Aktualisiert am 25 Juni, 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher
Die folgende Vorlage wurde sorgfältig von Fachleuten gegengelesen und ist speziell für eine Verlobungseinladung gedacht. Diese Einladung berücksichtigt alle wichtigen Details, um sicherzustellen, dass Ihre Gäste alle notwendigen Informationen erhalten.
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ Ort]
Empfänger:
[Name des Gastes]
[Adresse des Gastes]
[PLZ Ort]
Datum: [Datum]
Betreff: Einladung zu unserer Verlobungsfeier
Liebe/r [Name des Gastes],
mit großer Freude möchten wir, [Ihr Name] und [Name des/der Verlobten], Sie herzlich zu unserer Verlobungsfeier einladen. Wir freuen uns, diesen besonderen Moment in unserem Leben mit unseren liebsten Freunden und Familienmitgliedern zu teilen.
Details zur Verlobungsfeier:
Datum: [Datum der Verlobungsfeier] Zeit: [Uhrzeit der Verlobungsfeier] Ort: [Ort der Verlobungsfeier, inklusive Adresse]
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diesen besonderen Tag mit uns feiern könnten. Es erwartet Sie ein festlicher Abend mit gutem Essen, Getränken und fröhlicher Gesellschaft. Bitte lassen Sie uns bis spätestens [RSVP-Datum] wissen, ob Sie an unserer Feier teilnehmen können.
RSVP:
- Telefon: [Ihre Telefonnummer]
- E-Mail: [Ihre E-Mail-Adresse]
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und darauf, diesen unvergesslichen Moment mit Ihnen zu teilen.
Herzliche Grüße,
[Ihr Name] und [Name des/der Verlobten]*Bitte passen Sie die Vorlage nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen an.
Hat sich ein Paar dazu entschlossen, das Leben in wilder Ehe zu beenden und den weiteren Weg ganz offiziell als Mann und Frau zu meistern, fällt früher oder später auch das Wort Verlobung. Die meisten kennen zwar das berühmte “Verliebt, verlobt, verheiratet” als Redewendung oder als Schlager, wirklich viel anzufangen wissen sie damit jedoch oft nicht. In der Tat hat die Verlobung massiv an Bedeutung verloren. Seit einiger Zeit scheint der Brauch, sich offiziell zu verloben, aber wieder in Mode zu kommen.
Einladung für eine Verlobung
Ohne Kosten und ohne Anmeldung
Die Verlobung als Eheversprechen
Die Verlobung, auch als Verlöbnis bezeichnet, bezeichnet das gegenseitige Versprechen zweier Personen, die Ehe oder eine Lebenspartnerschaft einzugehen. Früher läutete die Verlobung eine Art offizielle Vorbereitungsphase auf die Ehe ein. Diesen Stellenwert hat die Verlobung heute nur noch in Kulturkreisen, in denen Ehen arrangiert werden. So geht dem Eheversprechen die Brautwerbung voraus, die ebenfalls bestimmten Bräuchen, Sitten und Gepflogenheiten unterliegen kann. Die Verlobungszeit soll dem künftigen Ehepaar die Möglichkeit geben, sich kennenzulernen und eine Beziehung zueinander aufzubauen und zu festigen. Gleichzeitig dient die Verlobungszeit den beteiligten Familien dazu, sich gegenseitig zu überprüfen und den Rahmen für die sozialen und wirtschaftlichen Rechte und Pflichten abzustecken.
Heute hat die Verlobung hierzulande eher symbolischen Charakter. Teilweise überreicht der künftige Bräutigam seiner Partnerin einen Ring, während er ihr einen Antrag macht. Sagt sie Ja, besteht das gegenseitige Eheversprechen und die Verlobung ist damit vollzogen. Teilweise tauschen die Partner aber auch Ringe aus und tragen diese als Zeichen dafür, dass sie sich verlobt haben. Traditionell sollte die Hochzeit dann innerhalb der folgenden fünf Jahre stattfinden. Diese Frist wird jedoch recht locker gehandhabt. Zudem ist auch das Eheversprechen nicht bindend. Das bedeutet, die Verlobung kann jederzeit und ohne besondere Voraussetzungen wieder zurückgenommen werden. In diesem Fall wird übrigens von einer Entlobung gesprochen.
Video für die Gestaltung der Einladungskarte
Die Verlobung aus rechtlicher Sicht
In Deutschland ist die Verlobung durch das Familienrecht geregelt. Demnach handelt es sich bei der Verlobung um einen Vertrag, durch den sich zwei Personen gegenseitig versprechen, die Ehe miteinander einzugehen. Im Unterschied zu anderen Verträgen wie beispielsweise Kauf- oder Mietverträgen ist die Erfüllung des Vertrags bei einer Verlobung jedoch nicht einklagbar. § 1297 Abs. 1 BGB besagt ausdrücklich, dass die Verlobte nicht darauf klagen kann, dass ihr Verlobter sein Versprechen einhält und sie tatsächlich heiratet, und umgekehrt. Auch das sogenannte Kranzgeld gibt es nicht mehr. Hierbei handelte es sich um eine finanzielle Entschädigung, die der Verlobte an die Verlobte bezahlen musste, wenn es infolge des Eheversprechens zum Geschlechtsverkehr gekommen war und der Verlobte sich doch gegen die Ehe entschied und die Verlobung löste. Allerdings kann der Verlassene auch heute noch Schadensersatz für die Ausgaben, die er in die Hochzeitsvorbereitungen investiert hat, und die Rückgabe von Geschenken verlangen.
Die Verlobung ist aus rechtlicher Sicht auch keine Voraussetzung für eine Eheschließung. Ein Paar muss sich also nicht erst verloben, um heiraten zu können. Trotzdem sind nahezu alle Paare verlobt, bevor sie heiraten. Eine Verlobung ist nämlich zum einen dann vollzogen, wenn sich zwei Personen gegenseitig und aus freiem Willen versprechen, miteinander eine Ehe einzugehen. Ob dieses Versprechen in aller Stille oder ganz offiziell beispielsweise im Rahmen einer Feier abgegeben wird, spielt dabei keine Rolle. Zum anderen ist der Status Verlobt automatisch dann gegeben, wenn das Aufgebot beim Standesamt bestellt wird. Als Verlobte besteht vor Gericht übrigens ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Die Verlobung feiern
Früher wurde die Verlobung als Fest im Kreise der Familie gefeiert und fand traditionell im Haus der Brauteltern statt. Dann folgte eine Zeit, in der die Verlobung nicht mehr gefeiert, sondern durch die Brauteltern oder das Paar selbst durch ein Zeitungsinserat, eine Grußkarte oder mündlich bekannt gegeben wurde. Seit einiger Zeit geht der Trend aber wieder dahin, ein Verlobungsfest zu feiern. Schließlich ist dies eine der letzten Möglichkeiten, eine Party als Freund und Freundin zu erleben. Statt einer offiziellen und steifen Familienfeier wird jedoch eher eine zwanglose Fete veranstaltet. Dabei gehen die Paare ganz unterschiedlich vor. So laden die einen einfach zu einem Fest ohne bestimmten Anlass oder unter einem beliebigen Motto ein und verkündigen die Heiratsabsichten dann als große Überraschung. Die anderen teilen ihren Gästen ganz offiziell mit, dass die Verlobung gefeiert werden soll. Ein Beispiel, wie eine solche Einladung formuliert sein kann, zeigt das Musterformular ganz oben am Anfang des Artikels.
Formular Einladung für eine Verlobung
Erst verliebt, dann verheiratet. Halt – das fehlt doch etwas?! Stimmt! Und um das zu ändern, laden wir Euch ganz herzlich zu unserer Verlobung ein.
Die Feier findet am _______ ab __________ Uhr in ________________ statt.
Wir freuen uns auf Euch!
Unterschriften
P.S.: Bitte gebt uns bis zum ____________ Bescheid, ob wir mit Euch rechnen können…