Aktualisiert am 27 Juni, 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher
Versicherungsnehmer
Anschrift
Kfz-Versicherer
Anschrift
Datum
Kündigung
Versicherungsschein Nummer: _________________________
Amtl. Kennzeichen: _________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich die oben genannte Kfz-Versicherung fristgerecht zur nächsten Hauptfälligkeit.
Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung in den kommenden Tagen schriftlich. Vielen Dank.
An weiteren Angeboten bin ich nicht interessiert. Sehen Sie daher bitte von Rückholversuchen ab.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zählt zu den Pflichtversicherungen. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen unterwegs sein wollen, brauchen Sie einen gültigen Versicherungsschutz. Trotzdem lohnt es sich, verschiedene Tarife zu vergleichen. Denn um neue Kunden zu gewinnen, bieten die Kfz-Versicherer regelmäßig neue Modelle und attraktive Rabatte an. Haben Sie ein gutes Angebot gefunden, können Sie die alte Kfz-Versicherung kündigen und zum neuen Versicherer wechseln. Und was Sie dabei beachten sollten, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengestellt.
Kfz-Versicherung hier kündigen
Ohne Kosten und ohne Anmeldung
Es macht Sinn, alljährlich zu prüfen, ob sich ein Wechsel der Autoversicherung lohnt. Denn oft können Sie Geld sparen. Dabei ist die Chance auf eine satte Ersparnis umso größer, je länger ihr aktueller Vertrag läuft.
Treue zahlt sich bei der Kfz-Versicherung nicht unbedingt aus. Das liegt daran, dass die Versicherer pünktlich zum Herbst mit günstigen Tarifen und attraktiven Rabatten um neue Kunden werben. Und ein Wechsel der Versicherung ist schnell erledigt. Wir erklären, wann und wie Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können.
Welche Frist muss ich bei einer Kündigung der Kfz-Versicherung einhalten?
In der Kfz-Versicherung haben die meisten Verträge eine Laufzeit von einem Jahr. Dabei stimmt das Versicherungsjahr oft mit dem Kalenderjahr überein. Die Laufzeit der Kfz-Versicherung beginnt somit am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Aus diesem Grund ist der 30. November der entscheidende Stichtag für die Kündigung. Bis zu diesem Termin muss Ihr Kündigungsschreiben beim Versicherer eingegangen sein, wenn Sie durch einen Wechsel von einem günstigeren Tarif profitieren wollen.
Aber Vorsicht: Nicht alle Verträge stimmen mit dem Kalenderjahr überein. Es gibt Versicherer, die Policen mit unterjähriger Laufzeit abschließen. Hier beginnt die Vertragslaufzeit dann ab dem Monat, in dem Sie die Autoversicherung abgeschlossen haben, und endet exakt ein Jahr später. An der Kündigungsfrist von einem Monat ändert sich nichts.
Haben Sie so einen Vertrag zum Beispiel zum 1. Oktober abgeschlossen, endet seine Laufzeit am 30. September. Um die Kündigungsfrist einzuhalten, müsste Ihr Kündigungsschreiben dem Versicherer spätestens am 31. August vorliegen.
In welcher Form muss ich die Kfz-Versicherung kündigen?
Grundsätzlich müssen Sie den Vertrag für Ihre Kfz-Versicherung schriftlich kündigen. Seit einer Gesetzesänderung muss die Kündigung aber nicht mehr unbedingt per Brief erfolgen. Bei Verträgen, die Sie nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen haben, genügt die Textform. Textform bedeutet, dass Ihr Schreiben ohne eigenhändige Unterschrift auskommt. Deshalb ist auch eine Kündigung per E-Mail, Fax oder Online-Formular möglich.
Kam der Vertrag online zustande, geht also eine Kündigung auf digitalen Wegen. Haben Sie hingegen ganz klassisch einen Vertrag auf Papier unterschrieben, braucht Ihr Kündigungsschreiben ebenfalls eine Unterschrift.
So oder so müssen Sie im Zweifel den Nachweis erbringen, dass Ihre Kündigung rechtzeitig beim Versicherer angekommen ist. Wenn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch genug Zeit bleibt, können Sie deshalb ruhig per E-Mail oder normalem Brief kündigen. Durch die Bestätigung, die Ihnen Ihr Versicherer zuschickt, wissen Sie, dass alles geklappt hat.
Ist die Zeit knapp, sind Sie mit einer Kündigung per Fax oder einem Brief per Einschreiben besser beraten. Durch den Sendebericht vom Fax oder dem Beleg vom Einschreiben haben Sie einen Nachweis für den Eingang beim Versicherer. Und wenn die schriftliche Bestätigung ausbleibt, haken Sie nach!
Die Inhalte der Kündigung
Um die Versicherung zu kündigen, genügt ein kurzes, formloses Schreiben. Darin müssen Sie lediglich erklären, dass Sie die Kfz-Versicherung zum Ablauf der aktuellen Laufzeit beenden. Damit erfolgt Ihre Kündigung gleichzeitig zur sogenannten Hauptfälligkeit. Denn mit Beginn der neuen Laufzeit wird die Versicherungsprämie für das ganze Jahr fällig. Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Prämie tatsächlich auf einmal oder aufgeteilt auf mehrere Raten bezahlen.
