Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Wenn jemand eine Geschäftsidee hat und diese umsetzen möchte, indem er seinen eigenen Betrieb gründet, steht bald auch die Gewerbeanmeldung auf der Liste mit den wichtigen Erledigungen. Als Gewerbeanmeldung wird der Vorgang bezeichnet, durch den ein selbstständiges Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet wird. Die Bestätigung, die die Behörde daraufhin ausstellt, nennt sich Gewerbeschein.

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Dies ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Gewerbeanmeldung – Formular für einen Gewerbebetrieb beantragen

Gewerbetreibender
Anschrift

Zuständige Behörde
Anschrift

Ort, den Datum

 

Formular für die Gewerbeanzeige

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in absehbarer Zeit möchte ich eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Konkret handelt es sich dabei um _______________________________________________

Bitte lassen Sie mir daher das Formular für die Gewerbeanzeige zukommen.

Vielen Dank vorab.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

 

Wann ist eine Gewerbeanmeldung notwendig?

Formular für einen GewerbebetriebIn Deutschland gilt Gewerbefreiheit, was bedeutet, dass prinzipiell jeder eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen darf. Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine Tätigkeit, die eigenverantwortlich und mit der Absicht, regelmäßig Gewinne zu erzielen, betrieben wird. Mit Ausnahme von wenigen Branchen ist somit keine gesonderte Erlaubnis oder Genehmigung notwendig, um eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen zu können. Allerdings muss jede Gewerbetätigkeit angemeldet werden. Diese Pflicht, ein Gewerbe anzumelden, wird auch Anzeigepflicht genannt und infolgedessen wird anstelle von der Gewerbeanmeldung auch von der Gewerbeanzeige gesprochen.

Die Anzeigepflicht gilt für jede gewerbliche Tätigkeit. Das bedeutet, ein Gewerbe muss nicht nur dann angemeldet werden, wenn die Tätigkeit als Hauptberuf ausgeübt wird, sondern auch wenn die Gewerbetätigkeit im Nebenberuf betrieben wird. Außerdem besteht die Anzeigepflicht, wenn ein bereits bestehender Gewerbebetrieb übernommen oder eine neue Filiale eröffnet wird. Nur Freiberufler sowie Land- und Forstwirte benötigen keinen Gewerbeschein.

 

Welche Behörde ist für eine Gewerbeanmeldung zuständig?

Die Ausführung der Gewerbeordnung unterliegt dem Landesrecht und deshalb gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Meist sind jedoch die Gewerbeämter oder die Ordnungsämter die zuständigen Ansprechpartner.

Grundsätzlich muss das Gewerbe immer in der Gemeinde, der Stadt oder bei Großstädten in dem Bezirk angemeldet werden, in der oder dem der Betrieb seinen Standort hat. Bei einer gewerblichen Tätigkeit, die als Heimarbeit von zu Hause aus durchgeführt wird, wird das Gewerbe bei der Behörde angemeldet, die für den Wohnort zuständig ist.

 

Wie wird ein Gewerbe angemeldet?

Für eine Gewerbeanmeldung ist zunächst das entsprechende Formular notwendig. Dieses Formular ist bei der zuständigen Behörde erhältlich und kann auch direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. Einige Städte und Gemeinden haben das Formular aber auch im Internet hinterlegt. Zudem ist es möglich, das Formular im Vorfeld anzufordern, um es in Ruhe zu Hause ausfüllen zu können. Ein Musterbrief dazu findet sich weiter unten.

In dem Formular werden zum einen die persönlichen Daten des Gewerbetreibenden und zum anderen konkrete Angaben zur geplanten Gewerbetätigkeit abgefragt. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular reicht der Gewerbetreibende dann bei der Behörde ein. Zusätzlich zum Formular können je nach Tätigkeit weitere Unterlagen erforderlich sein, außerdem muss der Gewerbetreibende ein Ausweisdokument vorlegen. Je nach Bundesland und Gemeinde werden für eine Gewerbeanmeldung zudem Gebühren erhoben, die sich zwischen etwa 15 und 60 Euro bewegen.

Die Behörde stellt infolge der Gewerbeanzeige eine Bestätigung, den sogenannten Gewerbeschein, aus. Gleichzeitig leitet die Behörde die Daten an andere Stellen weiter, darunter beispielsweise an das Finanzamt und an die IHK oder HWK. Außerdem wird der Betrieb durch einen Eintrag im Gewerberegister der Stadt oder Gemeinde erfasst.

Und hier noch ein Video mit Infos zur Gewerbeanmeldung:

 

Welche Funktion hat der Gewerbeschein?

Durch die geltende Gewerbefreiheit braucht der Gewerbetreibende grundsätzlich keine gesonderte Erlaubnis für die Aufnahme seiner gewerblichen Tätigkeit. Aus diesem Grund hat der Gewerbeschein auch nicht den Status einer Genehmigung. Der Gewerbeschein ist vielmehr die Bestätigung dafür, dass der Gewerbetreibende seiner Anzeigepflicht nachgekommen ist und sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat.

Es gibt allerdings ein paar Branchen und Tätigkeiten, für die besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten. Hierzu gehören unter anderem das Reisegewerbe, das Bewachungsgewerbe, der Betrieb von Spielhallen oder Gaststätten, Taxiunternehmen, Inkassobüros, Versicherungsvermittlungen, Personal- und Pflegedienstleistungen, der Handel mit Wirbeltieren und auch einige Tätigkeiten im Handwerk. Damit der Gewerbetreibende ein Gewerbe mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen anmelden kann, muss er zum einen seine persönliche Eignung und zum anderen seine fachlichen Kenntnisse nachweisen. Teilweise müssen zudem die Räumlichkeiten bestimmten Auflagen gerecht werden.