Versicherung kündigen nach Todesfall: Infos und Vorlage

Aktualisiert am 4 Januar, 2022 von Ömer Bekar

Infos zu Versicherung kündigen nach Todesfall
Während manche Versicherungen nach einem Todesfall automatisch enden, müssen Sie andere Verträge kündigen.

Jeder hat mehrere Versicherungen abgeschlossen. Das fängt bei der Krankenversicherung an und geht mit Verträgen wie einer Kfz-, einer Haftpflicht- oder einer Lebensversicherung weiter. Verstirbt der Versicherte, stellt sich die Frage, was aus den Policen wird. Enden sie automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers? Reicht es aus, den Versicherer zu informieren oder ist eine Kündigung notwendig? Gibt es vielleicht ein Sonderkündigungsrecht? Und welche Unterlagen werden benötigt, um eine Versicherung nach einem Todesfall zu kündigen? Wir klären auf.

Verstirbt ein naher Angehöriger, entsteht für die Hinterbliebenen eine emotional schwierige Situation. Doch zumindest in den ersten Tagen bleibt wenig Zeit für die Trauer. Vielmehr muss jede Menge Papierkram erledigt werden. Dazu gehört zum Beispiel, die Sterbeurkunde zu beantragen und die Beerdigung zu organisieren.

Und auch die bestehenden Versicherungen müssen informiert werden. Dabei müssen Sie gerade hier einiges beachten. Denn nicht jede Versicherung endet nach dem Todesfall automatisch, sondern erst, wenn Sie den Vertrag kündigen. Außerdem gibt es Versicherungen, die Sie sehr schnell benachrichtigen müssen, während Sie sich bei anderen Policen mehr Zeit lassen können.

In diesem Ratgeber haben wir die wichtigsten Infos zu Kündigungen im Todesfall für Sie zusammengestellt. Und eine Vorlage für das Kündigungsschreiben haben wir natürlich ebenfalls für Sie.

Welche Versicherung muss ich nach dem Todesfall kündigen und welche nicht?

Grundsätzlich gilt bei Versicherungen, dass der Vertrag endet, wenn der Gegenstand der Versicherung wegfällt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Sache oder das Risiko, auf das sich der Versicherungsschutz bezieht, nicht mehr vorhanden ist. Bei einem Todesfall ist das üblicherweise gegeben.

Allerdings unterscheiden Versicherer bei einer Beendigung des Vertrags zwischen personengebundenen und sachgebundenen Versicherungen:

  • Personengebundene Versicherungen hängen direkt mit der versicherten Person zusammen. Beispiele für solche Versicherungen sind die Kranken-, die Lebens- und die Unfallversicherung. Mit dem Tod des Versicherten endet die Versicherung automatisch. Deshalb müssen Sie nicht extra kündigen. Eine Mitteilung an den Versicherer genügt.
  • Sachgebundene Versicherungen beziehen sich auf eine Sache wie zum Beispiel das Auto oder den Hausrat. Diese Verträge müssen Sie kündigen, denn sie gehen andernfalls auf die Angehörigen über.

Auf die einzelnen Versicherungen gehen wir gleich noch näher ein. Wichtig ist aber zunächst, dass Sie überprüfen, wer bei der jeweiligen Police der Versicherungsnehmer und wer die versicherte Person ist.

Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der den Vertrag abgeschlossen hat. Er ist also der Vertragspartner der Versicherung und zahlt auch die Beiträge. Die versicherte Person ist die Person, die über die Versicherung abgesichert ist. Für sie gilt also der Versicherungsschutz.

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil der Versicherungsnehmer und die versicherte Person nicht zwangsläufig identisch sein müssen. Wenn Sie zum Beispiel eine Lebensversicherung für Ihr Kind abgeschlossen haben, sind Sie zwar der Versicherungsnehmer. Doch die versicherte Person ist Ihr Kind.

Außerdem kann es mehrere versicherte Personen geben. Das ist etwa der Fall, wenn Sie eine Haftpflichtversicherung als Partner- oder Familienversicherung abgeschlossen haben. Dann müssen Sie entscheiden, ob Sie die Versicherung weiterführen oder nicht.

Was gilt bei welcher Versicherung?

Generell sollten Sie den Versicherer möglichst zeitnah über den Tod des Versicherten informieren. Bei einigen Versicherungen ist das sehr wichtig, damit die vereinbarte Leistung im Todesfall zügig ausbezahlt werden kann.

Bei anderen Versicherungen können Sie sich zwar eigentlich mehr Zeit lassen. Nur erstattet Ihnen der Versicherer dann auch die bereits bezahlten Beiträge in entsprechend geringerem Umfang.

Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, haben wir die gängigsten Versicherungen aufgelistet und erklären, welche Regelungen jeweils gelten.

Lebensversicherung

Der Vertrag über eine Lebensversicherung endet automatisch, wenn der Versicherte stirbt. Die vereinbarte Versicherungssumme wird dann an die Person ausgezahlt, die im Vertrag als Begünstigter eingetragen ist.

Aber Achtung: Sie müssen den Versicherer so schnell wie möglich über den Todesfall informieren. Je nach Police ist für die Meldung eine Frist zwischen 24 und 72 Stunden vorgesehen. Halten Sie diese Frist unbedingt ein!

Ist im Vertrag kein Begünstigter festgelegt, fließt in die Versicherungssumme in den Nachlass und wird zwischen den Erben aufgeteilt.

War der Verstorbene nur der Versicherungsnehmer, aber nicht der Versicherte, geht der Vertrag auf die Person über, die vertraglich als neuer Versicherungsnehmer bestimmt ist. Daneben kann die versicherte Person die Police übernehmen. Gibt es keinen Nachfolger, geht der Vertrag an die Erben.

Unfallversicherung

Wie die Lebensversicherung endet auch die Unfallversicherung automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Deshalb müssen Sie den Vertrag nicht extra kündigen.

Aber bitte beachten Sie: Sie müssen der Unfallversicherung den Todesfall innerhalb von 48 Stunden melden.

Sofern Bedarf besteht, leitet der Versicherer die notwendigen Maßnahmen ein, um die Todesursache zu klären. Erst danach zahlt der Versicherer die Versicherungssumme an die Person aus, die im Vertrag als Bezugsberechtigter festgelegt ist.

War der Verstorbene nur der Versicherungsnehmer, kann die versicherte Person den Vertrag übernehmen. War der Verstorbene hingegen nur der Versicherte, aber nicht der Versicherungsnehmer, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag fortführen und eine andere Person als Begünstigten einsetzen. Oder er kann die Versicherung nach dem Todesfall kündigen.

Krankenversicherung

Sowohl die gesetzliche als auch eine private Krankenversicherung erlischt mit dem Ableben des Versicherten. Deshalb genügt es, wenn Sie die Krankenversicherung benachrichtigen.

Nun kommt es aber gerade in Familien sehr oft vor, dass die Kinder oder der Ehepartner im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert sind. In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich die Hinterbliebenen dann selbst anmelden.

Bei einer privaten Krankenversicherung müssen Sie entscheiden, ob Sie den Vertrag als neuer Versicherungsnehmer beibehalten wollen und können. Dafür haben Sie zwei Monate Zeit. Denn solange bleibt der Versicherungsschutz unverändert bestehen.

Privathaftpflichtversicherung

Handelt es sich bei der privaten Haftpflichtversicherung um einen Einzelvertrag, der nur auf den verstorbenen Versicherungsnehmer läuft, endet er mit dessen Tod. Sie sollten den Versicherer dann zeitnah benachrichtigen. Der Versicherer erstattet Ihnen nämlich die bezahlten Beiträge zurück. Maßgeblich für die Berechnung der Rückzahlung ist der Tag, an dem Sie den Versicherer über den Todesfall informiert haben.

Schließt der Vertrag weitere Personen ein, zum Beispiel die Angehörigen bei einer Familienversicherung, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Und zwar solange, bis die nächste Prämie fällig wird. Bezahlen Sie dann die Prämie, geht der Vertrag auf Sie über und Sie werden zum neuen Versicherungsnehmer.

Hausratversicherung

In der Hausratversicherung bleibt der Versicherungsschutz bis zu zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers bestehen. Kündigen müssen Sie die Versicherung nicht, eine Mitteilung nach dem Todesfall reicht. Der Versicherer zahlt Ihnen daraufhin bereits geleistete Beiträge zurück.

Sind Sie Erbe und übernehmen Sie die Wohnung oder das Haus des verstorbenen Versicherungsnehmers, können Sie auch seine Hausratversicherung beibehalten.

Kfz-Versicherung

Eine Kfz-Versicherung bezieht sich nicht auf den Versicherungsnehmer, sondern auf das versicherte Fahrzeug. Deshalb beendet der Tod den Vertrag auch nicht. Ebenso führt der Todesfall zu keinem Sonderkündigungsrecht.

Stattdessen ist es so, dass der Vertrag auf denjenigen übergeht, der das versicherte Auto erbt. Wenn Sie das Fahrzeug behalten, passt der Versicherer den Tarif an. Kriterien wie Ihr Alter, Ihre bislang unfallfreien Jahre, Ihre jährliche Fahrleistung oder der nächtliche Parkplatz bestimmen dann darüber, ob und wie sich der Beitrag ändert.

Verkaufen Sie das Auto oder legen Sie es still, erlischt die Kfz-Versicherung. Die bereits bezahlte Prämie erhalten Sie in diesem Fall wieder. Möchten Sie das Auto behalten, aber die Versicherung wechseln, müssen Sie ordentlich kündigen. Das ist meist zum Ende des Jahres mit einer einmonatigen Frist möglich.

Rechtsschutzversicherung

Bei der Rechtsschutzversicherung bleibt der Versicherungsschutz für die Erben bestehen, bis der Zeitraum, für die der Beitrag schon bezahlt ist, abläuft.

Voraussetzung ist aber, dass der Hinterbliebene den gleichen Versicherungsschutz überhaupt braucht. Ein sogenannter Risikowegfall wäre zum Beispiel gegeben, wenn der Hinterbliebene Rentner ist und einen Arbeitsrechtsschutz erbt. Übernimmt der Hinterbliebene die nächste Prämienzahlung, wird er automatisch zum neuen Versicherungsnehmer.

Wohngebäudeversicherung

Über eine Gebäudeversicherung ist keine Person, sondern ein Gebäude versichert. Deshalb läuft der Vertrag auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiter. Wenn Sie die Immobilie erben, erben Sie gleichzeitig auch die bestehenden Versicherungen. Das gilt sowohl für eine Gebäudeversicherung als auch für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nicht möglich. Möchten Sie den Versicherungsvertrag nicht fortführen, müssen Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Versicherungslaufzeit kündigen.

Wie informiere ich eine Versicherung über den Todesfall?

Wie Sie gesehen haben, müssen Sie nach einem Todesfall oft gar nicht formell kündigen, sondern die Versicherung lediglich benachrichtigen. Dazu genügt eine kurze Mitteilung. Geben Sie darin die Versicherungs- oder Vertragsnummer an. Und legen Sie am besten auch gleich eine Kopie der Sterbeurkunde bei.

Die Benachrichtigung selbst können Sie zum Beispiel so formulieren:

Ihr Name
Anschrift

Versicherungsgesellschaft
Anschrift

Datum

Mitteilung über Todesfall

Versicherungsnehmer: _________________________
Versicherungs-/Vertragsnummer: _________________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit informiere ich Sie darüber, dass Herr/Frau ____________________ am __________ verstorben ist. Eine Kopie der Sterbeurkunde habe ich dieser Mitteilung beigelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich eine Versicherung nach dem Todesfall kündigen will?

Je nachdem, welche Versicherung Sie nach dem Todesfall benachrichtigen oder kündigen wollen, müssen Sie Ihrem Schreiben unterschiedliche Dokumente beilegen. Genaue Angaben dazu finden Sie im Versicherungsvertrag. Sie können aber auch direkt beim Versicherer nachfragen. Üblicherweise benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Versicherungspolice im Original
  • Geburtsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • amtsärztliches Zeugnis über die Todesursache

Bei der Geburts- und Sterbeurkunde sowie beim Totenschein genügt in aller Regel eine Kopie. Im Unterschied dazu müssen Sie den Versicherungsschein im Original einreichen.

Machen Sie sich davon sicherheitshalber eine Kopie für Ihre Unterlagen. Und verschicken Sie die Police als Einschreiben oder geben Sie diese persönlich ab. Denn wenn die Original-Police auf dem Postweg verloren gehen sollte, ist ein aufwändiger und langwieriger Papierkrieg mit der Versicherung vorprogrammiert.

Versicherung kündigen nach Todesfall – ein Musterbrief

Kümmern Sie sich um den Papierkram und möchten Sie die Versicherungsverträge des Verstorbenen kündigen, gehen Sie im Prinzip genauso vor wie bei jeder anderen Vertragskündigung auch.

Sie verfassen also ein kurzes Schreiben, in dem Sie erklären, dass der Vertrag beendet werden soll. Als Begründung geben Sie an, dass der Versicherungsnehmer verstorben ist.

Auf ein konkretes Datum können Sie verzichten. Kündigen Sie stattdessen zum nächstmöglichen Termin. Der Versicherer wird Ihnen daraufhin mitteilen, wann die Versicherung endet.

Legen Sie Ihrem Schreiben aber eine Kopie der Sterbeurkunde bei. Denn der Versicherer benötigt einen Nachweis für den Todesfall. Sie ersparen sich auf diese Weise Rückfragen. Und wie Sie die Kündigung formulieren können, zeigt Ihnen unser Musterbrief.

Ihr Name
Anschrift

Versicherungsgesellschaft
Anschrift

Datum

Kündigung der (Bezeichnung der Versicherung) nach Todesfall

Versicherungsnehmer: _________________________
Versicherungstarif: _________________________
Policennummer: _________________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr/Frau ____________________ ist am __________ verstorben. Aus diesem Grund kündige ich den oben genannten Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin.

Eine Kopie der Sterbeurkunde liegt diesem Schreiben bei.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung in den kommenden Tagen schriftlich. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift