Gebäudeversicherung kündigen: Infos, Tipps & Vorlage

Aktualisiert am 4 Januar, 2022 von Ömer Bekar

Infos zu Gebäudeversicherung kündigen
Wie alle anderen Versicherungen können Sie auch eine bestehende Gebäudeversicherung kündigen.

Das Eigenheim ist viel wert, und das im doppelten Sinne. Denn in den eigenen vier Wänden steckt oft nicht nur das meiste Geld. Vielmehr ist es auch das Zuhause. Deshalb macht es Sinn, das Eigenheim gegen Schäden abzusichern. Eine Wohngebäudeversicherung bietet diesen Schutz. Doch was ist, wenn Sie mit den Leistungen Ihrer bisherigen Versicherung nicht mehr zufrieden sind oder einen vergleichbaren Schutz woanders günstiger bekommen? In diesen und einigen anderen Fällen kann es sich lohnen, die Gebäudeversicherung zu kündigen. Wir erklären, wie das geht und was Sie dabei beachten sollten.

Gebäudeversicherung hier kündigen

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Dies ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Die Beiträge sind zu hoch, die Versicherungsleistungen passen nicht mehr zu Ihrem Bedarf, Sie haben die Versicherung beim Hauskauf vom Vorbesitzer übernommen oder Sie erben eine Immobile mit Versicherung: Es gibt verschiedene Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, über eine Kündigung der bestehenden Gebäudeversicherung nachzudenken.

An eine Wohngebäudeversicherung, die Sie einmal abgeschlossen haben, sind Sie natürlich nicht zeitlebens gebunden. Vielmehr können Sie die Gebäudeversicherung kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln. Doch bevor Sie eine Kündigung aussprechen, sollten Sie ein paar Dinge bedenken. In diesem Ratgeber erklären wir die wichtigsten Punkte.

►Musterbrief für eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung

Ihr Name
Anschrift

Versicherung
Anschrift

Datum

Kündigung der bestehenden Wohngebäudeversicherung
Genaue Bezeichnung des Tarifs, Nr. __________________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben kündige ich die oben genannte Versicherung fristgerecht zum Ablauf.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung in den kommenden Tagen schriftlich. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Die Gebäudeversicherung kurz erklärt

Die Gebäudeversicherung oder genauer Wohngebäudeversicherung gehört zu den Sachversicherungen. Sie sichert die eigene Immobilie gegen eine Reihe von Schadensfällen ab. Dazu zählen Ereignisse, die einen direkten Schaden am Haus verursachen. So zum Beispiel Feuer, Sturm- und Hagelschäden, Explosionen oder Wasserschäden durch einen Rohrbruch.

Tritt so ein Ereignis ein, übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten für die notwendigen Reparaturen. Sind die Schäden größer, kommt die Versicherung für die Renovierung und im schlimmsten Fall auch für den Wiederaufbau der Immobilie auf. Zumindest einem finanziellen Ruin wirkt die Gebäudeversicherung dadurch entgegen.

Allerdings gibt es auch Schäden am Haus, die die Wohngebäudeversicherung nicht abdeckt. Dazu gehören Schäden, die durch Hochwasser und Überschwemmungen, Erdrutsche oder Erdbeben entstanden sind. Für solche Ereignisse ist die Elementarschadenversicherung zuständig. Sie kann als zusätzlicher Baustein zur Wohn- oder auch Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Die Gebäudeversicherung ordentlich kündigen

Eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung ist die normale, reguläre Form, um den bestehenden Vertrag zu beenden. Sie ist immer zum Ende einer Versicherungslaufzeit möglich. Begründen müssen Sie die Kündigung nicht. Allerdings müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten.

Die meisten Gebäudeversicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr.

Doch es gibt auch Versicherungen, die Sie für drei oder fünf Jahre abschließen. Durch die lange Laufzeit sind sie oft etwas kostengünstiger. Ist die erste Laufzeit vorbei, verlängern sich auch diese Versicherungen jeweils um ein weiteres Jahr. Ordentlich kündigen können Sie so eine Gebäudeversicherung erstmals nach drei oder Jahren und danach jährlich.

Und: Das Versicherungsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Stattdessen beginnt das Versicherungsjahr mit dem Beginn der Versicherung und endet genau ein Jahr später. Schließen Sie die Gebäudeversicherung zum Beispiel zum 1. April ab, läuft das Versicherungsjahr vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres.

Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Wohngebäudeversicherung meist drei Monate.

Spätestens drei Monate vor Ablauf der aktuellen Laufzeit muss Ihre Kündigung also beim Versicherer vorliegen. Sind Sie zu spät dran, verlängert sich der Vertrag um eine weitere Laufzeit. Ihre Kündigung wird dann erst zum nächsten Kündigungstermin ein Jahr später wirksam.

Wie Sie die Gebäudeversicherung ordentlich kündigen

Möchten Sie Ihre Wohngebäudeversicherung zum Ablauf kündigen, reicht ein kurzes Schreiben aus. Darin geben Sie die Daten zum Versicherungsvertrag an. Das ist wichtig, damit Ihre Kündigung schnell und eindeutig zugeordnet werden kann.

Anschließend erklären Sie, dass Sie den Vertrag beenden wollen. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Und Sie müssen auch kein konkretes Datum nennen. Es reicht, wenn Sie zum nächstmöglichen Termin oder zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.

Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es ist aber nicht notwendig, dass Sie den Brief auf dem Postweg verschicken. Weil seit einer Gesetzesänderung die Textform genügt, ist auch eine Kündigung per E-Mail, Fax oder Online-Formular wirksam.

Trotzdem würden wir empfehlen, Ihr Schreiben so zu verschicken, dass Sie einen Beleg haben. Ein normales Einschreiben genügt dafür, ein Versand per Einschreiben mit Rückschein muss es nicht unbedingt sein. Sollte der Versicherer behaupten, dass er Ihre Kündigung nicht oder zu spät bekommen hat, können Sie so seine Behauptung widerlegen.

Wichtig ist aber, dass Sie rechtzeitig kündigen. Für das Einhalten der Kündigungsfrist zählt, wann das Schreiben beim Versicherer eingeht. Wann Sie es losgeschickt haben, spielt keine Rolle. Warten Sie deshalb nicht zu lange!

Die Gebäudeversicherung außerordentlich kündigen

In bestimmten Situationen haben Sie die Möglichkeit, die Gebäudeversicherung außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall müssen Sie die Kündigungsfrist von drei Monaten nicht einhalten. Stattdessen gelten dann andere Fristen. Von einem Sonderkündigungsrecht können Sie in aller Regel dann Gebrauch machen, wenn

  • die Versicherungsprämie teurer wird,
  • es einen Schadensfall gab oder
  • der Eigentümer der Immobilie wechselt.

Außerordentliche Kündigung wegen einer Beitragserhöhung

Hebt Ihr Versicherer die Prämie an, ohne dass sich gleichzeitig die Leistungen verbessern, können Sie die Gebäudeversicherung außerordentlich kündigen. Gleiches gilt, wenn die Beiträge gleich bleiben, der Versicherer aber Leistungen streicht.

Die außerordentliche Kündigung müssen Sie innerhalb von einem Monat aussprechen, nachdem Sie der Versicherer über die Beitragserhöhung informiert hat.

Aber Vorsicht: Haben Sie eine gleitende Neuwert-Versicherung abgeschlossen, passt sich die Höhe der Versicherungssumme an den aktuellen Baupreisindex an. Gleitender Neuwert heißt nämlich, dass die Versicherungssumme genauso hoch ist wie die derzeitigen Kosten, um Ihre Immobilie wiederherzustellen.

Steigen die Baupreise, erhöht sich die Versicherungssumme und damit auch Ihr Beitrag. Eine außerordentliche Kündigung wegen einer Tariferhöhung ist bei einer gleitenden Neuwert-Versicherung deshalb ausgeschlossen.

Außerordentliche Kündigung nach einem Schadensfall

Hatten Sie Ihrer Versicherung einen Schaden gemeldet, können Sie den Vertrag ebenfalls außerordentlich kündigen. Ob die Gebäudeversicherung den Schaden übernommen hat oder nicht und wie zufrieden Sie mit der Regulierung waren, spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass der Vorgang abgeschlossen ist.

Nach einem Schaden beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Dabei läuft die Frist ab dem Tag, an dem das Geld der Versicherung auf Ihrem Konto eingegangen ist. Lehnt die Gebäudeversicherung die Regulierung ab, beginnt die Frist, sobald Sie der Versicherer über seine Entscheidung informiert.

