Haftpflichtversicherung kündigen: Infos, Tipps und Muster

Aktualisiert am 4 Januar, 2022 von Ömer Bekar

Infos zu Haftpflichtversicherung kündigen
Wenn Sie Ihre bisherige Haftpflichtversicherung kündigen wollen, sollten Sie in vier Schritten vorgehen.

Die private Haftpflichtversicherung gehört ohne Frage zu den wichtigen und wirklich sinnvollen Versicherungen. Vorausgesetzt, der Tarif passt zu Ihrem Bedarf. Deshalb sollten Sie Ihren Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen. So können Sie nicht nur für eine zuverlässige Absicherung sorgen, sondern auch viel Geld sparen. Denn wenn Sie feststellen, dass der Leistungsumfang nicht ausreicht oder die Prämien vergleichsweise hoch sind, können Sie die bestehende Haftpflichtversicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Und was Sie bei der Kündigung beachten sollten, haben wir in diesem Ratgeber für Sie zusammengestellt.

Haftpflichtversicherung hier kündigen

Ohne Anmeldung und ohne Kosten

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Dies ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Nur einen Moment nicht aufgepasst und schon ist der Fußball in der Scheibe des Nachbarn gelandet, Omas alte Lieblingsvase umgeworfen oder ein ordentlicher Schluck Rotwein auf die neue Couch Ihres Bekannten geschwappt.

Haben Sie den Schaden verursacht, müssen Sie dafür aufkommen. Denn bei Schäden gegenüber Dritten, die Sie zu verantworten haben, haften Sie. Und die Haftung schließt mit ein, dass Sie zu Schadensersatz verpflichtet sind.

Eine Privathaftpflichtversicherung springt in solchen Fällen ein und reguliert den Schaden. Das ist bei Sachschäden schon wichtig, bei Personenschäden aber noch wichtiger. Denn für ärztliche Behandlungen, Therapien und Schmerzensgeld können schnell riesige Beträge zusammenkommen. Dass Sie die Kosten dann nicht aus eigener Tasche aufbringen müssen, ist eine große Hilfe.

Voraussetzung ist aber immer eine passende Haftpflichtversicherung. Sind bei Ihrem Vertrag die Leistungen recht gering, die Versicherungssummen zu niedrig oder die Prämien sehr teuer, sollten Sie darüber nachdenken, sich einen neuen Anbieter zu suchen und die alte Haftpflichtversicherung zu kündigen.

In diesem Beitrag erklären wir alles Wichtige zur Kündigung der Versicherung. Und einen Musterbrief haben wir natürlich auch für Sie!

►Musterbrief für die Kündigung der Haftpflichtversicherung

Versicherungsnehmer
Anschrift

Haftpflichtversicherung
Anschrift

Datum

Kündigung der Haftpflichtversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den bei Ihnen bestehenden Versicherungsvertrag zur Haftpflichtversicherung

Bezeichnung des Tarifs
Policennummer: ____________________

fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.
(Oder: im Rahmen des Sonderkündigungsrechts aufgrund der angekündigten Beitragserhöhung/infolge des Schadensfalls vom ____________ zum nächstmöglichen Termin.)

Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung in den kommenden Tagen schriftlich. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Wann Sie die Haftpflichtversicherung kündigen können

Wie bei allen Versicherungen gibt es auch bei der Haftpflichtversicherung eine Laufzeit und eine Kündigungsfrist.

Die meisten Policen werden für ein Jahr abgeschlossen. Allerdings gibt es auch Verträge, die deutlich längere Laufzeiten vorsehen. Bei solchen mehrjährigen Verträgen gewähren die Versicherer dann Rabatte.

Kündigen Sie die Haftpflichtversicherung nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Laufzeit. Auf diese Weise kann die Police ewig bestehen bleiben. Möchten Sie den Vertrag hingegen beenden, gibt es dafür zwei Möglichkeiten, nämlich die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.

Die Haftpflichtversicherung ordentlich kündigen

Eine ordentliche Kündigung der Haftpflichtversicherung ist immer zum Ende einer Laufzeit möglich. Bei einem Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr können Sie also jeweils zum Ablauf des aktuellen Versicherungsjahres kündigen.

Haben Sie einen Vertrag abgeschlossen, bei dem die erste Laufzeit drei Jahre oder mehr beträgt, kann Ihre Kündigung erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres erfolgen. Danach können Sie die Haftpflichtversicherung jährlich kündigen.

Damit Ihre Kündigung wie gewünscht wirksam werden kann, müssen Sie aber die Kündigungsfrist einhalten. Und bei der Haftpflichtversicherung beträgt sie in aller Regel drei Monate. Verpassen Sie die Kündigungsfrist, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Deshalb greift Ihre Kündigung dann erst zum Ende der folgenden Laufzeit ein Jahr später.

Ein Beispiel: Angenommen, die Police läuft am 31. Juli ab. In diesem Fall muss Ihre Kündigung spätestens am 31. April beim Versicherer eingegangen sein. Kommt das Schreiben erst später dort an, haben Sie die Kündigungsfrist versäumt. Deshalb wird Ihre Kündigung erst zum Ablauf der nächsten Laufzeit wirksam.

Ob Sie fristgerecht gekündigt haben, richtet sich nach dem Eingang beim Versicherer. Es zählt also nicht, welches Datum in Ihrer Kündigung steht oder wann Sie diese abgeschickt haben. Entscheidend ist nur, wann das Schreiben beim Versicherer angekommen ist.

Warten Sie deshalb nicht zu lange ab. Zumal Sie eine ordentliche Kündigung jederzeit aussprechen können. Sie können die Haftpflichtversicherung also auch gleich am Anfang oder mitten in der Laufzeit kündigen. Nur läuft der Vertrag dann eben weiter, bis das Versicherungsjahr endet.

Das Sonderkündigungsrecht nutzen

Neben der ordentlichen Kündigung kann auch eine außerordentliche Kündigung in Frage kommen. Dabei gibt es zwei Situationen, in denen Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, nämlich

  • wenn der Versicherer die Beiträge erhöht und
  • nach einem Schadensfall.

Informiert Sie Ihr Versicherer darüber, dass künftig die Prämie steigt, ohne dass sich am Leistungsumfang etwas ändert, können Sie die Versicherung außerordentlich kündigen. Gleiches gilt, wenn der Beitrag zwar gleich bleibt, der Versicherer aber Leistungen streicht. Denn auch in diesem Fall wird die Haftpflicht unterm Strich teurer, weil Sie weniger für Ihr Geld bekommen als bisher.

Außerdem haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie Ihrem Versicherer einen Schaden gemeldet haben. Ob der Versicherer den Schaden reguliert hat oder nicht, spielt keine Rolle. Kündigen können Sie in beiden Fällen.

Möchten Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, haben Sie dafür aber nur einen Monat lang Zeit. Dabei läuft die einmonatige Frist ab dem Zeitpunkt, an dem Sie der Versicherer über die Beitragserhöhung informiert oder Ihren Schadensfall bearbeitet hat.

Nach Ablauf des Monats ist Ihr Sonderkündigungsrecht erloschen. Sie können die Haftpflichtversicherung dann wieder nur noch ordentlich kündigen.

Wie Sie beim Kündigen der Haftpflichtversicherung am besten vorgehen

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen auf Schadensersatz bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die Sie verursacht haben. Haben Sie keine Versicherung, müssen Sie die Kosten selbst aufbringen. Und je nach Schadensfall kann das sehr teuer werden.

Deshalb sollten Sie Ihre bestehende Haftpflichtversicherung grundsätzlich erst dann kündigen, wenn Sie schon einen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Haftpflichtschutz nahtlos ineinander übergeht.

Mit einer Ausnahme: Können Sie in eine bestehende Versicherung einsteigen, brauchen Sie keinen eigenen Vertrag. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Ihr Partner eine Haftpflichtversicherung hat und Sie darin aufgenommen werden. Ansonsten gehen Sie am besten in vier Schritten vor:

1. Prüfen Sie die Laufzeit und die Kündigungsfrist Ihres Vertrags.

Zunächst sollten Sie einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen werfen. Wie lange läuft der jetzige Vertrag noch? Welche Kündigungsfrist ist vereinbart? Können Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen?

Haben Sie einen Vertrag über ein Jahr abgeschlossen, können Sie die Haftpflichtversicherung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist ordentlich zum Ende der aktuellen Laufzeit kündigen.

Bei einer Police mit einer mehrjährigen Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ende des dritten Jahres und danach jedes Jahr möglich. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist in aller Regel drei Monate.

Außerordentlich können Sie die Haftpflichtversicherung nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall kündigen. Dann haben Sie für die Kündigung aber nur einen Monat Zeit.

2. Suchen Sie sich einen neuen Tarif.

Steht fest, wann Sie aus Ihrem aktuellen Vertrag aussteigen können und bis wann die Kündigung beim Versicherer vorliegen muss, können Sie Ihre Suche nach einem neuen Tarif starten. Mit einem Versicherungsvergleich können Sie sich schnell und unkompliziert einen Überblick über die Angebote verschaffen.

