Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Die meisten Banken stellen Vordrucke für Kontovollmachten zur Verfügung. Der Kontoinhaber kann aber auch selbst eine Kontovollmacht aufsetzen, eine Formulierungshilfe dafür zeigt das folgende Musterformular. Damit es später keine Zweifel an der Wirksamkeit der Kontovollmacht gibt, sollte der Kontoinhaber die Vollmacht jedoch bei seiner Bank vorlegen und durch eine Unterschrift bestätigen lassen.

Allgemeine Kontovollmacht hier erstellen

Ohne Kosten und ohne Anmeldung

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TT Punkt MM Punkt JJJJ
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Dies ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Formular  allgemeine Vollmacht, Kontovollmacht

Kontovollmacht

Hiermit bevollmächtige ich, Name, Anschrift, Geburtsdatum

– als Vollmachtgeber –

Name, Anschrift, Geburtsdatum

– als Vollmachtnehmer –

mich im Geschäftsverkehr mit ……. Name der Bank …………. zu vertreten. Diese Vollmacht bezieht sich auf mein bei der Bank geführtes Girokonto …… Kontonummer, BLZ ……….. und ermächtigt den Vollmachtnehmer dazu,

  • über das Guthaben auf dem Konto zu verfügen,
  • den eingeräumten Dispositionskredit in Anspruch zu nehmen und ggf. im banküblichen Rahmen vorübergehende Kontoüberziehungsmöglichkeiten zu nutzen,
  • Kontoauszüge und andere Mitteilungen, Erklärungen oder Unterlagen im Zusammenhang mit dem Konto entgegenzunehmen und einzureichen.

Die Kontovollmacht ist zeitlich ungeschränkt und über meinen Tod hinaus gültig / tritt in meinem Todesfall in Kraft / tritt im Fall des Eintritts von Pflegebedürftigkeit in Kraft. Sie kann jederzeit durch den Vollmachtgeber widerrufen werden.

Der Vollmachtnehmer ist nicht dazu befugt, Untervollmachten zu erteilen.

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Ort, Datum, Unterschrift des Vollmachtgebers

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Ort, Datum, Unterschrift des Vollmachtnehmers

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Ort, Datum, Unterschrift der Bank

 

Bei einer Vollmacht handelt es sich um eine Erklärung, durch die der Vollmachtgeber den Vollmachtnehmer zu seinem Vertreter bestimmt. Der Vollmachtgeber ist derjenige, der die Vollmacht erteilt. Der Vollmachtnehmer wiederum ist derjenige, der im Rahmen der Vollmacht als Vertreter benannt ist. Vertreter bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Vollmachtnehmer dazu bevollmächtigt ist, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln und an dessen Stelle Entscheidungen zu treffen oder bestimmte Handlungen durchzuführen.

 

Die verschiedenen Formen der Vollmacht

Vollmachten gibt es in verschiedenen Varianten. So wird zunächst einmal zwischen Innen- und Außenvollmachten unterschieden. Eine Innenvollmacht ist eine Vollmacht, die der Vollmachtgeber gegenüber dem Vollmachtnehmer erklärt. Bei einer Vollmacht, die sich an den Dritten richtet, dem gegenüber der Vollmachtnehmer den Vollmachtgeber vertreten soll, handelt es sich um eine Außenvollmacht. Je nach Inhalt und Umfang gliedern sich Vollmachten außerdem in folgende Formen:

  • Eine Spezialvollmacht gilt für eine genau bestimmte Handlung. Durch eine Spezialvollmacht ist der Vollmachtnehmer befugt, exakt diese eine Handlung durchzuführen.
  • Eine Gattungsvollmacht bezieht sich auf alle Rechtsgeschäfte einer Gattung. Der Vollmachtnehmer ist durch die Gattungsvollmacht dazu befugt, alle Geschäfte zu tätigen, die der benannten Art angehören.
  • Eine Generalvollmacht umfasst alle Handlungen und Rechtsgeschäfte, die im Rahmen einer Vertretung durchgeführt und abgeschlossen werden dürfen.
  • Eine Vorsorgevollmacht findet Anwendung, wenn Geschäftsunfähigkeit eintritt. Der Vollmachtgeber kann durch eine Vorsorgevollmacht im Vorfeld festlegen, wer an seiner Stelle Entscheidungen treffen und Handlungen durchführen soll, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Liegt eine solche Vollmacht vor, kann meist vermieden werden, dass ein Betreuer bestellt werden muss. Anders als viele glauben, sind im Ernstfall nämlich selbst enge Familienangehörige nicht automatisch befugt, im Namen des Betroffenen zu entscheiden.

Außerdem gibt es Vollmachten, bei denen die Inhalte von Gesetzes wegen typisiert sind. Zu diesen Vollmachten gehören unter anderem die Prokura und Handlungsvollmachten.

 

Die formalen Vorgaben für Vollmachten

Formular allgemeine Vollmacht, KontovollmachtGrundsätzlich gilt für Vollmachten Formfreiheit. Das bedeutet, der Vollmachtgeber kann selbst entscheiden, in welcher Form er die Vollmacht erteilen möchte. Gültig und wirksam wird eine Vollmacht nämlich auch dann, wenn sie nur mündlich oder durch schlüssiges Handeln erteilt wird. Trotzdem ist es ratsam, eine Vollmacht schriftlich festzuhalten. Dadurch lassen sich nicht nur Missverständnisse vermeiden, sondern es ist auch sichergestellt, dass Dritte die Vollmacht akzeptieren. In einigen Fällen wird zudem ohnehin eine schriftliche Vollmacht gefordert, beispielsweise wenn es um die Einwilligung in einen medizinischen Eingriff, den Abschluss bestimmter Verträge oder eine Vertretung vor Gericht geht.

Wozu der Vollmachtnehmer durch die erteilte Vollmacht befugt ist, ergibt sich aus den Inhalten der Vollmacht. Die Handlungen, die in der Vollmacht beschrieben sind, darf der Bevollmächtigte durchführen. Dabei müssen die Formulierungen nach dem Vertrauensprinzip ausgelegt werden. Demnach gilt, dass bei der Auslegung der Formulierungen nach Treu und Glauben von dem auszugehen ist, was der Vollmachtgeber damit gemeint hat. Die Gültigkeit einer Vollmacht ergibt sich ebenfalls aus den Formulierungen. Handelt es sich um keine unwiderruflich erteilte Vollmacht und ist kein konkreter Zeitraum genannt, ist die Vollmacht solange gültig, bis der Vollmachtgeber sie aufhebt. Soll die Vollmacht erlöschen, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird oder stirbt, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Der Vollmachtnehmer wiederum kann die erteilte Vollmacht jederzeit niederlegen und mit seinem Tod erlischt sie automatisch.

 

Die Kontovollmacht

Im Alltag kommen Vollmachten bei vielen verschiedenen Angelegenheiten zum Einsatz. Typische Beispiele sind Vollmachten, durch die der Vollmachtgeber einen Bevollmächtigten bestimmt, in seinem Namen Post entgegenzunehmen, behördliche Aufgaben zu erledigen oder das Kind aus dem Kindergarten abzuholen. Eine weitere weit verbreitete Vollmacht ist die Kontovollmacht. Durch eine Kontovollmacht erhält der Vollmachtnehmer die Befugnis, unmittelbar mit dem jeweiligen Konto zusammenhängende Geschäfte wie Überweisungen, Abhebungen oder Auszahlungen zu tätigen. Dabei lässt sich bei einer Kontovollmacht zwischen drei Varianten unterscheiden:

1. Eine zeitlich unbeschränkte Kontovollmacht bleibt in aller Regel über den Tod des Kontoinhabers hinaus gültig. Häufig entscheiden sich Familienangehörige für diese Form der Kontovollmacht, um im Todesfall Probleme mit der Bank zu verhindern. Besteht nämlich keine Kontovollmacht, sind Auszahlungen oder Überweisungen erst dann wieder möglich, wenn der Bank ein rechtskräftiges Testament oder ein Erbschein vorgelegt wird. 2. Eine Kontovollmacht für den Todesfall tritt in Kraft, wenn der Kontoinhaber stirbt. Üblicherweise dient eine solche Kontovollmacht als vorbereitende Maßnahme für die Verwaltung und Aufteilung des Erbes. 3. Eine Kontovollmacht für den Fall des Eintritts von Fürsorgebedürftigkeit wird wirksam, wenn der Vollmachtgeber aus Altergründen, infolge eines Unfalls oder aufgrund einer Erkrankung fürsorgebedürftig wird. Durch die Vollmacht kann der Vollmachtnehmer die Bankgeschäfte des Kontoinhabers erledigen. Andernfalls muss in aller Regel ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden.