So fordern Sie die Grüne Karte an

Aktualisiert am 27 Juni, 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Telefon: 01234 56789
E-Mail: 

Datum: [Datum einfügen]

[Name der Versicherungsgesellschaft]
[Kundenservice oder Adresse der Versicherung]
[PLZ und Ort]

Betreff: Anforderung der Grünen Karte für mein Fahrzeug – Vertragsnummer: [Vertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane, mit meinem Fahrzeug, welches bei Ihrer Gesellschaft unter der Vertragsnummer [Vertragsnummer] versichert ist, ins Ausland zu reisen. Für die Einreise in einige Länder benötige ich die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, besser bekannt als „Grüne Karte“.

Ich bitte Sie daher, mir diese Grüne Karte für mein Fahrzeug, Kennzeichen [KFZ-Kennzeichen], auszustellen und an meine oben angegebene Adresse zu senden. Ich beabsichtige, am [Reisedatum] zu verreisen, und wäre Ihnen dankbar, wenn die Zusendung entsprechend zeitnah erfolgen könnte.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens sowie den Versand der Grünen Karte.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift, wenn das Schreiben per Post versendet wird]
Max Mustermann

Die Grüne Karte wurde 1965 eingeführt, um die Regelungen rund um Kfz-Versicherungen im Ausland zu vereinheitlichen. Dabei ist die Grüne Karte der Nachweis dafür, dass für Ihr Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Inzwischen gibt es ein Kennzeichen-Abkommen. Innerhalb der EU und in einigen anderen Ländern brauchen Sie die Grüne Karte deshalb theoretisch nicht mehr. Denn hier gilt Ihr Kennzeichen als Versicherungsnachweis. Trotzdem sollten Sie das Dokument besser immer mit sich führen. Warum das so ist und wie Sie eine Grüne Karte anfordern, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Grüne Karte anfordern

Ohne Kosten und ohne Anmeldung

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Einfach ins Auto oder aufs Motorrad setzen und losfahren, wann und wohin Sie wollen: Ein Roadtrip ist eine gute Möglichkeit, um ein Land kennenzulernen. Denn mit Ihrem eigenen Fahrzeug sind Sie nicht auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Außerdem können Sie auch auf Wegen abseits der typischen Touristenpfade unterwegs sein.

Allerdings brauchen Sie den richtigen Versicherungsschutz. Genauso wie in Deutschland ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung in allen anderen Ländern Europas Pflicht. Dabei gilt Ihre deutsche Kfz-Versicherung zwar in aller Regel auch im Ausland. Nur müssen Sie teilweise belegen können, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist. Und genau dafür brauchen Sie mitunter die Grüne Karte.

►Grüne Karte: Muster-Antrag

Ihr Name
Anschrift

Versicherungsgesellschaft
Anschrift

Datum

Internationale Karte für den Kraftverkehr

Kfz-Versicherung Nr. ____________________
Versichertes Fahrzeug ____________________, Kfz-Kennzeichen _______________

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Grüne Versicherungskarte zum oben genannten Vertrag ist abgelaufen/nicht mehr auffindbar. Bitte schicken Sie mir eine neue Ausfertigung zu. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Was genau ist die Grüne Karte?

Die Grüne Karte heißt eigentlich Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr, kurz IVK. Aber weil das Dokument auf grünem Papier gedruckt ist, hat sich im Volksmund der Name Grüne Versicherungskarte oder einfach nur Grüne Karte eingebürgert.

Eingeführt wurde die grüne Versicherungskarte 1965. Die Idee dahinter war, einheitliche Regelungen bei Versicherungs- und Haftungsfragen im Ausland zu schaffen. Davor musste sich jemand, der mit dem Auto verreisen wollte, für jedes Reiseland einen eigenen Versicherungsnachweis besorgen. Denn einheitliche Regelungen gab es nicht und die Unterschiede bei den gesetzlichen Mindest-Deckungssummen waren groß.

Die Grüne Karte ist der Nachweis dafür, dass für Ihr Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht und dass diese Versicherung die geltenden Vorschriften erfüllt.

In Europa und ein paar anderen Ländern hat das sogenannte Kennzeichen-Abkommen die grüne Karte mittlerweile abgelöst. Reisen Sie in ein Land, mit dem dieses Abkommen besteht, benötigen Sie die grüne Versicherungskarte eigentlich nicht mehr. Als Versicherungsnachweis genügt dort nämlich Ihr Kfz-Kennzeichen.

Eigentlich deshalb, weil es trotz Kennzeichen-Abkommen sein kann, dass Sie die grüne Karte vorlegen müssen. So zum Beispiel bei einem Unfall oder einer Verkehrskontrolle.

Welche Angaben stehen auf der Grünen Karte?

Die grüne Karte hält alle wichtigen Daten und Informationen rund um den Versicherungsschutz bereit. Auf dem Dokument finden Sie nämlich folgende Angaben:

  • das Fahrzeug, für das die Versicherung abgeschlossen wurde
  • den Halter des Fahrzeugs; sind Sie der Versicherungsnehmer, steht auf der grünen Karte also Ihr Name
  • die Versicherungsgesellschaft
  • die Staaten, in denen der Versicherungsschutz besteht; ist ein Land nicht aufgeführt oder durchgestrichen, greift Ihre Kfz-Versicherung dort nicht
  • der Zeitraum, in dem die grüne Versicherungskarte gültig ist
  • die Adressen der Büros, die im jeweiligen Land einen Schaden regulieren

Selbst wenn in Ihrem Reiseland keine Pflicht besteht, die grüne Versicherungskarte mitzuführen, ist das Dokument sehr praktisch. Denn damit haben Sie die wichtigsten Fahrzeug-, Versicherungs- und Kontaktdaten stets zur Hand.

In welchen Ländern brauche ich die Versicherungskarte?

Das Kennzeichen-Abkommen besteht in den 28 Mitgliedsstaaten der EU und darüber hinaus auch in Island, Norwegen, Liechtenstein, Andorra und in der Schweiz. Reisen Sie in eines dieser Länder, sind Sie deshalb nicht verpflichtet, die grüne Karte dabei zu haben. Stattdessen genügt hier Ihr Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis.

Dennoch ist es besser, wenn Sie die Karte mitnehmen. Denn es kommt immer wieder vor, dass die Versicherungskarte trotz des Abkommens verlangt wird. In Italien zum Beispiel ist das bei Unfällen und polizeilichen Kontrollen oft der Fall. Haben Sie Ihre Karte dabei, können Sie sich langwierige Diskussionen ersparen.

In Ländern, mit denen es kein Kennzeichen-Abkommen gibt, ist die grüne Karte als Versicherungsnachweis Pflicht. Zu diesen Staaten gehören:

  • Albanien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Russland
  • Türkei
  • Ukraine
  • Weißrussland

Planen Sie eine Auto- oder Motorradfahrt in einen dieser Staaten, müssen Sie also unbedingt eine grüne Karte anfordern, wenn Sie keine gültige haben.

Achtung: Welche Länder der Schutz Ihrer Kfz-Versicherung einschließt, entscheidet Ihr Versicherer. Und an dieser Stelle kann es durchaus Unterschiede geben.

Schauen Sie deshalb unbedingt rechtzeitig vor der Abreise nach, ob Ihr Reiseland auf der grünen Karte steht. Ist es nicht aufgeführt oder durchgestrichen, haben Sie dort keinen Versicherungsschutz. In diesem Fall brauchen Sie eine entsprechende Auslands-Versicherung.

Und: Denken Sie an Ihre Reiseroute! Vielleicht brauchen Sie im Urlaubsland selbst keine Versicherungskarte. Aber möglicherweise fahren Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel durch ein Land, in dem die Grüne Karte vorgeschrieben ist.

Was ist, wenn ich trotz Pflicht keine Versicherungskarte dabei habe?

Schreibt ein Land die Grüne Karte vor, doch haben Sie das Dokument vergessen oder ist Ihre Karte nicht gültig, können Sie keine Kfz-Versicherung nachweisen. Deshalb werden Sie meist direkt bei der Einreise, noch an der Grenze zum Zollamt gebeten. Dort müssen Sie dann eine sogenannte Grenzversicherung abschließen.

Die Grenzversicherung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings kostet sie oft mehr als Ihre deutsche Auto- oder Motorradversicherung. Gleichzeitig ist die Deckungssumme meist niedriger. Die Deckungssumme ist der Betrag, bis zu dem die Versicherung einen Schaden übernimmt.

Sollten Sie im Ausland einen Unfall haben, finden Sie auf der Grünen Karte alle wichtigen Daten. Sie müssen nicht lange suchen, sondern haben alle Informationen zum Fahrzeug und zur Versicherung parat. Deshalb sollten Sie die Karte immer dabeihaben, auch wenn keine Pflicht besteht. Legen Sie die Versicherungskarte dafür zum Beispiel ins Handschuhfach.

Aber: Die Grüne Karte gilt nur für den Haftpflicht-Schutz. Einen Kaskoschutz schließt sie nicht ein.

Abgedeckt sind somit nur Schäden, die Sie einem Dritten zufügen. Verursachen Sie einen Unfall, müssen Sie die Schäden an Ihrem Fahrzeug auf eigene Kosten beheben lassen. Gleiches gilt, wenn jemand Ihr Fahrzeug beschädigt und einfach wegfährt. Damit Sie auch in solchen Fällen geschützt sind, können Sie vor der Reise mit Ihrem Versicherer abklären, ob Sie die bestehende Versicherung um eine Kasko- oder eine Auslandsversicherung erweitern können.

Wo und wie kann ich eine Grüne Karte anfordern?

Wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen, ist die Grüne Karte normalerweise bei den Versicherungsunterlagen dabei. Ihre Autoversicherung schickt Ihnen die Karte also zusammen mit der Police zu.

Sollte das nicht der Fall sein oder ist Ihre Karte inzwischen abgelaufen, können Sie eine neue Grüne Karte anfordern. Genauso können Sie eine Grüne Karte anfordern, wenn Sie das Dokument verlegt haben und es nicht mehr finden.

Bei den meisten Versicherern können Sie den Antrag online erledigen. Auf der Homepage Ihres Versicherers finden Sie dafür ein Kontaktformular, das Sie ausfüllen und online übermitteln können.

Oder Ihr Versicherer schickt Ihnen eine neue grüne Versicherungskarte per Post zu. Da aber allein schon der Postweg ein paar Tage dauern kann, sollten Sie die Grüne Karte rechtzeitig vor Ihrer Abreise anfordern.

Einige Versicherungen drucken die Vertragsunterlagen nicht mehr auf Papier aus, sondern stellen Sie in digitaler Form als PDF zur Verfügung. Erhalten Sie die Karte per E-Mail als PDF, können Sie das Dokument selbst ausdrucken.

In diesem Fall sollten Sie die Versicherungskarte aber unbedingt in der Originalfarbe ausdrucken. Denn es kann passieren, dass eine ausländische Behörde einen Schwarz-Weiß-Ausdruck nicht anerkennt.

Wie lange ist die Karte gültig?

Die Grüne Karte wird üblicherweise für drei Jahre ausgestellt. Der Zeitraum, bis wann sie gültig ist, steht auf der Karte.

Bevor Sie in den Urlaub aufbrechen, sollten Sie nachschauen, ob Ihre Karte noch gültig ist. Ist sie bereits abgelaufen oder läuft sie ab, während Sie sich im Ausland aufhalten, sollten Sie rechtzeitig eine neue grüne Karte anfordern. Kosten entstehen Ihnen dafür nicht. Die Karte gehört zum Service für Kunden und Ihr Versicherer schickt Ihnen das neue Dokument kostenlos zu.

Was ist das Deutsche Büro Grüne Karte e.V.?

Um den Schutz für Geschädigte bei Verkehrsunfällen, an denen ausländische Fahrzeuge beteiligt waren, zu verbessern, haben sich die deutschen Haftpflicht-Versicherer zum Verein Deutsches Büro Grüne Karte zusammengeschlossen.

Solche Büros gibt es in allen Ländern, die zum Kennzeichen-Abkommen gehören oder am System mit der Grünen Karte teilnehmen. Haben Sie im Urlaub einen Unfall, kann Ihnen deshalb das Büro im jeweiligen Land weiterhelfen.

Dabei ist das Büro ein sogenanntes behandelndes Büro. Als solches bearbeitet es den Schadensfall. Für Sie ist das Büro somit zum einen Ihr Ansprechpartner. Zum anderen kümmert sich das Büro darum, dass die Abwicklung des Falls an die ausländische Versicherung Ihres Unfallgegners oder eine andere Regulierungsstelle übertragen wird.

Die Büros in den verschiedenen Ländern sind außerdem dafür zuständig, die Grünen Karten an die Autoversicherungen auszugeben.

Was mache ich bei einem Unfall im Ausland?

Natürlich möchte niemand, dass die Urlaubsfahrt von einem Unfall überschattet wird. Aber solche Dinge passieren. Und damit im Fall der Fälle nichts schief geht und der Schaden schnell abgewickelt werden kann, sollten Sie folgende Tipps beachten:

1. Die Daten der Grünen Karte notieren

Notieren Sie sich die Angaben, die auf der Grünen Karte Ihres Unfallgegners stehen. Haben Sie Ihr Handy zur Hand, können Sie das Dokument auch abfotografieren. So haben Sie alle wichtigen Daten parat. Hat Ihr Unfallgegner keine Grüne Karte dabei, schreiben Sie sich seine Kontaktdaten, das Kfz-Kennzeichnen und den Namen seiner Versicherung auf.

2. Den Europäischen Unfallbericht ausfüllen

Neben der Grünen Karte sollte im Handschuhfach immer auch der sogenannte Europäische Unfallbericht in zweifacher Ausführung liegen. Einen Vordruck für diesen Bericht haben die Autoversicherer auf ihren Internetseiten als PDF zum Download hinterlegt.

In dem Formular können Sie schriftlich festhalten, was passiert ist und welche Schäden entstanden sind. Selbst wenn die Verständigung mit Ihrem Unfallgegner wegen der Sprache schwierig ist, hilft der Bericht allen Beteiligten weiter.

3. Die Polizei verständigen

In einigen Ländern ist es Pflicht, bei einem Verkehrsunfall die Polizei zu rufen. Gerade im Ausland macht es bei einem größeren Schaden aber ohnehin Sinn, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen.

4. Die Versicherung informieren

Ihren Schaden sollten Sie zunächst Ihrer eigenen Versicherung melden. Schicken Sie dabei am besten Kopien von der Grünen Karte des Unfallgegners, vom Europäischen Unfallbericht und von der Aufnahme durch die Polizei mit. So weiß die Versicherung Bescheid und hat alle Daten, die Sie braucht.

Sollte Ihr Unfallgegner Schäden geltend machen, die Sie nicht verschuldet haben, wehrt Ihre Versicherung unberechtigte Forderungen ab. Das liegt daran, dass in eine Autoversicherung immer auch eine Art Rechtsschutzversicherung integriert ist.

Außerdem kann Ihnen Ihre Versicherung sagen, wie Sie vorgehen müssen, damit Ihr Schaden reguliert wird. Ihr Unfallgegner sollte sich an die Stelle seiner Versicherung wenden, die für Unfälle mit deutschen Versicherungsnehmern zuständig ist. Wer das ist, können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer herausfinden.

Übrigens: Die Tipps gelten auch dann, wenn Sie in Deutschland einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug haben. Nur müssen Sie sich in diesem Fall an das Deutsche Büro Grüne Karte wenden.