Kündigen können Sie die Wohngebäudeversicherung entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Vertragslaufzeit. Ihre Kündigung begründen Sie mit dem Schadenfall. Geben Sie deshalb auch die Schadensnummer an.

Außerordentliche Kündigung bei einem Eigentümerwechsel

Bei einem Eigentümerwechsel kommt es darauf an, ob Sie der Käufer oder Verkäufer der Immobilie sind.

Verkaufen Sie Ihr Eigenheim, müssen Sie Ihren Versicherer darüber informieren. Dabei nennen Sie der Versicherung den Namen und die Adresse des Käufers. Wenn der Käufer dann im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen wird, geht die Versicherung automatisch auf ihn über. Sie selbst müssen die Gebäudeversicherung deshalb in diesem Fall nicht kündigen.

Kaufen Sie eine Immobilie, geht die bestehende Wohngebäudeversicherung mit dem Eintrag ins Grundbuch vom Vorbesitzer auf Sie über. Möchten Sie die Versicherung nicht fortführen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Um die Wohngebäudeversicherung zu kündigen, haben Sie dann ab dem Grundbucheintrag einen Monat lang Zeit.

Anders sieht es aus, wenn Sie eine Immobilie erben. Besteht für die Immobilie eine Gebäudeversicherung, erben Sie diese mit. Es gibt Versicherungen, die im Erbfall ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Dann können Sie den Vertrag innerhalb vom einem Monat beenden.

Der Regelfall ist aber, dass Sie den Vertrag im Erbfall nur durch eine ordentliche Kündigung beenden können. Für Sie bedeutet das, dass Sie die Gebäudeversicherung bis zum Ende der aktuellen Laufzeit beibehalten und den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen müssen.

Die Gebäudeversicherung für eine finanzierte Immobilie kündigen

Grundsätzlich entscheiden Sie selbst, bei welchem Anbieter Sie Ihre Gebäudeversicherung abschließen. Es ist sogar Ihre eigene Entscheidung, ob Sie überhaupt eine Wohngebäudeversicherung vereinbaren. Denn die Versicherung gehört zu den freiwilligen Versicherungen. Auch wenn es sinnvoll ist, sind Sie nicht dazu verpflichtet, Ihr Haus zu versichern. Jedenfalls gilt das dann, wenn Sie alleiniger Eigentümer der Immobilie sind.

Läuft für Ihr Haus noch eine Baufinanzierung, kann Sie der Kreditgeber dazu verpflichten, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Außerdem hat er ein Mitspracherecht bei der Wahl des Versicherers. Und Sie können die bestehende Versicherung nicht ohne Weiteres kündigen. Vielmehr muss der Kreditgeber mit der Kündigung einverstanden sein. Bleibt der Schutz bei einem Versicherungswechsel gleich oder wird er sogar besser, wird der Kreditgeber zwar in aller Regel nichts einzuwenden haben.

Doch ohne das Okay der finanzierenden Bank ist Ihre Kündigung nicht wirksam.

Auch wenn es mehrere Eigentümer gibt, können Sie die bestehende Gebäudeversicherung nicht im Alleingang kündigen. Vielmehr müssen in diesem Fall alle Eigentümer der Immobilie mit der Kündigung einverstanden sein.

Ein letzter Tipp

Eine Gebäudeversicherung zu kündigen, ist problemlos möglich. Allerdings ist es oft gar nicht so einfach, eine neue Police abzuschließen. Denn im Schadensfall geht es meist um größere Beträge. Deshalb prüfen die Versicherer sehr genau, ob und zu welchen Bedingungen sie den Versicherungsschutz anbieten.

Führen Sie auf einschlägigen Portalen einen Vergleich durch, werden Sie zwar viele Anbieter finden. Doch ob und zu welchen Konditionen der jeweilige Anbieter Ihren Antrag annimmt, steht auf einem anderen Blatt. Vor allem, wenn Sie selbst schon Schäden gemeldet haben, Ihre Immobilie sehr alt ist oder Sie in einem Risikogebiet wohnen, kann es schwer werden, überhaupt eine Gebäudeversicherung zu finden.

Deshalb sollten Sie die bestehende Gebäudeversicherung erst dann kündigen, wenn Sie schon einen neuen Vertrag abgeschlossen haben.

Und achten Sie darauf, dass die Verträge nahtlos ineinander übergehen, damit der Versicherungsschutz nicht unterbrochen ist.