Aktualisiert am 26 Juni, 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher

Eine Vollmacht ist eine Erklärung, durch die eine Person eine andere Person zu ihrem Vertreter bestimmt. Die Person, die die Vollmacht erteilt, wird als Vollmachtgeber bezeichnet. Die Person wiederum, die in der Vollmacht als Vertreter benannt ist, wird Vollmachtnehmer genannt. Vertretung bedeutet im Zusammenhang mit einer Vollmacht, dass der Vollmachtnehmer befugt ist, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Der Vollmachtnehmer ist also dazu bevollmächtigt, anstelle des Vollmachtgebers beispielsweise Entscheidungen zu treffen und bestimmte Handlungen durchzuführen.

Hiermit bevollmächtige ich

[Vor- und Nachname des Bevollmächtigten]
[Adresse des Bevollmächtigten]
[Telefonnummer des Bevollmächtigten]
[E-Mail-Adresse des Bevollmächtigten]

als meinen bevollmächtigten Vertreter zur Vermittlung und Vertretung in folgenden Angelegenheiten:

  • Beschreibung der Angelegenheiten, für die die Vollmacht gilt: [Hier beschreiben Sie klar und präzise, welche spezifischen Aufgaben oder Transaktionen der Bevollmächtigte in Ihrem Namen durchführen darf, z.B. Verhandlungen führen, Verträge abschließen, Informationen einholen, etc.]

Die Vollmacht gilt ab dem Datum der Unterzeichnung und bleibt bis auf Widerruf gültig.

Unterschrift des Vollmachtgebers:


[Unterschrift des Vollmachtgebers]

Ort, Datum: [Ort, Datum]


Dieses Muster können Sie entsprechend Ihren spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen anpassen. Stellen Sie sicher, dass die Vollmacht klar formuliert ist und alle notwendigen Details und Befugnisse abdeckt, die Sie dem Bevollmächtigten übertragen möchten.

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Die verschiedenen Varianten einer Vollmacht

Es gibt verschiedene Formen von Vollmachten. So wird zunächst zwischen einer Innen- und einer Außenvollmacht unterschieden. Eine Innenvollmacht ist eine Vollmacht, die der Vollmachtgeber gegenüber dem Vollmachtnehmer erklärt. Im Unterschied dazu handelt es sich um eine Außenvollmacht, wenn sich die Vollmacht an einen Dritten richtet, dem gegenüber der Vollmachtnehmer den Vollmachtgeber vertreten soll. Außerdem werden Vollmachten nach dem Inhalt und dem Umfang unterschieden:

1.) Eine Spezialvollmacht wird für eine exakt definierte Handlung erteilt. Durch die Spezialvollmacht ist der Vollmachtnehmer nur dazu befugt, diese eine Handlung durchzuführen. 2.) Eine Gattungsvollmacht gilt für alle Rechtsgeschäfte einer Gattung. Der Vollmachtnehmer darf alle Rechtsgeschäfte, die der benannten Art angehören, im Namen des Vollmachtgebers abschließen. 3.) Eine Generalvollmacht bevollmächtigt den Vollmachtnehmer dazu, alle Rechtsgeschäfte abzuschließen, bei denen eine Vertretung zulässig ist. 4.) Eine Vorsorgevollmacht trifft Regelungen für den Fall, dass Geschäftsunfähigkeit eintritt. Der Vollmachtgeber ernennt durch eine Vorsorgevollmacht einen Vertreter, der in seinem Namen handeln und entscheiden soll, wenn der Vollmachtgeber selbst entscheidungs- und geschäftsunfähig wird. Weitere Infos zur Vorsorgevollmacht gibt es hier:

Neben den genannten Vollmachten gibt es noch Vollmachten mit gesetzlich typisiertem Inhalt. Zu diesen Vollmachten gehören unter anderem Handlungsvollmachten und die Prokura.

 

Die formalen Vorschriften für eine Vollmacht

Für Vollmachten gilt grundsätzlich die Formfreiheit. Formfreiheit bedeutet, dass eine Vollmacht an keine bestimmte Form gebunden ist. Sie muss also nicht unbedingt schriftlich erklärt werden, sondern kann auch wirksam werden, wenn sie mündlich oder durch schlüssiges Handeln erteilt wurde. Dies gilt im Grundsatz auch für Vollmachten, die für Rechtsgeschäfte mit besonderen Formvorschriften erklärt wurden. Zu solchen Rechtsgeschäften gehört beispielsweise ein Immobilienkauf. Damit ein Kaufvertrag für eine Immobilie wirksam werden kann, schreibt der Gesetzgeber die Beurkundung durch einen Notar vor. Möchte der Käufer sich beim Notartermin vertreten lassen, reicht es aus, wenn der Vertreter eine einfache Vollmacht vorweisen kann. Diese Vollmacht ermöglicht dem Vertreter dann, den Kaufvertrag rechtsgültig zu unterschreiben. Anders als der Kaufvertrag muss die Vollmacht selbst also nicht notariell beurkundet sein. Seit einiger Zeit zeichnet sich in der Rechtsprechung jedoch zum Schutz des Vollmachtgebers der Trend ab, die Form des Rechtsgeschäfts und die Form der dazugehörigen Vollmacht nicht mehr voneinander zu trennen. Die Schriftform, also eine schriftliche Vollmacht mit handschriftlicher Unterschrift, wird zudem in aller Regel im Zusammenhang mit medizinischen Eingriffen, dem Freiheitsentzug und einer Vertretung vor Gericht verlangt.

 

Der Umfang und die Gültigkeit einer Vollmacht

Formular für eine Vollmacht, VermittlungsvollmachtWelche Handlungen der Vollmachtnehmer durchführen darf, ergibt sich aus dem Inhalt der Vollmacht. Bei der Auslegung der Formulierungen gilt allerdings das sogenannte Vertrauensprinzip. Demnach müssen die Erklärungen so interpretiert werden, wie sie nach Treu und Glauben zu verstehen sind, also wie der Vollmachtgeber sie höchstwahrscheinlich gemeint hat.

Sofern es sich nicht um eine unwiderruflich erteilte Vollmacht handelt, kann der Vollmachtgeber eine Vollmacht jederzeit widerrufen. Genauso kann der Vollmachtnehmer eine Vollmacht, die ihm erteilt wurde, jederzeit niederlegen. Wie lange eine Vollmacht ansonsten gültig ist, hängt wieder von den Formulierungen in der Vollmacht ab. So kann eine Vollmacht für einen bestimmten Zeitraum oder zeitlich unbefristet erteilt werden. Wird der Vollmachtgeber entscheidungs- und geschäftsunfähig oder stirbt er, erlischt eine Vollmacht nur dann, wenn dies ausdrücklich so in der Erklärung steht. Andersherum verliert die Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtnehmers aber automatisch ihre Gültigkeit.

 

Musterbeispiel: Formular für eine Vollmacht, Vermittlungsvollmacht

Der Vollmachtgeber kann durch die Formulierungen in der Vollmacht festlegen, in welchem Umfang ihn der Vollmachtnehmer vertreten soll. So kann er ihm beispielsweise anstelle einer Abschlussvollmacht lediglich eine Vermittlungsvollmacht erteilen. Durch eine Abschlussvollmacht ist der Vollmachtnehmer dazu befugt, die in der Vollmacht genannten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Im Unterschied dazu darf er bei einer Vermittlungsvollmacht nur vermittelnd tätig werden, also ein Rechtsgeschäft in die Wege leiten, indem er beispielsweise Besichtigungen vornimmt, die Akten einsieht, Angebote einholt oder Verhandlungen führt. Der Abschluss des Rechtsgeschäfts erfolgt dann durch den Vollmachtgeber selbst.

 

Formular für eine Vermittlungsvollmacht

Vermittlungsvollmacht

 

Hiermit erteile ich
____________ Name, Anschrift, Geburtsdatum ____________

Herrn/Frau
____________ Name, Anschrift, Geburtsdatum ____________

 

Vermittlungsvollmacht für folgende/s Rechtsgeschäft/e:
____________
____________
____________

Der Vollmachtnehmer ist befugt, sämtliche Handlungen durchzuführen und Erklärungen abzugeben sowie entgegenzunehmen, die im Zusammenhang mit der Einleitung des (jeweiligen) Rechtsgeschäfts erforderlich sind.

Die Vollmacht wird zeitlich unbefristet / für den Zeitraum ____________ erteilt.

Ort, Datum, Unterschrift des Vollmachtgebers