Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Die Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers sind grundsätzlich durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt. Allerdings schafft das Bundesurlaubsgesetz nur den Rahmen und innerhalb dieses Rahmens sind bestimmte Abweichungen zulässig. Ein Beispiel hierfür sind die Regelungen zum Mindesturlaub. So hat ein Arbeitnehmer gemäß Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub, wobei sich dieser Anspruch auf eine 6-Tage-Woche bezieht. Demzufolge hat ein Arbeitnehmer also Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr.

Urlaubsantrag hier online erstellen

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Dies ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Arbeitet ein Arbeitnehmer nur fünf Tage pro Woche, stehen ihm ebenfalls vier Wochen Urlaub zu. Ausgehend von 24 Werktagen hätte dieser Arbeitnehmer aber Anspruch auf fast fünf Wochen Urlaub. Deshalb reduziert sich sein Urlaubsanspruch auf 20 Werktage. Wie viele Stunden pro Tag der Arbeitnehmer arbeitet, spielt im Hinblick auf den Urlaubsanspruch hingegen keine Rolle. Einem Arbeitnehmer mit einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden stehen genauso viele Urlaubstage zu wie Kollegen, die pro Tag nur drei, vier und sechs Stunden arbeiten. Aus Sicht des Gesetzes ist für den Urlaubsanspruch nämlich die Anzahl der Arbeitstage und nicht die tägliche Arbeitszeit maßgeblich. Das Bundesurlaubsgesetz legt jedoch nur fest, wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer mindestens zusteht. Weniger Urlaub ist nicht zulässig, der Arbeitgeber kann aber durchaus mehr Urlaub gewähren. Ein paar Fragen rund um den Urlaubsanspruch werden hier besprochen:

Musterbeispiel: Formular – Urlaubsantrag

Urlaubsantrag

Vor- und Nachname: __________
Anschrift: __________
Personalnummer: __________ Abteilung: __________

Hiermit beantrage ich Urlaub ab ___________ bis einschließlich ____________. Dies entspricht ________ Urlaubstagen.

Ich beantrage den Urlaub

[] als Erholungsurlaub.

[] wegen ________________________________________

Bitte berücksichtigen Sie daher entsprechend Sonderurlaub.

___________________

Datum, Ort Unterschrift

 

Wissenswertes rund um den Urlaubsantrag

Formular UrlaubsantragMöchte ein Arbeitnehmer in Urlaub gehen, muss er sich mit seinem Arbeitgeber absprechen. Dabei gilt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich nicht vorschreiben darf, wann ein Arbeitnehmer seinen Urlaub nehmen muss. Gleichzeitig kann der Arbeitnehmer nur dann in Urlaub gehen, wenn der Arbeitgeber den Urlaub genehmigt hat. Die Regelungen im Bundesurlaubsgesetz besagen hierzu, dass die Interessen beider Seiten in Einklang zu bringen sind. Für die Praxis heißt das, dass der Arbeitgeber die Wünsche seines Arbeitnehmers berücksichtigen muss. Allerdings hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Urlaubsantrag beispielsweise wegen betrieblicher Gründe abzulehnen.

Damit sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber planen können, sollte der Arbeitnehmer seinen Urlaub rechtzeitig beantragen. Je nach Unternehmen ist die Vorgehensweise hierbei unterschiedlich. In einigen Unternehmen reicht es aus, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber mündlich oder durch eine kurze Notiz darüber informiert, dass und wann er ein paar Tage Urlaub nehmen möchte. In anderen Unternehmen gibt es eigene Formulare für einen Antrag auf Urlaub. Ein Musterbeispiel, wie ein solches Formular aussehen kann, findet sich weiter unten.

Eine pauschale Aussage dazu, wie schnell der Arbeitgeber über den Urlaubsantrag entschieden haben muss, ist übrigens nur bedingt möglich. Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer erwarten, dass der Arbeitgeber zügig zu einer Entscheidung kommt. In einigen Tarifverträgen und auch Betriebsvereinbarungen sind hierfür Fristen vereinbart. Eine gesetzliche Frist, wie lange sich der Arbeitgeber Zeit lassen kann, gibt es aber nicht. Als Faustregel gilt daher, dass der Arbeitnehmer nach zwei Wochen nachfragen sollte, wenn er bis dahin noch keine Antwort bekommen hat. Genehmigt der Arbeitgeber einen beantragten Urlaub nicht, kommt dies nämlich einer Ablehnung des Urlaubsantrags gleich. Von einem eigenmächtigen Urlaubsantritt sollte der Arbeitnehmer dann auf jeden Fall absehen, denn dies könnte eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Hat der Arbeitgeber den Urlaub hingegen bewilligt, kann er die Genehmigung nur dann widerrufen, wenn ein sehr wichtiger und dringender betrieblicher Grund eintritt. Der Arbeitnehmer darf seinen Urlaub zu diesem Zeitpunkt zudem noch nicht angetreten haben.