Aktualisiert am 25 Juni, 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher
Nahezu jeder dürfte schon von Abmahnungen gehört oder gelesen haben und die meisten dürften in diesem Moment denken, dass es immer nur die anderen trifft. Da man sich keiner Schuld bewusst und ganz im Gegenteil davon überzeugt ist, alles richtig gemacht zu haben, gibt es schließlich auch keinen Grund für eine Abmahnung. Umso größer ist dann die Überraschung, wenn plötzlich doch eine Abmahnung im Briefkasten liegt. Spätestens dann erinnern sich viele an fast schon abenteuerliche Geschichten aus diversen Internetforen, Artikeln und Fernsehbeiträgen, die oft einen ähnlichen Tenor haben. So wird von regelrechten Abmahnwellen und dubiosen Anwälten berichtet, die auf diese Weise schnell und einfach viel Geld verdienen.
Unbestritten ist, dass es durchaus schwarze Schafe gibt. Aber zum einen gibt es weit mehr berechtigte Abmahnungen als unberechtigte Abmahnungen und zum anderen ist die Abmahnung keineswegs eine Erfindung der Neuzeit. Die Abmahnung ist ein seit vielen Jahren etabliertes Rechtsinstrument, dessen hauptsächliche Funktion darin besteht, eine direkte Einigung zwischen den Beteiligten zu erreichen und in diesem Zuge aufwändige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Hilfreich in diesem Zusammenhang ist sicher, zu wissen, welches die häufigsten Gründe für Abmahnungen im Internet sind, denn wer diese Gründe kennt, kann verhindern, selbst aus einem dieser Gründe abgemahnt zu werden.
Die 5 häufigsten Gründe für Abmahnungen im Internet
Eine Abmahnung kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen und es dürfte kaum möglich sein, alle nur erdenklichen Szenarien aufzulisten. Es gibt allerdings einige Fälle, die sehr häufig eine Abmahnung begründen. Hier unsere Top 5.
1. Verstöße gegen das Urheberrecht
Bei einer solchen Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, die Urheberrechte eines anderen verletzt zu haben. In vielen Fällen sind Bilder, Fotos, Grafiken, Texte, Videos, Musikstücke, Spiele, Software oder auch Layouts geschützt. Nur derjenige, der der Rechteinhaber ist, darf diese Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich machen und verbreiten. Alle anderen benötigen seine ausdrückliche Zustimmung. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Urheberrechtschutz nicht greift oder es sich um freiverwendbares Gemeingut handelt.
2. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht
Ebenefalls recht häufig sind Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. In diesem Fall wird beanstandet, dass sich der Abgemahnte bei der Neukundengewinnung in unerlaubter Weise Vorteile gegenüber seinen Konkurrenten verschafft. In diesem Zusammenhang sind folgende Beanstandungen häufig anzutreffen:
Das Impressum ist unvollständig und damit nicht ordnungsgemäß. Ein unvollständiges Impressum ist wahrscheinlich der häufigste Grund für Abmahnungen im Internet, dabei ist diese Stolperfalle leicht zu vermeiden. Beim Impressum geht es nämlich darum, dem Kunden alle die Kontaktdaten und Informationen zur Verfügung zustellen, die er benötigt, um zu wissen, wer sein Geschäftspartner ist.
Die Kunden werden nicht oder nicht richtig über ihr Widerrufs- und Rückgaberecht belehrt oder die gesetzlichen Vorgaben zum Widerrufs- und Rückgaberecht werden nicht eingehalten.
Die Preise werden fehlerhaft dargestellt. Die Preisangabenverordnung sieht vor, dass der Kunde alle anfallenden Kosten leicht und verständlich erkennen muss. Hierzu gehören beispielsweise die Einzel- und die Grundpreise, die Mehrwertsteuer, die Versand- oder Lieferkosten sowie eventuelle Aufschläge oder Zusatzgebühren.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fehlen oder sind nur schwer zu finden, sind unvollständig, fehlerhaft oder nicht auf dem aktuellsten Stand.
3. Verstöße gegen Markenrechte
Eine Abmahnung droht, wenn Namen, Logos oder Bilder verwendet werden, die markenrechtlich geschützt sind. Dies gilt aber nicht nur dann, wenn die Originale kopiert und für eigene Zwecke verwendet werden, sondern auch dann, wenn die Originale nur leicht verfremdet sind und daher eine Verwechslungsgefahr besteht.
4. Verstöße durch Links
Abmahnungen durch gesetzte Links können immer dann vorkommen, wenn die Links auf Seiten mit Inhalten führen, die rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. In den meisten Fällen bietet in diesem Fall auch die Aussage, dass sich der Seitenbetreiber ausdrücklich von den Inhalten der verlinkten Seiten distanziert, keinen Schutz vor einer Abmahnung.
5. Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte
Ein häufiger Grund für Abmahnungen besteht darin, dass jemand seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ohne Zustimmung Bilder von dieser Person veröffentlicht werden oder über diese Person berichtet wird.