Allerdings sollten Sie nicht nur auf die Preise achten. Denn eine günstige Haftpflichtversicherung nützt Ihnen wenig, wenn der Leistungsumfang und der Versicherungsschutz Ihren Bedarf nicht abdecken. Prüfen Sie deshalb folgende Punkte:

  • Wie hoch sind die Versicherungssummen? Für Personen- und Sachschäden sollte die Versicherungssumme mindestens fünf Millionen Euro betragen.
  • Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland und wenn ja, wie lange?
  • Beinhaltet der Tarif einen privaten Schlüsselverlust und eine Forderungsausfalldeckung?
  • Sind Schäden abgesichert, die kleine Kinder verursachen?
  • Bietet der Versicherer Tarife für Singles, Paare und Familien an? So können Sie den Tarif wählen, der zu Ihrer Lebenssituation passt.
  • Gibt es einen speziellen Versicherungstarif für Ihre Berufsgruppe?

Haben Sie einen Tarif gefunden, der Sie in Sachen Leistungsumfang und Prämienhöhe überzeugt, können Sie den Vertrag abschließen.

3. Warten Sie die Bestätigung des neuen Versicherers ab.

Nun sollten Sie abwarten, bis der neue Anbieter den Abschluss der Haftpflichtversicherung bestätigt. Kündigen Sie den alten Vertrag noch nicht, damit der Versicherungsschutz ohne Unterbrechung aneinander anknüpfen kann.

Hintergrund hierzu ist, dass ein Versicherer nicht dazu verpflichtet ist, Sie aufzunehmen. Stattdessen kann er Ihren Antrag ablehnen.

Sollte das passieren und haben Sie Ihre bisherige Police schon gekündigt, stehen Sie schlimmstenfalls ohne Versicherungsschutz da.

4. Kündigen Sie Ihre alte Haftpflichtversicherung.

Haben Sie die schriftliche Bestätigung erhalten, dass Sie zur neuen Haftpflichtversicherung wechseln können, können Sie den bisherigen Vertrag kündigen. Dabei muss die Kündigung immer schriftlich erfolgen. Ein Anruf genügt nicht.

Einige Versicherer akzeptieren eine Kündigung per E-Mail und per Fax. Teilweise ist auf der Webseite auch ein spezielles Kontakt-Formular hinterlegt, das Sie online übermitteln können. Vor allem bei Direktversicherern ist das oft der Fall.

Allerdings ist genauso möglich, dass Ihre Kündigung eine eigenhändige Unterschrift im Original erfordert. Dann müssen Sie ein Schreiben aufsetzen und auf dem Postweg an die Versicherung schicken.

Überhaupt ist der Postweg die sicherste Variante. Und am besten verschicken Sie den Brief als Einwurf-Einschreiben. Dadurch haben Sie nämlich einen Beleg dafür, dass Ihre Kündigung rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Versicherer eingegangen ist.

Die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, ist hingegen weder notwendig noch unbedingt sinnvoll. Denn wenn der Briefträger niemanden antrifft, kann er das Schreiben nicht zustellen. Deshalb nimmt er es mit und der Versicherer muss es abholen.

Lässt sich der Versicherer mit der Abholung aber Zeit, ist inzwischen die Kündigungsfrist womöglich abgelaufen. Und wenn Sie vom Versicherer nur eine Postfach-Adresse haben, ist eine Übergabe gegen persönliche Empfangsbestätigung ohnehin ausgeschlossen.

Die Inhalte der Kündigung

Ihr Kündigungsschreiben können Sie kurz und einfach halten. Geben Sie Ihren Namen und die Nummer Ihres Versicherungsvertrags an, damit Ihr Schreiben eindeutig zugeordnet werden kann. Anschließend erklären Sie, dass Sie die Haftpflichtversicherung kündigen wollen.

Ein konkretes Datum müssen Sie nicht angeben. Es genügt, wenn Sie zum nächstmöglichen Termin kündigen. Der Versicherer ermittelt dann für Sie, wann der Vertrag endet.

Bei einer ordentlichen Kündigung benötigen Sie auch keine Begründung. Nutzen Sie ein Sonderkündigungsrecht, müssen Sie angeben, ob Sie wegen einer Beitragserhöhung oder eines Schadensfalls kündigen. Allerdings reicht auch hier ein kurzer Satz. Sie müssen nicht ins Detail gehen.

Sie können den Versicherer darauf hinweisen, dass die erteilte Einzugsermächtigung erlischt. Weil die Ermächtigung an den Vertrag geknüpft ist, wird sie aber ohnehin nichtig, wenn der Vertrag beendet ist. Deshalb können Sie sich den Widerruf letztlich sparen.

Allerdings sollten Sie den Versicherer bitten, Ihnen die Kündigung schriftlich zu bestätigen. Durch die Bestätigung wissen Sie, dass Ihre Kündigung angekommen und wirksam ist. Außerdem nennt Ihnen der Versicherer in der Bestätigung verbindlich das Datum, an dem die Versicherung abläuft.

Wie Ihr Schreiben aussehen kann, zeigt Ihnen unser Musterbrief. Die Vorlage können Sie gerne verwenden, wenn Sie Ihre jetzige Haftpflichtversicherung kündigen möchten.