Begründen müssen Sie Ihre Entscheidung nicht. Auch auf den Widerruf der erteilten Einzugsermächtigung können Sie verzichten. Denn sie erlischt mit dem Ende des Vertrags automatisch.
Damit Ihr Schreiben eindeutig zugeordnet werden kann, sollten Sie aber immer
- Ihre vollständige Anschrift,
- die Vertragsnummer und
- das Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs
angeben. Kündigen Sie per E-Mail, sollten Sie außerdem die E-Mail-Adresse verwenden, die bei Ihrem Versicherer hinterlegt ist. So beugen Sie Missverständnissen vor.
Und: Kündigen Sie die Kfz-Versicherung, weil Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben, sollten Sie den Namen und die Anschrift des Käufers angeben. Solange das Auto nicht ab- oder umgemeldet ist, geht die bestehende Kfz-Versicherung nämlich auf den Käufer über.
Haben Sie das Fahrzeug vor dem Verkauf abgemeldet, brauchen Sie hingegen nichts zu unternehmen. In diesem Fall informiert die Zulassungsstelle Ihren Kfz-Versicherer automatisch über die Abmeldung und er rechnet daraufhin den Vertrag mit Ihnen ab.
Erst zur neuen Kfz-Versicherung wechseln, dann die alte Autoversicherung kündigen!
Bevor Sie das Kündigungsschreiben an Ihren alten Versicherer losschicken, sollten Sie bereits eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen haben. Denn zum einen müssen Sie einen Versicherungsschutz haben, wenn Sie mit Ihrem Auto am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen wollen. Hat der neue Versicherer den Vertrag bestätigt, ist sichergestellt, dass der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.
Zum anderen ist ein Kfz-Versicherer nicht dazu verpflichtet, Ihnen eine Kaskoversicherung zur Verfügung zu stellen. Anders als die Kfz-Haftpflicht ist eine Teil- oder Vollkaskoversicherung freiwillig. Daher kann der Versicherer diesen Bestandteil ablehnen.
Um einen passenden Tarif zu finden, nutzen Sie am besten ein Vergleichsportal. Dort werden Ihnen die aktuellen Tarife übersichtlich angezeigt. So können Sie bequem abgleichen, welche Leistungen eine Autoversicherung zu welchem Preis umfasst.
Wann kann ich die Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen?
Die Ausführungen bis hierhin beziehen sich auf eine ordentliche Kündigung. Ordentliche Kündigung bedeutet, dass Sie den Vertrag regulär zum Ende der Versicherungslaufzeit und unter Einhaltung der Kündigungsfrist beenden.
Bei der Kfz-Versicherung können Sie aber auch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Möglich ist das
- bei einer Beitragserhöhung, ohne dass sich am Versicherungsumfang etwas ändert,
- wenn der Kfz-Versicherer den Versicherungsumfang bei gleichbleibender Prämie reduziert und
- nach einem Schadensfall.
Hat Ihnen der Kfz-Versicherer mitgeteilt, dass die Prämie steigt oder der Versicherungsumfang sinkt, können Sie einen Monat lang von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Voraussetzung ist natürlich, dass sich ansonsten am Vertrag nichts ändert.
Erfolgt die Erhöhung, weil Sie zum Beispiel eine höhere Kilometerzahl oder einen weiteren Fahrer vereinbart haben, ist das kein Grund für eine Kündigung. Gleiches gilt, wenn Sie umgezogen sind. Nach einem Umzug passt der Kfz-Versicherer den Vertrag an, wenn sich beispielsweise die Regionalklasse oder der Abstellort des Autos ändert.
Viele Kfz-Versicherer kündigen Beitragserhöhungen in der Rechnung für das Folgejahr an. Und oft erfolgt das nach dem 30. November. Doch das muss Sie nicht verunsichern. Die Frist für eine ordentliche Kündigung ist dann zwar schon abgelaufen. Aber Sie kündigen in dem Fall ja ohnehin nicht ordentlich, sondern nutzen Ihr Sonderkündigungsrecht wegen der Beitragserhöhung.
Daneben besteht die Möglichkeit zu einer außerordentlichen Kündigung, wenn es einen Schadensfall gab. Ob der Versicherer den Schaden komplett reguliert, nur teilweise übernommen oder die Kostenübernahme verweigert hat, spielt keine Rolle. Innerhalb von einem Monat nach der Abwicklung des Schadensfalls können Sie die Kfz-Versicherung kündigen. Dabei können Sie die Kündigung entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Laufzeit aussprechen.
Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen – eine Vorlage
Im Unterschied zu einer ordentlichen Kündigung müssen Sie eine außerordentliche Kündigung begründen. Auch hier reicht aber eine kurze Erklärung. Zum Beispiel so:
Versicherungsnehmer
Anschrift
Kfz-Versicherer
Anschrift
Datum
Kündigung
Versicherungsschein Nummer: _________________________
Amtl. Kennzeichen: _________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom __________ kündigen Sie eine Beitragserhöhung für die kommende Vertragslaufzeit an. Aus diesem Grund mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige die oben genannte Kfz-Versicherung.
Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung in den kommenden Tagen schriftlich. Von Rückholversuchen bitte ich abzusehen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift