Zahn-Zusatzversicherung kündigen: Infos, Tipps & Muster

Aktualisiert am 4 Januar, 2022 von Ömer Bekar

Infos zu Zahn-Zusatzversicherung kündigen
Sie können unseren Musterbrief nutzen, um Ihre Zahn-Zusatzversicherung zu kündigen.

Keine Frage: Die Zahngesundheit ist ein sehr wichtiges Thema. Allerdings kann ein Besuch beim Zahnarzt ganz schön teuer werden. Denn vor einiger Zeit haben die gesetzlichen Krankenkassen ein Zuschuss-System eingeführt. Dadurch übernehmen sie zwar die Kosten für die Lösung, die zweckmäßig ist. Alles, was über die Regelversorgung hinausgeht, müssen Sie aber aus eigener Tasche beisteuern. Brauchen Sie einen Zahnersatz, müssen Sie immer einen Eigenanteil bezahlen. Eine private Zahnzusatzversicherung kann dann sehr hilfreich sein. Nur ist es gar nicht so einfach, den richtigen Tarif zu finden. Andererseits haben Sie natürlich die Möglichkeit, die Zahn-Zusatzversicherung auch wieder zu kündigen.

Zahn-Zusatzversicherung hier kündigen

Ohne Kosten und ohne Anmeldung

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Dies ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Bei fast jedem geht irgendwann einmal der eine oder andere Zahn kaputt. Und das sorgt nicht nur für Zahnschmerzen, sondern kann auch mit Blick auf den Geldbeutel wehtun. Denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für eine zweckmäßige Ausführung. Diese sogenannte Regelversorgung reicht aus medizinischer Sicht zwar aus. Doch wenn Sie hochwertigere Materialien möchten oder Wert auf eine chice Optik legen, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen.

Bei Zahnersatz ist die Regelung noch einmal ein bisschen anders. Hier erstattet die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten für die Regelversorgung. Der Betrag, der durch den Festkostenzuschuss nicht abgedeckt ist, ist der Eigenanteil, den Sie übernehmen müssen.

Unterm Strich kann so eine ordentliche Summe zusammenkommen. Deshalb entscheiden sich immer mehr Versicherte für eine private Zahnversicherung. Bei der riesigen Auswahl an Tarifen ist es aber mitunter schwierig, ein gutes Angebot zu finden. Zumal es bei einer Zahn-Zusatzversicherung einige Fallstricke gibt. Hinzu kommt, dass sich eine Zahnversicherung gar nicht für jeden lohnt.

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, worauf Sie bei der Auswahl einer Zusatzversicherung für die Zähne achten sollten. Und wir zeigen Ihnen, wie Sie eine Zahn-Zusatzversicherung kündigen können.

►Zahn-Zusatzversicherung kündigen – ein Muster

Wie vorhin schon erwähnt, reicht ein kurzes Schreiben aus, wenn Sie eine Zahn-Zusatzversicherung kündigen wollen. Dafür können Sie gerne unsere Vorlage nutzen.

Ihr Name
Anschrift

Versicherungsunternehmen
Anschrift

Datum

Kündigung der Zahnzusatzversicherung

Versicherungsschein Nummer ______________________________
Tarif ________________________________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben kündige ich den oben genannten Versicherungsvertrag form- und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt / aufgrund der angekündigten Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Kündigung unter Angabe des Kündigungstermins in den kommenden zwei Wochen schriftlich. Von Rückholversuchen bitte ich abzusehen. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Darauf sollten Sie bei der Auswahl einer Zahn-Zusatzversicherung achten

Die Zahn-Zusatzversicherung gehört zu den vergleichsweise teuren Versicherungen. Für einen guten Vertrag mit soliden Leistungen müssen Sie etwa 30 Euro pro Monat veranschlagen. Deutlich günstigere Tarife lohnen sich meist nicht, denn bei diesen Zahnzusatzversicherungen sind auch die Zuschüsse entsprechend niedrig. Sehr teure Tarife mit allerlei Zusatzleistungen rechnen sich andersherum aber ebenfalls nur selten.

Ob sich eine Zahn-Zusatzversicherung für Sie lohnt, hängt letztlich von Ihren Ansprüchen und Ihrer Zahngesundheit ab. Gehen Sie davon aus, dass Sie nur alle paar Jahre mal eine Krone brauchen, fahren Sie meist besser, wenn Sie regelmäßig etwas Geld zur Seite legen. Damit können Sie dann bei Bedarf den Eigenanteil bezahlen. Und auch wenn Sie mit der Regelversorgung der Krankenkasse zufrieden sind, können Sie auf eine private Zahn-Zusatzversicherung eigentlich verzichten.

