Versicherung zum Ablauf kündigen: Muster & Vorlage

Aktualisiert am 4 Januar, 2022 von Ömer Bekar

Infos zu Versicherung zum Ablauf kündigen
Kündigen Sie eine Versicherung zum Ablauf, endet der Vertrag mit der aktuellen Laufzeit.

Ob Kfz-, Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtschutz-, Reise- oder Zahnzusatzversicherung: In Haushalten kommen oft ganz schön viele Versicherungen zusammen. Einige davon sind auch wirklich notwendig, andere empfehlenswert und wieder andere eigentlich überflüssig. Doch an einen Versicherungsvertrag ist niemand zeitlebens gebunden. Wenn Sie feststellen, dass Sie eine Versicherung nicht mehr brauchen oder bei einem anderen Anbieter günstiger bekommen, können Sie kündigen. Denn eine ordentliche Kündigung, mit der Sie die Versicherung zum Ablauf kündigen, ist so gut wie immer möglich.

Versicherung zum Ablauf hier kündigen

Ohne Kosten und ohne Anmeldung

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Dies ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Es gibt Versicherungsverträge, die zeitlich befristet sind. Sie müssen nicht gekündigt werden, sondern enden automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei einer Reiserücktrittskostenversicherung ist das zum Beispiel oft der Fall. Sie endet zusammen mit der Reise, für die die Versicherung abgeschlossen wurde.

Solche Verträge sind aber eher die Ausnahme. In aller Regel ist es so, dass ein Versicherungsvertrag mit einer bestimmten Laufzeit vereinbart wird. Meist ist das ein Jahr. Nach dieser Laufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend um eine weitere Laufzeit, wenn er nicht gekündigt wird. Also um ein weiteres Jahr. Ohne Kündigung kann ein Versicherungsvertrag so ewig bestehen, weil er sich immer wieder automatisch verlängert.

Möchten Sie den Vertrag aber nicht fortführen, können Sie die Versicherung zum Ablauf kündigen. Und zwar durch eine ordentliche Kündigung. Wie das geht und was Sie dabei beachten sollten, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

►Mustervorlage: Versicherung zum Ablauf kündigen

Ihr Name
Ihre Anschrift

Versicherungsunternehmen
Anschrift

Datum

Kündigung der bestehenden … (Versicherungsart) …

Versicherungstarif: _________________________
Vertrags-/Policennummer: _________________________
Kundennummer: _________________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag fristgerecht zum Ablauf der aktuellen Laufzeit.

An weiteren Angeboten bin ich nicht interessiert. Von Kontaktaufnahmen zum Zwecke der Rückwerbung bitte ich daher abzusehen.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung sowie den Kündigungstermin innerhalb der kommenden 14 Tage schriftlich. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Wenn Sie eine Versicherung zum Ablauf kündigen, sprechen Sie eine sogenannte ordentliche Kündigung aus.
Ordentlich heißt die Kündigung deshalb, weil sie den Regelfall darstellt. Es gibt keinen wichtigen Grund, der eine außerordentliche, vorzeitige Kündigung rechtfertigt. Und es ist auch kein Sonderfall eingetreten, der Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einbringt. Stattdessen beenden Sie das Vertragsverhältnis so, wie es regulär in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist.

Zu den wichtigsten Merkmalen einer ordentlichen Kündigung gehört, dass sie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhält. Aus diesem Grund wird auch von einer fristgerechten oder fristgemäßen Kündigung gesprochen. Um die Kündigungsfrist kümmern wir uns gleich noch.

Möglich ist eine ordentliche Vertragskündigung immer zum Ablauf einer Versicherungslaufzeit.

Dazu ein Beispiel

Angenommen, Sie haben den Versicherungsvertrag am 01. Juli abgeschlossen, mit einer Laufzeit von einem Jahr. Dann endet die aktuelle Laufzeit am 30. Juni des Folgejahres. Und am 01. Juli beginnt eine weitere, neue Laufzeit.

Möchten Sie die Versicherung zum Ablauf kündigen, würden Sie Ihre Kündigung also zum 30. Juni aussprechen.

Wie berechnet sich die Kündigungsfrist?

Möchten Sie eine Versicherung zum Ablauf kündigen, ist sehr wichtig, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten. Denn wenn Sie zu spät dran sind, verlängert sich Ihr Vertrag um eine weitere Laufzeit. Sie brauchen dann zwar keine neue Kündigung zu schreiben. Aber Ihre Kündigung gilt erst für den nächsten Termin, an dem sie ordentlich aus dem Vertrag aussteigen können. In den meisten Fällen also erst ein Jahr später.

Bei Versicherungen beträgt die Kündigungsfrist meistens drei Monate. Eine Ausnahme bildet die Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.

Die Angaben, die Sie brauchen, stehen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Dort ist angegeben, wann eine Laufzeit beginnt, wie lange eine Laufzeit dauert und welche Kündigungsfrist gilt.

Achtung: Ein Versicherungsjahr kann, muss aber nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Bei der Kfz-Versicherung und auch bei einigen Krankenversicherungen ist es zwar so, dass eine Vertragslaufzeit am 01. Januar beginnt und am 31. Dezember endet. Ansonsten beginnt ein Versicherungsjahr aber an dem Tag, an dem der Versicherungsvertrag in Kraft tritt. Und es endet genau ein Jahr später.

Bleibt aber noch die Frage, wie Sie die Kündigungsfrist ausrechnen. Dazu ziehen Sie die Kündigungsfrist in Monaten von dem Termin ab, an dem die aktuelle Laufzeit endet. Und spätestens an diesem Tag muss Ihre Kündigung beim Versicherer eingegangen sein.

Ein Beispiel

Angenommen, die Versicherung läuft zum 30. Juni ab. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Dann rechnen Sie: 30.06. – 3 Monate = 31.03. Hätte der Juni 31 Tage oder der März nur 30 Tage, wäre trotzdem der letzte Tag des Monats Ihr Datum.

Ihre Kündigung müsste demnach spätestens am 31. März beim Versicherer sein. Sonst hätten Sie die Kündigungsfrist verpasst.

Achtung: Maßgeblich für eine fristgerechte Kündigung ist immer der Eingang beim Empfänger. Es spielt keine Rolle, wie Ihre Kündigung datiert ist oder wann Sie das Schreiben abgeschickt haben. Es zählt nur, wann der Versicherer die Kündigung erhalten hat.

Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

Einen Vertrag können Sie auch mündlich abschließen. Genauso kann er durch schlüssiges Handeln zustande kommen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie im Supermarkt Waren aus dem Regal nehmen und an der Kasse bezahlen. Dadurch schließen Sie einen Kaufvertrag, ohne dass es eine schriftliche Ausfertigung davon gibt.

Versicherungsverträge werden aber praktisch immer schriftlich geschlossen. Und eine Kündigung muss ebenfalls schriftlich erfolgen. Es ist nicht möglich, einen Versicherungsvertrag mündlich oder telefonisch zu beenden.

Kündigen Sie eine Versicherung zum Ablauf, können Sie sich allerdings kurz fassen. Es genügt, wenn Sie erklären, dass Sie kündigen. Warum Sie das tun, müssen Sie nicht erläutern.

Angaben zum Versicherungsvertrag

In Ihrem Kündigungsschreiben müssen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben. Außerdem sollten Sie die genaue Bezeichnung des Versicherungstarifs und die Vertrags- oder Policennummer aufführen. Haben Sie eine Kundennummer, schreiben Sie diese ebenfalls dazu.

Diese Angaben sind notwendig, damit der Versicherer Ihre Kündigung eindeutig zuordnen kann. Ist für ihn nicht klar ersichtlich, von wem die Kündigung kommt oder welcher Vertrag gekündigt werden soll, wird er nachfragen. Dadurch verpassen Sie aber möglicherweise die Kündigungsfrist.

Kündigungserklärung

Der wichtigste Satz in Ihrem Schreiben ist der, der besagt, dass Sie die Versicherung fristgerecht zum Ablauf kündigen. Ob Sie eine Begründung hinzufügen, bleibt Ihnen selbst überlassen. Notwendig ist das nicht.

Was den Kündigungstermin angeht, können Sie das Datum eintragen, an dem der Versicherungsvertrag abläuft. Sind Sie sich nicht ganz sicher, können Sie aber genauso auch “zum Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit” oder “zum nächstmöglichen Termin” kündigen. Der Versicherer wird das entsprechende Datum dann für Sie ermitteln.

Bitte um Bestätigung

Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Die meisten Versicherer werden Ihnen zwar von sich aus den Eingang Ihrer Kündigung bestätigen. Doch es kann nicht schaden, wenn Sie ausdrücklich um eine Bestätigung bitten.

Mit einer Bestätigung sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es später Probleme geben, zum Beispiel weil der Versicherer die Prämien weiterhin abbucht, haben Sie etwas in der Hand.

Wichtig ist die Bestätigung außerdem, wenn Sie die Kündigung beispielsweise per E-Mail verschickt haben. Denn dadurch wissen Sie, dass Ihre E-Mail angekommen ist. Im Zweifel müssen Sie nämlich nachweisen, dass der Versicherer Ihre Kündigung erhalten hat.

Zusätzliche Angaben

Mit den Vertragsdaten und der Kündigungserklärung ist Ihr Kündigungsschreiben eigentlich schon komplett. Wenn Sie wollen, können Sie aber noch erwähnen, dass Sie an Angeboten nicht interessiert sind und deshalb nicht kontaktiert werden möchten.

Außerdem können Sie darauf hinweisen, dass die Einzugsermächtigung, die Sie dem Versicherer erteilt haben, mit Vertragsende erlischt. Unbedingt notwendig ist das aber nicht. Denn wenn die Vertragsbeziehung nicht mehr besteht, gibt es auch für die dazugehörige Einzugsermächtigung keine Grundlage mehr. Deshalb wird der Versicherer die Abbuchungen in aller Regel nach der letzten Beitragszahlung automatisch einstellen.

Als Formulierungshilfe haben wir eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben für Sie vorbereitet.

Wie sollte die Kündigung verschickt werden?

Früher hatten Sie gar keine andere Wahl, als eine Versicherung per Brief zu kündigen. Denn in den Vertragsbedingungen wurde für eine wirksame Kündigung meist die Schriftform verlangt. Schriftform bedeutet, dass das Schreiben eigenhändig unterschrieben sein und die Unterschrift im Original vorliegen muss. Fehlte die handschriftliche Unterschrift oder lag sie wie bei einem Fax nur als Kopie vor, wurde die Kündigung oft nicht anerkannt.

Seit Oktober 2016 ist das anders. Durch eine Gesetzesänderung genügt es bei den meisten Verträgen, wenn die Kündigung in Textform erfolgt. Die Textform ist erfüllt, wenn Sie durch einen Text – also schriftlich – kündigen. Eine eigenhändige Unterschrift ist dabei aber nicht notwendig. Aus diesem Grund können Sie das Kündigungsschreiben auch per Fax, als E-Mail, mittels Online-Formular, als SMS und sogar als Chatnachricht übermitteln.

Aber Vorsicht: Die Regelung gilt zunächst nur für Verträge, die nach dem 30. September 2016 abgeschlossen wurden. Die meisten Versicherer akzeptieren zwar inzwischen Kündigungen in Textform. Fragen Sie im Zweifel aber lieber nach, wenn Ihr Versicherungsvertrag älter ist.

Ein Brief bleibt die beste Wahl.

Natürlich ist es bequem, eine Kündigung digital zu verschicken. Trotzdem sind Sie mit einem Brief besser beraten. Und dafür gibt es zwei Gründe.

Der erste Grund ist folgender: Bestreitet der Versicherer, dass er Ihre Kündigung fristgerecht bekommen hat, sind Sie in der Beweispflicht. Haben Sie die Kündigung aber per E-Mail oder über ein Online-Formular verschickt, können Sie diesen Nachweis nicht führen.

Auch dann nicht, wenn Sie die Nachricht samt Datum und Uhrzeit auf Ihrer Festplatte gespeichert oder ausgedruckt haben. Denn damit können Sie nur belegen, dass Sie die Nachricht weggeschickt haben. Ob Sie beim Versicherer angekommen ist und dort richtig angezeigt wurde, wissen Sie aber nicht.

Der zweite Grund ist, dass viele digitale Kanäle nicht sehr sicher sind. So werden Nachrichten oft ohne Verschlüsselung übertragen. Damit sind sie im Prinzip mit Postkarten vergleichbar. Werden sie unterwegs abgefangen, können sie problemlos gelesen werden.

Hinzu kommt, dass sich einige Provider ausdrücklich das Recht vorbehalten, die Inhalte von Nachrichten auszuwerten. Tipps, wie Sie Ihre digitale Post verschlüsseln können, stellt beispielsweise das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bereit. Nur sind die Maßnahmen mitunter ziemlich aufwendig.

Deshalb unser Rat:

Wenn noch genug Zeit verbleibt, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist, können Sie Ihre Kündigung per E-Mail oder Online-Formular verschicken. Bestätigt der Versicherer den Eingang der Kündigung, ist alles in Ordnung.

Bleibt die Kündigungsbestätigung aber aus oder endet die Kündigungsfrist in Kürze, sollten Sie die Versicherung per Brief kündigen. Und dabei verschicken Sie den Brief am besten als Einwurf-Einschreiben. So können Sie nachweisen, wann Sie den Brief abgeschickt haben und wann er dem Versicherer zugestellt wurde. Die Alternative dazu ist ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht.

Aber: Verzichten Sie besser auf andere Formen vom Einschreiben, also zum Beispiel ein Einschreiben mit Rückschein. Denn wenn der Postbote niemanden antrifft, nimmt er das Schreiben wieder mit. Ein Mitarbeiter des Versicherers muss es dann in der Postfiliale abholen. Erst mit der Abholung gilt der Brief als zugestellt. Doch wenn sich der Versicherer Zeit lässt, ist die Kündigungsfrist möglicherweise abgelaufen. Sie können dadurch die Versicherung nicht mehr zum Ablauf kündigen, sondern müssen bis zum Ende der nächsten Vertragslaufzeit warten.