Aktualisiert am 25 Juni, 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher

Die folgende Anleitung wurde rechtlich geprüft und sorgfältig von Fachleuten gegengelesen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen rechtlichen Standards entspricht. Sie gibt Ihnen Tipps und Verhaltensregeln für den Umgang mit einer Abmahnung und bietet eine Vorlage für ein Gegenschreiben, falls Sie der Abmahnung widersprechen möchten.

Tipps und Verhaltensregeln bei Erhalt einer Abmahnung:

  1. Ruhe bewahren: Lassen Sie sich nicht von der Abmahnung verunsichern und vermeiden Sie vorschnelle Reaktionen.
  2. Abmahnung prüfen: Lesen Sie die Abmahnung sorgfältig und prüfen Sie, ob die Vorwürfe konkret und nachvollziehbar sind.
  3. Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Beweise, die Ihre Sichtweise unterstützen.
  4. Rechtsberatung einholen: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu klären.
  5. Fristen beachten: Achten Sie auf Fristen und reagieren Sie rechtzeitig auf die Abmahnung.
  6. Gegendarstellung verfassen: Schreiben Sie ein Gegenschreiben, in dem Sie Ihre Sichtweise darstellen und gegebenenfalls die Vorwürfe zurückweisen.

Vorlage für ein Gegenschreiben:

*Absender:
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort]

An:
[Name des Arbeitgebers / Firmenname] [Adresse des Arbeitgebers] [PLZ Ort]

Datum: [Datum]

Betreff: Stellungnahme zur Abmahnung vom [Datum der Abmahnung]

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Arbeitgebers],

hiermit nehme ich Bezug auf die mir am [Datum des Erhalts] zugegangene Abmahnung wegen [kurze Beschreibung des Vorwurfs, z.B. “unentschuldigten Fehlens am Arbeitsplatz”].

Stellungnahme zu den Vorwürfen:

  1. Sachverhalt:
    • Der in der Abmahnung genannte Vorfall vom [Datum des Vorfalls] stellt sich aus meiner Sicht wie folgt dar: [Ihre Darstellung des Vorfalls, z.B. “Am genannten Datum war ich krankheitsbedingt abwesend und habe dies fristgerecht gemeldet.”]
  2. Beweise:
    • Zur Unterstützung meiner Darstellung lege ich folgende Dokumente bei: [Liste der Beweismittel, z.B. “ärztliches Attest, E-Mail-Korrespondenz, Zeugenaussagen etc.”].

Widerspruch gegen die Abmahnung:

Aufgrund der oben genannten Gründe widerspreche ich der Abmahnung und bitte Sie, diese aus meiner Personalakte zu entfernen. Ich stehe Ihnen gerne für ein klärendes Gespräch zur Verfügung, um Missverständnisse auszuräumen und zukünftige Vorfälle zu vermeiden.

Ich hoffe auf eine einvernehmliche Lösung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]*

Bitte beachten Sie, dass es ratsam ist, sich bei rechtlichen Angelegenheiten stets professionellen Rat einzuholen, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten optimal zu berücksichtigen.

Abmahnungen kommen in den unterschiedlichsten Bereichen vor, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Arbeits-, dem Miet-, dem Urheber- oder dem Wettbewerbsrecht. Letztlich kann eine Abmahnung überall dort eingesetzt werden, wo ein Vertragsverhältnis vorliegt oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können. Gemeinsam ist dabei allen Abmahnungen, dass es sich um alles andere als erfreuliche Schreiben handelt. Nun stellt sich jedoch die Frage, was im Fall einer Abmahnung zu tun ist, also wie der Abgemahnte am besten mit der Abmahnung umgehen und am sinnvollsten darauf reagieren sollte.

Video mit Tipps und Verhaltensregeln

https://www.youtube.com/watch?v=BFFLxwWv0-4

Der erste und wichtigste Tipp in diesem Zusammenhang, der immer und unabhängig davon gilt, worauf sich die Abmahnung bezieht, lautet:

  • Ruhe bewahren!

Natürlich bedeutet das nicht, dass der Abgemahnte die Abmahnung auf die leichte Schulter nehmen, das Schreiben einfach ignorieren oder gar auf direktem Wege in den Papier befördern sollte. Aber eine Abmahnung ist kein Grund für übertriebene Panik.

 

Tipps und Verhaltensregeln bei einer Abmahnung vom Arbeitgeber

Abmahnung Tipps und VerhaltensregelnEine Abmahnung vom Arbeitgeber ist als Verwarnung zu verstehen und vom Prinzip her mit einer gelben Karte im Fußball zu vergleichen. Das bedeutet, der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hin und fordert ihn dazu auf, dieses Verhalten künftig abzustellen. Er gibt dem Arbeitnehmer dadurch die Möglichkeit, weitere Konsequenzen zu vermeiden. Gleichzeitig benennt er aber auch die Folgen, mit denen der Arbeitnehmer rechnen muss, wenn er sich ein solches oder ein vergleichbares Fehlverhalten noch einmal leistet. Der abgemahnte Arbeitnehmer sollte die Abmahnung tatsächlich als Verwarnung, gleichzeitig aber auch als Chance auffassen. Zudem hat er die Möglichkeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern und diese Stellungnahme wird dann zusammen mit der Abmahnung in die Personalakte aufgenommen. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Arbeitnehmer die Abmahnung für unberechtigt hält. In diesem Fall kann er eine Überprüfung verlangen und Klage auf Entfernung der Abmahnung erheben.

 

Tipps und Verhaltensregeln bei einer Abmahnung vom Vermieter

Ähnlich wie bei einer Abmahnung durch den Arbeitgeber gestaltet sich auch die Situation bei einer Abmahnung durch den Vermieter. Auch eine solche Abmahnung hat den Stellenwert einer gelben Karte und kann zur roten Karte in Form der Kündigung führen, wenn der Mieter weiterhin die gerügten Verhaltensweisen an den Tag legt. Anders als bei der Abmahnung im Arbeitrecht muss der Mieter die Abmahnung allerdings immer hinnehmen, auch wenn sie aus seiner Sicht unberechtigt ist. Dies liegt daran, dass die Abmahnung seine Rechte als Mieter nicht verletzt. Kommt es nämlich zu einem Rechtsstreit, muss der Vermieter beweisen, dass sich der Mieter vertragswidrig verhalten hat, unabhängig davon, ob eine vorhergehende Abmahnung existiert oder ob nicht.

 

Tipps und Verhaltensregeln bei einer Abmahnung vom Anwalt

Etwas schwieriger ist die Situation, wenn eine Abmahnung von einem Anwalt ins Haus flattert, beispielsweise weil dem Abgemahnten vorgeworfen wird, Urheberrechte verletzt, Dateien illegal heruntergeladen oder gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Hier ist es letztlich nicht möglich, pauschale Tipps und Verhaltensregeln zu nennen, denn hier muss jeder Einzelfall für sich überprüft und im Zweifel juristischer Rat eingeholt werden. In den meisten Fällen ist es jedoch sinnvoll, die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb der eingeräumten Frist abzugeben. Die von den Anwälten vorformulierten und beigelegten Erklärungen sind allerdings meist umfangreicher als notwendig und können daher zusätzliche Nachteile mit sich bringen. Oft ist daher besser, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die sich rein auf die eigentliche Unterlassungsverpflichtung und die Verpflichtung zu einer angemessenen Geldstrafe im Fall eines erneuten Verstoßes beschränkt. Inwieweit die geforderten Zahlungen zum Ausgleich von Schadensersatzansprüchen und Anwaltskosten bezahlt werden sollten, ist ebenfalls von Fall zu Fall verschieden. Durch eine Zahlung ist die Angelegenheit erledigt, andererseits wird sicher nicht jeder Anwalt bei jeder Abmahnung tatsächlich ein Gerichtsverfahren einleiten. Dass die gerügten Sachverhalte umgehend beseitigt, also beispielsweise die jeweiligen Dateien entfernt oder die Angaben im Impressum vervollständigt werden sollten, versteht sich von selbst.