Versicherung nach Beitragserhöhung kündigen: Mustervorlage

Aktualisiert am 19 April, 2023 von Ömer Bekar

Infos zu Versicherung nach Beitragserhöhung kündigen
In vielen Fällen können Sie eine Versicherung nach einer Beitragserhöhung außerordentlich kündigen.

Bei laufenden Versicherungsverträgen schickt Ihnen Ihr Versicherer in aller Regel einmal pro Jahr eine Beitragsrechnung zu. Teilt er Ihnen darin mit, dass die Versicherungsprämie für die nächste Laufzeit steigt, ist das zwar keine gute Nachricht. Aber Sie müssen sich nicht ärgern. Denn Sie können die Versicherung nach der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Möglich ist das, weil Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn der Beitrag steigt, ohne dass sich an den Leistungen etwas ändert. Ein paar Kleinigkeiten müssen Sie bei einer Kündigung wegen einer Anhebung der Versicherungsprämie aber beachten.

Versicherung nach Beitragserhöhung hier kündigen

Ohne Kosten und ohne Anmeldung

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Dies ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Ob Haftpflicht, Hausrat, Auto oder Rechtsschutz: So ziemlich jeder hat verschiedene Versicherungen abgeschlossen. Einige davon sind unverzichtbar, andere letztlich eine freiwillige Sache.

Nun stehen aber auch die Versicherer in Konkurrenz zueinander. Deshalb kommen immer wieder neue Angebote auf den Markt, mit dem die Versicherer um Kunden werben. Vergleichen Sie regelmäßig die Tarife, können Sie bei einem Wechsel oft Geld sparen.

Doch auch wenn Sie bisher eigentlich mit Ihrem Versicherer zufrieden waren, kann es sein, dass Sie den Vertrag nicht fortführen wollen. Zum Beispiel, weil Ihnen Ihr Versicherer in der jährlichen Beitragsrechnung mitteilt, dass die Versicherungsprämie steigt. Wann diese Mitteilung eine Kündigung rechtfertigt und wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie eine Versicherung nach einer Beitragserhöhung kündigen wollen, erklären wir in diesem Beitrag.

►Versicherung nach Beitragserhöhung kündigen – ein Musterbrief

Damit Sie eine Versicherung nach der Mitteilung über eine Beitragserhöhung unkompliziert kündigen können, haben wir jetzt noch eine Vorlage für Sie.

Ihr Name
Anschrift

Name der Versicherung
Anschrift

Datum

Kündigung meiner (Art der Versicherung)
Versicherungsnummer: ________________________________________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Beitragsrechnung vom __________ teilen Sie mir mit, dass Sie die Versicherungsprämie für die kommende Vertragslaufzeit anheben.

Aus diesem Grund mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den oben genannten Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung.

Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung schriftlich. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

Grundsätzliches zur Kündigung von Versicherungen

An einen Versicherungsvertrag sind Sie nicht für alle Zeit gebunden. Vielmehr schließen Sie die Versicherung für eine bestimmte Laufzeit ab. Meist handelt es sich dabei um ein Jahr.

Eine Ausnahme ist zum Beispiel eine private Rentenversicherung oder eine Lebensversicherung. Zudem gewähren einige Versicherer Rabatte, wenn Sie einen Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens drei oder fünf Jahren abschließen.

Aber gehen wir vom Normalfall und einer einjährigen Vertragslaufzeit aus. Möchten Sie die Versicherung nicht mehr haben oder zu einem anderen Anbieter wechseln, können Sie ordentlich kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist immer zum Ende einer Vertragslaufzeit möglich. Die Angabe von Gründen ist nicht notwendig.

Allerdings müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten. Diese beträgt meist drei Monate. Und weil Sie die Kündigungsfrist einhalten, wird die ordentliche Kündigung auch fristgerechte Kündigung genannt.

Ihre ordentliche Kündigung muss dem Versicherer vor Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen. Andernfalls verlängert sich der Vertrag stillschweigend um eine weitere Laufzeit.

Neben einer ordentlichen, fristgerechten Kündigung gibt es bei Versicherungen aber auch ein Sonderkündigungsrecht. Dadurch kommen Sie schneller aus dem Vertrag. Weil Sie gewissermaßen außer der Reihe kündigen, wird auch von einer außerordentlichen Kündigung gesprochen.

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie zum Beispiel dann, wenn es einen Versicherungsfall gab. Ob der Versicherer den Schaden reguliert oder die Übernahme abgelehnt hat, spielt keine Rolle. Und es ist auch egal, ob Sie mit der Abwicklung zufrieden waren oder nicht. Ist ein Versicherungsfall eingetreten, können Sie innerhalb von einem Monat nach der Regulierung oder Ablehnung durch den Versicherer kündigen.

Ein anderer Fall, der eine Sonderkündigung ermöglicht, ist die Mitteilung über eine Beitragserhöhung. Welche Bedingungen dabei gelten, schauen wir uns in den nächsten Abschnitten genauer an.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Versicherung nach der Info über eine Beitragserhöhung kündigen?

Versicherungsverträge unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG. Und § 40 VVG regelt die Kündigung bei einer Anhebung der Versicherungsprämie. Demnach können Sie die Versicherung dann außerordentlich kündigen, wenn der Versicherer

  • den Beitrag erhöht, ohne dass sich am Versicherungsumfang etwas ändert, oder
  • Versicherungsleistungen streicht, ohne im Gegenzug den Versicherungsbeitrag zu senken.

Voraussetzung ist aber natürlich, dass Sie nicht zu der Prämienerhöhung beigetragen haben.

Ein Beispiel: Sie hatten einen Unfall, den Ihre Kfz-Versicherung reguliert hat. Daraufhin wurden Sie in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft. In der Folge steigt Ihre Prämie. Trotzdem können Sie die Versicherung in diesem Fall nicht nach der Beitragserhöhung kündigen. Denn der neue Beitrag geht auf Ihren Unfall zurück. Hier käme nur eine außerordentliche Kündigung nach dem Schadenfall in Frage.

Auch wenn Sie vertraglich eine Dynamik vereinbart haben, durch die die Prämie regelmäßig angepasst wird, ist das keine Erhöhung, die eine Sonderkündigung rechtfertigt. Außerdem ist eine außerordentliche Kündigung ausgeschlossen, wenn sich die Beitragserhöhung damit begründet, dass der Gesetzgeber die Versicherungssteuern angehoben hat.

Welche Fristen muss ich bei einer Kündigung wegen angehobener Prämie beachten?

Ihr Versicherer muss Ihnen mitteilen, dass er die Versicherungsprämie für die nächste Vertragslaufzeit anhebt. Diese Mitteilung müssen Sie spätestens einen Monat, bevor der höhere Beitrag fällig wird, erhalten. Außerdem muss Sie der Versicherer in der Mitteilung darauf hinweisen, dass Sie die Versicherung nach bzw. wegen der Beitragsänderung kündigen können. Alle diese Vorgaben sind in § 40 VVG geregelt.

Sie können von Ihrem Sonderkündigungsrecht dann einen Monat lang Gebrauch machen.

Möchten Sie die Versicherung nach der Mitteilung über die Beitragsänderung kündigen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Kündigung also innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erklären. Dabei können Sie die Kündigung mit sofortiger Wirkung oder für einen späteren Zeitpunkt aussprechen.

Wirksam wird Ihre Kündigung aber frühestens zu dem Stichtag, ab dem Sie den höheren Beitrag bezahlen müssten oder bei gleichem Beitrag nur noch einen reduzierten Leistungsumfang hätten.

Wichtig ist also, dass Sie sich die Beitragsrechnung genau durchlesen. Ziemlich am Ende des Schreibens macht Sie der Versicherer nämlich auf die Möglichkeit einer Sonderkündigung aufmerksam. Außerdem nennt er Ihnen dort noch einmal die Frist, die Sie einhalten müssen, wenn Sie die Versicherung wegen der Prämienanhebung kündigen wollen.

Wie kann ich die Versicherung nach der geplanten Beitragserhöhung kündigen?

Wie bei jeder Kündigung von einem Versicherungsvertrag müssen Sie auch im Fall einer Sonderkündigung schriftlich kündigen. Dabei können Sie die Erklärung aber kurz und knapp halten. Es genügt, wenn Sie den Versicherungsvertrag benennen und angeben, dass Sie die Versicherung wegen der Prämienanhebung kündigen. Eine Mustervorlage haben wir im nächsten Abschnitt für Sie vorbereitet.

Für die Kündigung genügt in aller Regel die Textform. Textform bedeutet, dass Sie zwar schriftlich kündigen müssen. Allerdings braucht Ihr Schreiben nicht unbedingt eine handschriftliche Unterschrift. Aus diesem Grund können Sie die Kündigung auch per E-Mail, als Fax oder über das Online-Kontaktformular Ihres Versicherers erklären.

Wir raten Ihnen aber, die Kündigung klassisch auf dem Postweg und dabei als Einwurf-Einschreiben zu verschicken. Sollte die Versicherung behaupten, dass sie Ihre Kündigung gar nicht oder erst nach Ablauf der Frist bekommen hat, haben Sie so nämlich einen Beleg darüber, dass und wann Ihr Schreiben zugestellt wurde.

Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie zunächst per E-Mail, Fax oder Kontaktformular kündigen. Bleibt die Kündigungsbestätigung Ihres Versicherers aus, können Sie rechtzeitig vor Ablauf der einmonatigen Frist noch ein Schreiben per Post nachlegen.

Und warum ein Einwurf-Einschreiben?

Wie der Name schon andeutet, wirft der Briefträger ein Einwurf-Einschreiben in den Briefkasten. Gleichzeitig vermerkt er das Datum. Dadurch gilt der Brief an diesem Tag als zugestellt.

Wählen Sie hingegen ein Einschreiben, das der Empfänger quittieren muss, kann der Briefträger das Schreiben nur zustellen, wenn er jemanden antrifft. Ist das Büro Ihres Versicherers aber gerade nicht besetzt, nimmt der Briefträger den Brief wieder mit. Ein Mitarbeiter Ihres Versicherers muss das Schreiben daraufhin in der Postfiliale abholen. Erst dann in das Schreiben zugestellt.

Holt der Versicherungsmitarbeiter das Schreiben jedoch nicht ab oder lässt er sich Zeit, kann die Frist für eine Sonderkündigung inzwischen abgelaufen sein. Für Sie würde das bedeuten, dass Sie erst zum Ende der nächsten Vertragslaufzeit kündigen können. Gleichzeitig müssten Sie dann auch noch die höhere Prämie bezahlen.

Haben Sie nur eine Postfach-Adresse Ihres Versicherers, macht ein Einschreiben gegen Empfangsbestätigung ohnehin keinen Sinn. Denn ein Postfach kann keinen Empfang quittieren. Verschicken Sie das Schreiben trotzdem so, kommt der Brief nach einiger Zeit wieder zu Ihnen zurück.

FAQ

Wie kann ich meine Versicherung nach einer Beitragserhöhung kündigen?

  • Schriftliche Kündigung verfassen
  • Kündigungsgrund (Beitragserhöhung) angeben
  • Vertragsnummer und persönliche Daten aufführen
  • Kündigungsfrist beachten

Welche Fristen muss ich bei einer Kündigung wegen Beitragserhöhung einhalten?

  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
  • In der Regel 4 Wochen Kündigungsfrist ab Kenntnis der Erhöhung
  • Fristen können in Versicherungsbedingungen abweichen

Wie wird die Beitragserhöhung wirksam?

  • Benachrichtigung durch den Versicherer
  • Neue Beiträge gelten ab dem nächsten Abrechnungszeitraum

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

  • Bei einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Leistungserweiterung
  • Änderungen im Vertrag, die zu einer höheren Prämie führen

Welche Informationen sollte ich beim Verfassen der Kündigung angeben?

  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Vertragsnummer und Versicherungsgesellschaft
  • Kündigungsgrund (Beitragserhöhung)
  • Datum und Unterschrift

Welche Alternativen gibt es zur Kündigung nach einer Beitragserhöhung?

  • Verhandlungen mit der Versicherung über eine Anpassung des Beitrags
  • Prüfung von anderen Tarifen innerhalb der Versicherung
  • Wechsel zu einer günstigeren Versicherung

Wie finde ich eine neue Versicherung nach einer Kündigung?

  • Vergleichsrechner im Internet nutzen
  • Persönliche Beratung bei einem Versicherungsmakler
  • Empfehlungen von Freunden und Familie einholen

Was sollte ich bei der Auswahl einer neuen Versicherung beachten?

  • Preis-Leistungs-Verhältnis prüfen
  • Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen
  • Bewertungen und Erfahrungen von anderen Kunden

Kann ich meine Kündigung rückgängig machen?

  • Rücknahme der Kündigung nur mit Zustimmung des Versicherers möglich
  • Eventuell Antrag auf Fortführung des Vertrags stellen
  • Vorherige Absprache mit dem Versicherer empfehlenswert

Wie lange dauert es, bis meine Kündigung wirksam wird?

  • Kündigung tritt in der Regel zum Ende des laufenden Versicherungsjahres in Kraft
  • Bei Sonderkündigungsrecht: 4 Wochen Frist nach Erhalt der Beitragserhöhung
  • Genauer Zeitpunkt kann in Versicherungsbedingungen nachgelesen werden