Aktualisiert am 26 Juni, 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher
- Einkommensteuererklärung Fristverlängerung Vorlage
- Umsatzsteuererklärung und Untätigkeits Einspruch Vorlage
- Vorlage Fristverlängerung Steuererklärung
- Steuererklärung fehlende Formulare Vorlage
- Formular Einkommensteuer-Einspruch
- Formular allgemeine Vollmacht, Kontovollmacht
- Steuerformular für Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Formular Quittung
- Formular Aufschub der Einkommensteuererklärung
- Formular Darlehensvertrag
- Bankformular für ein Darlehensangebot
- Formular Berichtigung einer Umsatzsteuervoranmeldung
- Formular Umsatzsteuer und Steuererklärung
- Dispokredit, Formular für Erweiterung des Kreditrahmens
Im Bereich der Finanzen müssen regelmäßig verschiedene Formulare und Vordrucke ausgefüllt werden. Grundsätzlich handelt es sich bei diesen Formularen um vorgefertigte Vordrucke in einer standardisierten Form, in die die eigenen Daten und Angaben eingetragen werden. Dabei stellt der einheitliche Aufbau sicher, dass alle erforderlichen Angaben vollständig vorliegen.
Rechnungs-Formular als Beispiel
Rechnungsaussteller Steuernummer: ………………………..
Anschrift
Kontaktdaten Bankverbindung:
Kontonummer ……………………… BLZ ………………………………….
……….. Name der Bank ……………
Rechnungsempfänger
Anschrift
Rechnung Nummer …………………..
Rechnungsdatum: …………………….. Lieferdatum: …………………..
Kundennummer: ………………
Lieferanschrift: …………………
Sehr geehrte/r Frau/Herr ………….,
Ihrer Bestellung entsprechend ergibt sich folgende Rechnung.
Pos. | Menge | Artikelnummer | Bezeichnung | Einzelpreis | Gesamtpreis |
1. | |||||
2. | |||||
3. | |||||
4. |
Zwischensumme € ____________
– Rabatte € ____________
+ MwSt. (… %) € ____________
Gesamtbetrag € ____________
Bitte begleichen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von …………. Tagen.
Vielen Dank!
Gleichzeitig vereinfacht die standardisierte Form die Erfassung der Daten und ermöglicht damit auch eine schnellere Bearbeitung. Dabei gibt es Formulare, die nicht allzu oft ausgefüllt werden müssen. Vordrucke für Angelegenheiten wie eine Kontoeröffnung oder einen Kreditantrag beispielsweise sind nur gelegentlich notwendig, mit den Formularen für die Steuererklärung wiederum kommen viele nur einmal im Jahr in Kontakt. Im Unterschied dazu stehen andere Finanzformulare recht häufig auf dem Programm. Zu diesen Formularen gehören beispielsweise Überweisungsträger, denn ein Großteil aller Zahlungen wird heutzutage im Rahmen des sogenannten bargeldlosen Zahlungsverkehrs als Überweisungen geleistet.
Wie ein Formular richtig ausgefüllt wird, wird in diesem Video erklärt
Formulare Finanzen – die Rechnung
Ein Beispiel für einen anderen Vordruck aus dem Bereich Finanzen, mit dem viele regelmäßig in Berührung kommen, ist die Rechnung. Um eine Rechnung zu schreiben, muss allerdings kein bestimmtes, offizielles Formular verwendet werden, sondern der Rechnungsaussteller kann seinen eigenen Vordruck entwerfen. Außerdem darf grundsätzlich jeder eine Rechnung erstellen und sie dem Empfänger als Papierdokument oder als digitales Dokument aushändigen. Dabei dokumentiert eine Rechnung generell, dass eine bestimmte Geldforderung für die genannte Ware oder Leistung besteht. Soll die Rechnung später aber auch vom Finanzamt anerkannt werden, muss sie formal richtig sein und die Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes erfüllen. Dieses schreibt folgende Pflichtangaben für eine Rechnung vor:
- Name und Anschrift des Rechnungsausstellers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers
- Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
- Rechnungsdatum und Liefertermin
- Rechnungsnummer, die fortlaufend ist und nur einmal vergeben wurde
- Menge und Bezeichnung der Ware oder Art und Umfang der Leistung
- Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen
- Steuerbeträge, die auf das Entgelt entfallen, oder Hinweis auf Steuerbefreiung
- Rabatte oder andere Vereinbarungen, die den Rechnungsbetrag mindern
Eine Unterschrift unter der Rechnung ist nicht vorgeschrieben. Stellt jemand eine Rechnung aus, der der sogenannten Kleinunternehmerregelung unterliegt, darf er die Umsatzsteuer jedoch nicht ausweisen. Stattdessen muss er in seiner Rechnung darauf hinweisen, dass die Rechnung gemäß §19 Abs. 1 UstG umsatzsteuerbefreit ist. Ausnahmeregelungen gelten außerdem für Rechnungen über Kleinbeträge bis zu einem Gesamtbetrag von 150 Euro. Bei diesen Rechnungen müssen nur die Kontaktdaten des Rechnungsausstellers, das Rechnungsdatum, eine Beschreibung der Ware oder Leistung und der Rechnungsbetrag mit Steuersätzen und Steuerbeträgen angegeben werden.
Mustervorlage für ein Rechnungs-Formular
Die meisten Unternehmer arbeiten mit einem vorgefertigten Formular und einer Rechnungssoftware, um ihre Rechnungen zu schreiben. Durch das vorgefertigte Formular müssen nur noch die Daten, die sich konkret auf die jeweilige Rechnung beziehen, in das Grundgerüst eingetragen werden, während die Software den Rechnungsbetrag und die darauf anfallenden Steuern ausrechnet. Die erstellten Rechnungen werden dann meist in digitaler Form gespeichert, denn grundsätzlich gilt, dass ein Unternehmer sein Rechnungsexemplar zehn Jahre lang aufbewahren muss. Wer nur gelegentlich Rechnungen schreibt oder erst am Anfang seiner unternehmerischen Tätigkeit steht, braucht aber nicht unbedingt gleich eine spezielle Rechnungssoftware. Genauso kann er sich sein Formular nämlich mit jedem beliebigen Textverarbeitungsprogramm erstellen und die Beträge selbst ausrechnen.