der Ausbilder dem Auszubildenden eine Bedenkzeit ausgeräumt und ihm eine Ausfertigung des Aufhebungsvertrags ______ Tage vor der Unterzeichnung zur Prüfung ausgehändigt.

Der Auszubildende (und ggf. sein Erziehungsberechtigter) bestätigt durch seine Unterschrift ausdrücklich, dass er die vorliegenden vertraglichen Vereinbarungen zur Kenntnis genommen, verstanden und reiflich durchdacht hat.

 

___________________________

Ort, Datum

 

______________________________ ______________________________

Unterschrift Ausbilder Unterschrift Auszubildender

 

__________________________________

Unterschrift Erziehungsberechtiger (bei Minderjährigen)

 

Bei Mietverhältnissen

 

Der Aufhebungsvertrag ist ein Instrument, das in erster Linie im Arbeitsrecht zum Einsatz kommt. Er wird also hauptsächlich eingesetzt, um als Alternative zu einer Kündigung Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse zu beenden. In anderen Bereichen ist ein Aufhebungsvertrag eher die Ausnahme. Allerdings kann er dann eine sinnvolle Lösung sein, wenn sich beide Vertragsparteien einig sind, dass das Vertragsverhältnis aufgelöst werden soll. Und wenn eine reguläre Kündigung nicht möglich ist oder eine längere Kündigungsfrist umgangen werden soll. Dies kann bei einem Mietvertrag der Fall sein. Hast Du eine Wohnung gemietet, wirst Du meist einen unbefristeten Mietvertrag unterschrieben haben. Unbefristet heißt, dass kein Termin vereinbart wurde, an dem das Mietverhältnis endet. Stattdessen mietest Du die Wohnung für einen unbegrenzten Zeitraum. Möchtest Du ausziehen, kannst Du den Mietvertrag jederzeit kündigen. Du musst Deine Kündigung auch nicht begründen, aber die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Dein Vermieter wiederum braucht einen guten und nachvollziehbaren Grund, wenn er die Kündigung aussprechen will. Außerdem muss auch er die Kündigungsfrist einhalten. Um das Mietverhältnis kurzfristig auflösen, kannst Du mit Deinem Vermieter einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Diesen müsst ihr beide unterschreiben. Durch den Aufhebungsvertrag bestätigt ihr, dass ihr mit der Beendigung des Mietverhältnisses einverstanden seid. Gleichzeitig könnt ihr frei aushandeln, wann und zu welchen Bedingungen das Vertragsverhältnis endet.

Vielleicht hast Du aber auch einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen. Ein befristeter Mietvertrag wird für einen bestimmten Zeitraum vereinbart. Im Mietvertrag steht also konkret, wann das Mietverhältnis beginnt und an welchem Tag es endet. Ein befristeter Mietvertrag wird eher selten geschlossen. Er kann aber sinnvoll sein, wenn Du beispielsweise als Untermieter einziehst und weißt, dass Du nur für eine bestimmte Zeit hier wohnen wirst. Daneben werden gewerbliche Mietverträge und Pachtverträge oft als befristete Mietverträge abgeschlossen. Mietest Du also beispielsweise ein Ladengeschäft, Büroräume oder ein Restaurant, wirst Du das meist mit Befristung tun. Hintergrund hierzu ist, dass gewerbliche Mietverträge frei ausgehandelt werden können. Der Mieterschutz greift bei Gewerbemietverhältnissen nur in sehr begrenztem Umfang. Die Befristung sorgt deshalb für Sicherheit, denn Du weißt, dass Dich der Vermieter nicht so einfach wieder rausschmeißen kann. Andersherum weiß der Vermieter, dass Du nicht ohne Weiteres weiter ziehst. Dementsprechend kann er mit festen Mieteinnahmen rechnen. Oft werden deshalb auch recht lange Laufzeiten vereinbart, fünf, zehn oder gar zwanzig Jahre sind keine Ausnahme. Einen befristeten Mietvertrag kannst Du aber nicht vorzeitig kündigen. Es gibt zwar immer die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Sie setzt aber einen sehr wichtigen Grund voraus. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ist hingegen normalerweise ausgeschlossen, denn der befristete Mietvertrag endet am vereinbarten Stichtag automatisch. Deshalb bleibt hier meist nur die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, wenn Du Dir mit Deinem Vermieter über die vorzeitige Beendigung einig bist.

Eventuell ist es aber auch im Interesse Deines Vermieters, den Mietvertrag vorzeitig aufzulösen. In diesem Fall kannst Du versuchen, mit ihm eine Entschädigungsleistung auszuhandeln. Diese kann darin bestehen, dass Dir der Vermieter eine Art Abfindung bezahlt, sich an den Umzugskosten beteiligt oder Schönheitsreparaturen auf seine Kosten durchführt. Eine solche Entschädigungsleistung kannst Du aber auch dann erzielen, wenn ein unbefristeter Mietvertrag aufgelöst werden soll. Durch den Aufhebungsvertrag ist der Vermieter nämlich auf der sicheren Seite. Im Unterschied dazu könntest Du Dich gegen eine Kündigung möglicherweise erfolgreich wehren. Will der Vermieter sichergehen, dass er Dich loswird, wird er sich Dein Entgegenkommen deshalb vielleicht etwas kosten lassen.

Bestimmte Formvorgaben für den Aufhebungsvertrag bei einem Mietverhältnis gibt es nicht. Genauso wenig ist vorgeschrieben, welche Inhalte der Aufhebungsvertrag haben muss. Im Prinzip würde es also völlig ausreichen, wenn der Aufhebungsvertrag so aussieht:

 

Mietaufhebungsvertrag

______ (Vor- und Nachname) ________ als Vermieter und

______ (Vor- und Nachname) ________ als Mieter/Untermieter

 

bestätigen durch Unterschrift, dass das zwischen Ihnen bestehende Mietverhältnis über das Mietobjekt

_________ (Wohnung/Zimmer, Wohnungsnummer, Etage, Anschrift) __________

 

in gegenseitigem Einverständnis zum ______________ aufgelöst wird.

 

_____________________

Ort, Datum

 

_________________________ _________________________

Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter

 

Eine solche Vereinbarung reicht aus, um das Mietverhältnis wirksam auflösen. Allerdings ist sie nur dann sinnvoll, wenn Du Dir mit Deinem Vermieter in allen Punkten wirklich einig bist. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Du nur sehr kurz als Untermieter bei ihm gewohnt hast. Oder wenn es um einen einfachen Mietvertrag etwa über einen Stellplatz oder eine Garage geht. Oder natürlich, wenn zwischen euch ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis besteht und ihr euch deshalb auch auf mündliche Absprachen sicher verlassen könnt. Ansonsten wirst Du besser beraten sein, wenn Du wichtige Vereinbarungen im Aufhebungsvertrag festhältst. Dadurch hast Du einen Nachweis in der Hand, wenn es doch Probleme geben sollte und Du Dich auf Absprachen und Regelungen berufen willst. Außerdem solltest Du immer sehr genau lesen, was Du da eigentlich unterschreibst. Anders als bei vielen anderen Verträgen ist eine Widerrufsmöglichkeit beim Aufhebungsvertrag nämlich meist nicht vorgesehen. Und den Aufhebungsvertrag im Nachhinein wirksam anzufechten, ist in der Praxis schwierig und nur sehr selten erfolgreich. Wie ein Aufhebungsvertrag für einen Mietvertrag, der alle wichtigen Punkte regelt, aussehen kann, zeigt Dir die folgende Vorlage. Möchtest Du kein Wohnmietverhältnis auflösen, sondern auf diese Weise einen Gewerbemietvertrag oder einen Pachtvertrag beenden, kannst Dich ebenfalls an der Mustervorlage orientieren. Du musst sie dann nur entsprechend ändern oder ergänzen.

 

Kostenlose Vorlagen für einen Mietvertrag

Zwischen

___________________ (Name und Anschrift) ________________________

– nachfolgend als Vermieter bezeichnet –

 

und

___________________ (Name und Anschrift) ________________________

– nachfolgend als Mieter bezeichnet –

 

wird folgender Mietaufhebungsvertrag geschlossen:

 

§ 1 Beendigung des Mietverhältnisses

Der Vermieter und der Mieter sind sich darüber einig, dass der zwischen Ihnen seit dem _________ bestehende Mietvertrag über das Mietobjekt

_________________ (Bezeichnung) __________________

___________________ (Anschrift) ___________________

_______ (Wohnungsnummer, Lage im Haus) ___________

bestehend aus _____ (Räume und zusätzliche Räumlichkeiten wie Keller, Garage) ___

durch diesen Aufhebungsvertrag einvernehmlich aufgelöst wird. Das Mietverhältnis endet zum ________________.

 

§ 2 Übergabe des Mietobjekts

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt geräumt und in besenreinem Zustand spätestens zum unter § 1 vereinbarten Beendigungszeitpunkt an den Vermieter zu übergeben. Gleichzeitig verpflichtet sich der Mieter zur Herausgabe sämtlicher Schlüssel spätestens zu demselben Termin.

 

§ 3 Entschädigungsleistungen des Vermieters

Übergibt der Mieter das Mietobjekt spätestens zum unter § 1 vereinbarten Beendigungstermin in geräumtem und besenreinem Zustand, verpflichtet sich der Vermieter

• eine Einmalzahlung in Höhe von ________ Euro an den Mieter zu leisten und/oder

• sich mit einem Betrag von ________ Euro an den nachweislich entstandenen Umzugskosten zu beteiligen und/oder

• Erforderliche Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten zu veranlassen.

 

§ 4 Kaution und Betriebskosten

Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Mieter hinterlegte Kaution in Höhe von _________ Euro nebst Zinsen spätestens ____ Monate nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückzuerstatten.

Bis zur abschließenden Abrechnung der Betriebskosten ist der Vermieter jedoch berechtigt, einen Betrag von ______ Euro einzubehalten. Dieser Betrag wird mit den entstandenen Betriebskosten verrechnet. Eine eventuelle Differenz wird dem Mieter umgehend erstattet.

Oder:

Der Mieter verpflichtet sich, eventuell entstandene Forderungen nach der abschließenden Abrechnung der Betriebskosten umgehend auszugleichen.

 

§ 5 Vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts

Der Mieter ist berechtigt, das Mietverhältnis bereits vor dem unter § 1 vereinbarten Zeitpunkt zu beenden und die Mietsache an den Vermieter zurückzugeben. Eine vorzeitige Rückgabe ist dem Vermieter jedoch umgehend, spätestens aber ______ Tage vor der beabsichtigten Beendigung schriftlich mitzuteilen.

Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses einschließlich Rückgabe des Mietobjekts verpflichtet sich der Vermieter, die unter § 3 vereinbarte Entschädigungsleistung um ______ Euro pauschal/für jede/n Tag/Woche/Monat der früheren Räumung zu erhöhen.

 

§ 6 Verspätete Rückgabe des Mietobjekts

Beide Vertragsparteien erklären ausdrücklich, verbindlich und unwiderruflich, dass die Rückgabe des Mietobjekts zu einem Zeitpunkt nach dem unter § 1 vereinbarten Termin nicht mit einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses im Sinne von § 545 BGB gleichzusetzen ist.

 

§ 7 Abschließende Erklärungen

Beide Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass dieser Aufhebungsvertrag alle für das Mietverhältnis relevanten Punkte und insbesondere die Auflösung des Mietverhältnisses abschließend regelt. Des Weiteren bestätigen beide Vertragsparteien durch Unterschrift, dass sie die Vereinbarungen im vorliegenden Aufhebungsvertrag zur Kenntnis genommen haben und damit einverstanden sind. Weitere Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sofern dieser Aufhebungsvertrag Änderungen oder Ergänzungen erfordert, bedürfen diese der Schriftform.

 

_________________________

Ort, Datum

 

_________________________ _________________________

Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter