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Sehr verehrter Anwender, unabhängig von Ihrem Alter und Ihrem Gesunheitszustand sollten Sie Ihren Nachlass bzw. Ihre Erbregelung schon frühzeitig festlegen.
Grundsätzlich wird zwischen dem eigenhändigen Testament und dem öffentlichen Testament unterschieden. 1. Das eigenhändige Testament ist nur dann rechtswirksam, wenn das Schriftstück vollständig durch Sie niedergeschrieben und unterzeichnet wurde. 2. Das Gleiche gilt auch für alle Anlagen zum Testament. Gedruckte oder maschinengeschriebene Listen, z. B. von Vermögensgegenständen, sind ungültig und nicht rechtswirksam. 3. Schreiben Sie als Überschrift entweder „Testament“ oder „Mein letzter Wille“. 4. Für den Fall, dass Sie sich verschrieben haben, müssen Sie noch einmal neu beginnen. Durchstreichungen oder Radierungen könnten Anlass zur späteren Anfechtung Ihres Testamentes geben. 5. Vergessen Sie in Ihrer Abfassung nicht, den Ort und das Datum zu nennen. Nur so können Ihre Hinterbliebenen die Gewissheit haben, die tatsächlich jüngste, also aktuelle und gültige Version des Testaments vorgefunden zu haben. 6. Bei einem mehrseitigen Testament sollten die Seiten durchnummeriert werden. 7. Das Schriftstückes wird durch Ihre Unterschrift abgeschlossen, sie steht am Ende des Dokuments. "Eure Mutti“ oder „Dein Onkel Willi“ genügen im Zweifelsfall auch, die Unterschrift ist aber sicherer. 8. Wenn Sie ein öffentliches Testament aufsetzen möchten, müssen Sie sich durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt juristisch einwandfrei beraten lassen. Gegebenenfalls muss Ihr Testament notariell beglaubigt werden. 9. Eheleute haben die Möglichkeit, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen. Ein solches Testament muss gemeinsam verfasst und unterschrieben worden sein. Auch in diesem Fall sollten das Datum und der Ort in das Schriftstück aufgenommen werden. Es sollten auch alle wichtigen Information zu der bestattung drinstehen, wie zum Beispiel die Todesanzeigen in der Tageszeitung. Thema: Formular Testament |