Rechnen Sie hingegen damit, dass aufwändigere Zahnbehandlungen notwendig werden oder sind Ihnen hochwertige und ästhetisch chice Materialien wichtig, kann eine Zahn-Zusatzversicherung eine gute Lösung für Sie sein. Doch spätestens dann beginnt die teils mühsame Suche nach einem passenden Tarif.

Generell sollten Sie bei der Auswahl nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf die Leistungen und das Kleingedruckte schauen. Denn Zahnzusatzversicherungen haben gewisse Spielregeln, die Sie kennen sollten. Die wichtigsten Punkte nennen wir Ihnen im Folgenden.

Erstattung für Zahnersatz

Der größte Kostenfaktor bei zahnmedizinischen Maßnahmen ist der Zahnersatz. Deshalb ist besonders wichtig, dass die Zahn-Zusatzversicherung bei der Versorgung mit Kronen, Brücken und Implantaten gute Leistungen beinhaltet.

Inlays zählen zwar nicht zum Zahnersatz. Doch die meisten Zahnzusatzversicherungen bezahlen auch die Kosten für die passgenauen Füllungen aus Kunststoff, Keramik, Titan oder Gold. Und das ist auch wichtig. Denn ein Inlay kann bis zu 700 Euro kosten. Die Krankenkasse übernimmt davon aber wie bei der Regelversorgung mit einer Amalgam-Füllung nur 50 Euro.

Sie sollten sich für einen Tarif entscheiden, bei dem die Zahn-Zusatzversicherung einschließlich des Anteils der Krankenkasse zwischen 75 und 90 Prozent der Kosten für Zahnersatz erstattet.

Die Krankenkasse und die Zahnzusatzversicherung sollten also die Kosten soweit übernehmen, dass Ihr Eigenanteil noch zehn bis maximal 25 Prozent beträgt. Es gibt zwar auch Tarife, die die volle Kostenübernahme vorsehen. Allerdings sind diese Tarife meist überproportional teuer.

Leistungen bei zahnärztlichen Behandlungen

Neben dem Zahnersatz können Sie im Rahmen der Zahnzusatzversicherung oft noch viele andere Leistungen mitversichern. Dazu gehören zum Beispiel die Kieferorthopädie, Wurzelbehandlungen oder Maßnahmen bei chronischen Zahnfleischentzündungen. Sind die Therapien medizinisch notwendig, trägt aber auch die gesetzliche Krankenkasse diese Kosten.

Andere Leistungen sind beispielsweise Schienen gegen Zähneknirschen oder Behandlungen unter Hypnose. Ob Sie solche Leistungen brauchen und bereit sind, dafür einen höheren Beitrag zu bezahlen, müssen Sie selbst entscheiden.

Auch eine professionelle Zahnreinigung müssen Sie nicht extra absichern. Denn zum einen bezuschussen viele Krankenkassen die Prophylaxe einmal pro Jahr. Und zum anderen sind die Kosten nicht so hoch, dass sie ein großes Loch in der Haushaltskasse hinterlassen.

Ist die Zahnreinigung ohnehin in Ihrem Tarif enthalten, sollten Sie die Leistung aber nutzen. Denn einen Aufpreis dafür hat die Versicherung dann bereits in den Beitrag eingerechnet.

Erstattungsgrenzen

In den ersten drei bis fünf Jahren begrenzen so gut wie alle Versicherer die Summen, die sie erstatten. Sind die Leistungen anfangs aber auf beispielsweise 500 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt, können Sie eine aufwändigere Gebiss-Sanierung damit kaum finanzieren.

Achten Sie deshalb darauf, dass die jährliche Obergrenze für Erstattungen nicht zu tief angesetzt ist und nur möglichst kurz bestehen bleibt.

Gut ist außerdem, wenn die Zahn-Zusatzversicherung die Anzahl der Implantate, die sie bezahlt, nicht beschränkt. Sonst bleiben Sie womöglich auf den Kosten sitzen, wenn Sie die Anzahl erreicht haben und doch noch ein weiteres Implantat brauchen.

Unabhängig von Erstattungsgrenzen übernimmt eine Zahnversicherung eine Rechnung grundsätzlich nur bis zu den gültigen Höchstsätzen nach der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte. Überhöhte Materialkosten und die Kosten des Labors, das den Zahnersatz anfertigt, können gekürzt werden.

Legen Sie deshalb vor Behandlungsbeginn sicherheitshalber den Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes vor. Daraufhin informiert Sie die Zahnzusatzversicherung verbindlich darüber, welche Kosten sie bezahlt.

Wartezeiten

Viele Zahnzusatzversicherungen sehen eine sogenannte Wartezeit vor. Sie beläuft sich meist auf acht Monate. Dadurch bezahlt die Versicherung in den ersten acht Monaten der Vertragslaufzeit nichts. Erst ab dem neunten Monat können Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Wartezeit soll vermeiden, dass Sie den Vertrag erst dann abschließen, wenn die Zahnprobleme schon da sind.

Doch unabhängig von einer Wartezeit gilt immer: Ist in Absprache mit Ihrem Zahnarzt bereits eine Behandlung geplant oder hat die Therapie schon begonnen, gibt es von der Zahnzusatzversicherung kein Geld. Sie müssen den Vertrag also deutlich früher abschließen und nicht erst, wenn Sie erfahren, dass eine Behandlung notwendig ist.

Gesundheitsfragen

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung beantragen, müssen Sie ein paar Gesundheitsfragen beantworten. Sie sind zwar nicht so umfangreich wie beispielsweise bei einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Trotzdem ist wichtig, dass Sie sorgfältig vorgehen und bei der Wahrheit bleiben. Denn falsche Angaben können Sie den Versicherungsschutz kosten.

Die meisten Zahn-Zusatzversicherungen erkundigen sich nach fehlenden Zähnen, herausnehmbaren Prothesen und dem Alter von vorhandenem Zahnersatz. Wie die Versicherer die Angaben bewerten, ist dann verschieden.

Bei einigen Versicherern bekommen Sie keinen Vertrag, wenn Ihre Zähne in schlechtem Zustand sind oder Ihnen mehrere Zähne fehlen. Andere Versicherer schließen die fehlenden Zähne aus den Leistungen aus. Wieder andere Versicherer versichern Zahnlücken gegen einen Aufpreis.

Ähnlich sieht es bei herausnehmbaren Prothesen aus. Hier gilt, dass sie teils wie ersetzte Zähne gewertet und mitversichert werden. Teilweise werden die Prothesen aber auch mit fehlenden Zähnen gleichgesetzt.

Altersrückstellungen

Die Berechnung der Beiträge für die Zahnzusatzversicherung kann auf zwei Arten erfolgen. So gibt es Tarife, die die sogenannten Altersrückstellungen bilden. Dafür wird ein Teil des Beitrags angespart, um zu vermeiden, dass die Versicherung mit zunehmendem Alter deutlich teurer wird. Andere Tarife legen kein Geld fürs Alter zurück. Dadurch sind sie für junge Versicherte kostengünstiger, kosten später aber mehr.

Der Vorteil von einer Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung ist, dass der Beitrag konstant ist. Sie kosten zwar von Anfang an etwas mehr. Dafür können Sie aber abschätzen, ob Sie sich die Versicherung auch im Alter noch leisten können. Der Nachteil ist, dass Ihre Altersrückstellungen verfallen, wenn Sie den Vertrag kündigen. Denn die Sparbeiträge können Sie bei einem Wechsel des Versicherers, wenn überhaupt, dann nur anteilig mitnehmen.

Tarife ohne Sparanteil sind anfangs günstiger und werden mit zunehmendem Alter teurer. Dafür können Sie jederzeit kündigen und zu einem Versicherer wechseln, der ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Auch die Auswahl ist größer.

So können Sie die Zahn-Zusatzversicherung kündigen

Es kann verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihre Zahn-Zusatzversicherung kündigen möchten. Vielleicht haben Sie bei einem Zahnzusatzversicherung Vergleich festgestellt, dass Sie bei einem anderen Versicherer einen günstigeren Tarif bekommen und möchten nun die Zahnzusatzversicherung wechseln. Möglicherweise wollen Sie kündigen, weil Ihr Versicherer den Beitrag erhöht. Oder Sie brauchen die Versicherung nicht mehr und wollen sich das Geld einfach sparen.

Wie nahezu jeden anderen Vertrag können Sie auch eine Zahn-Zusatzversicherung kündigen. Was Sie dabei beachten müssen, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Eines aber vorweg

Generell sollten Sie die Kündigung einer Zahnzusatzversicherung nicht vorschnell aussprechen. Denn ein Wechsel kann auch Nachteile haben. Haben Sie zum Beispiel mit Ihrem Zahnarzt schon vor der Kündigung besprochen, dass eine Behandlung durchgeführt werden soll, wird in aller Regel weder die alte Versicherung noch der neue Versicherer die Kosten für die Behandlung übernehmen.

Außerdem bewertet der neue Versicherer Ihre Zahngesundheit vielleicht anders. Eventuell verlieren Sie die Altersrückstellungen. Oder Sie sind inzwischen älter geworden und müssen deshalb höhere Beiträge bezahlen. Bevor Sie die bisherige Zahn-Zusatzversicherung kündigen, sollten Sie deshalb bei Ihrem Versicherer nachfragen, ob Sie den Versicherungsumfang anpassen oder in einen anderen Tarif wechseln können.

Die ordentliche Kündigung der Zahnzusatzversicherung

Eine Möglichkeit, um die Zahn-Zusatzversicherung zu kündigen, ist die ordentliche Kündigung. Sie ist zum Ende eines Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

Ihre Kündigung muss also spätestens drei Monate vor dem Ende des aktuellen Versicherungsjahres beim Versicherer vorliegen. Verpassen Sie die Kündigungsfrist, verlängert sich Ihr Vertrag stillschweigend um eine weitere Laufzeit.

Dabei stimmt bei vielen Zahnzusatzversicherungen das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr überein. Eine Vertragslaufzeit beginnt deshalb am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Für eine fristgerechte Kündigung muss der Versicherer Ihr Schreiben somit spätestens am 30. September erhalten haben.

Aber Achtung: Viele Zahn-Zusatzversicherungen haben eine Mindestlaufzeit von bis zu drei Jahren. In diesem Fall kommen Sie erst dann aus dem Vertrag, wenn die Mindestlaufzeit erfüllt ist. Unter Umständen können Sie also frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen.

Werfen Sie deshalb einen Blick in Ihren Versicherungsvertrag. Dort steht, welche Mindestvertragslaufzeit gilt, wann eine neue Laufzeit beginnt und welche Kündigungsfrist Sie einhalten müssen.

Entscheiden Sie sich für eine ordentliche, fristgerechte Kündigung, brauchen Sie keine Gründe anzugeben. Es genügt, wenn Sie dem Versicherer unmissverständlich mitteilen, dass Sie die Vertragsbeziehung beenden wollen.

Die außerordentliche Kündigung der Zahnzusatzversicherung

Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Ihr Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass sich an den Leistungen etwas ändert. Oder wenn er bei gleichem Beitrag Leistungen streicht. Dann haben Sie nämlich ein Sonderkündigungsrecht.

Wollen Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen, müssen Sie Ihre Kündigung innerhalb von vier Wochen aussprechen, nachdem Sie die Mitteilung Ihres Versicherers bekommen haben. Je nach Tarif kann Ihr Sonderkündigungsrecht auch zwei Monate lang bestehen. Genaue Angaben dazu finden Sie aber im Schreiben des Versicherers. Denn er muss Sie darauf hinweisen, dass Sie wegen der Beitragserhöhung außerordentlich kündigen können.

Die reguläre Kündigungsfrist müssen Sie bei einer außerordentlichen Kündigung nicht einhalten. Stattdessen können Sie den Vertrag sofort kündigen. Wirksam wird die Kündigung aber frühestens ab dem Zeitpunkt, ab dem der neue Beitrag fällig wäre.

Die Kündigung selbst

Die Zahn-Zusatzversicherung müssen Sie schriftlich kündigen. Und bei vielen Versicherungen ist das inzwischen auch per E-Mail, Fax oder Kontaktformular online möglich. Denn nach einer Gesetzesänderung reicht bei vielen Kündigungen die Textform aus. Textform bedeutet, dass Ihr Schreiben keine handschriftliche Original-Unterschrift braucht.

Trotzdem raten wir Ihnen, die Kündigung per Post als Einwurf-Einschreiben zu verschicken. Unterschreiben Sie den Brief, sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Das gilt auch für den Fall, dass Sie noch einen sehr alten Vertrag haben oder Ihr Versicherer nur eine Kündigung in Schriftform (also mit Unterschrift von Hand) akzeptiert. Durch das Einwurf-Einschreiben haben Sie einen Nachweis dafür, dass Ihr Schreiben rechtzeitig beim Versicherer angekommen ist.

Aber: Verschicken Sie die Kündigung nicht per Einschreiben mit Rückschein. Denn wenn der Postbote niemanden antrifft, nimmt er das Schreiben wieder mit. Damit die Kündigung als zugestellt gilt, muss ein Mitarbeiter des Versicherers den Brief abholen. Doch zwischenzeitlich kann die Frist abgelaufen sein.