Aktualisiert am 26 Juni, 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher

Die folgende Vorlage für einen Widerspruch gegen eine Abmahnung wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen. Sie hilft Ihnen, eine formelle und rechtssichere Antwort auf eine Abmahnung bei Ihrem Arbeitgeber einzulegen.

*Ihr Name
Ihre Adresse
Postleitzahl und Ort

An den Arbeitgeber
Adresse des Arbeitgebers
Postleitzahl und Ort

Ort, Datum

Widerspruch gegen die Abmahnung vom [Datum der Abmahnung]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die Abmahnung vom [Datum der Abmahnung] ein, die mir am [Datum des Erhalts] zugegangen ist.

Begründung:

  1. Unzutreffende Vorwürfe: Die in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe sind aus meiner Sicht nicht zutreffend. Konkret wird mir vorgeworfen, dass [Beschreibung des Vorwurfs]. Tatsächlich verhält es sich jedoch so, dass [Ihre Darstellung des Sachverhalts].
  2. Fehlende Anhörung: Vor der Abmahnung wurde ich nicht zu den Vorwürfen angehört. Eine Anhörung hätte jedoch zur Klärung des Sachverhalts beitragen können und ist in solchen Fällen unerlässlich.
  3. Unverhältnismäßigkeit: Selbst wenn die Vorwürfe zutreffen sollten, ist die ausgesprochene Abmahnung unverhältnismäßig. Es hätte ausgereicht, das Gespräch zu suchen und die Angelegenheit ohne eine förmliche Abmahnung zu klären.

Forderung:

Ich fordere Sie daher auf, die Abmahnung aus meiner Personalakte zu entfernen und mir dies schriftlich zu bestätigen.

Für ein klärendes Gespräch stehe ich jederzeit zur Verfügung und hoffe, dass wir die Angelegenheit auf diese Weise aus der Welt schaffen können.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]
[Unterschrift]

Anlagen:

  • Kopie der Abmahnung
  • Weitere relevante Dokumente zur Begründung des Widerspruchs (falls zutreffend)

Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Informationen korrekt eingefügt sind und gegebenenfalls relevante Belege beigefügt werden, um eine zügige Bearbeitung Ihres Widerspruchs zu gewährleisten.

Dein Arbeitgeber kann eine Abmahnung aussprechen, um Dir für Dein Verhalten oder Deine Arbeitsleistung eine Rüge zu erteilen.  Die Abmahnung ist dann einerseits eine klare Warnung. Andererseits ist die Abmahnung eine eindeutige Aufforderung, Dein Verhalten zu ändern.  Kommt es erneut zu dem gleichen Pflichtverstoß, riskierst Du eine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings muss der Arbeitgeber dabei ein paar Regeln einhalten – und Du kannst Dich gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren.

Widerspruch gegen die Abmahnung hier erstellen

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Widerspruch gegen Abmahnung – eine Mustervorlage

Arbeitnehmer
Anschrift

Arbeitgeber
Anschrift

 

Ort, den Datum

 

Widerspruch und Gegendarstellung zur Abmahnung vom (Datum)

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr (Name),

mit Ihrer Abmahnung vom (Datum) bin ich nicht einverstanden.

In der Abmahnung werfen Sie mir vor, dass ich ______(schildern, welches Fehlverhalten der Arbeitgeber beanstandet.)

Ihrer Schilderung des Sachverhalts möchte ich jedoch entschieden widersprechen. Es ist zwar richtig, dass ich _________ (angeben, was an dem Vorwurf dran ist, z.B. dass ich am __________ zu spät gekommen bin; die Anweisung von ________ nicht befolgt habe o. Ä.) ________

Allerdings gibt es hierfür folgende Erklärung: ________________________________

__________ (sachlich schildern, wie es zu der Situation kam; gab es Absprachen oder können Zeugen den Verlauf bestätigen, diese nennen.) _________________________

Entgegen Ihrer Darstellung habe ich meine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht verletzt. Ich fordere Sie daher auf, die unberechtigte Abmahnung umgehend zurückzunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

 

Wann kann mein Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen?

Abmahnung WiderspruchDein Arbeitgeber kann immer dann eine Abmahnung aussprechen, wenn Du gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen oder Regeln verletzt hast. Dabei ist eine Abmahnung ein strengeres Mittel als eine Ermahnung. Bei einer Ermahnung macht Dich Dein Arbeitgeber auf Dein Fehlverhalten aufmerksam und ruft Dich zur Ordnung. Bei einer Abmahnung droht er Dir zusätzlich dazu Konsequenzen an, wenn Du Dein Fehlverhalten nicht abstellst. Zu den häufigsten Gründen für eine Abmahnung gehören folgende Pflichtverletzungen:

  • Nichtbefolgen von Anweisungen. Widersetzt Du Dich den Anweisungen Deines Vorgesetzten oder verweigerst Du die Arbeit, ist eine Abmahnung berechtigt.
  • Unentschuldigtes Fehlen. Erscheinst Du einfach nicht zur Arbeit, kann Dich Dein Arbeitgeber abmahnen. Eine Abmahnung ist außerdem möglich, wenn Du das ärztliche Attest nicht oder viel zu spät abgibst. Trittst Du einen Urlaub an, obwohl er ausdrücklich nicht genehmigt wurde, kann Dir Dein Arbeitgeber auch ohne vorherige Abmahnung kündigen.
  • Verspätetes Erscheinen. Kommst Du mehrfach zu spät, kann eine Abmahnung die Folge sein. Ähnliches gilt, wenn Du die Pausenzeiten regelmäßig deutlich überziehst.
  • Beleidigungen und Mobbing. Beleidigst Du Vorgesetzte, Kollegen oder Kunden, musst Du mit einer Abmahnung rechnen. Massives Mobbing, körperliche Übergriffe oder sexuelle Belästigungen hingegen können auch eine sofortige Kündigung rechtfertigen.
  • Sachbeschädigung. Beschädigst Du bewusst Arbeitsmittel, Ware oder andere Gegenstände, die Deinem Arbeitgeber gehören, kann er Dich dafür abmahnen.

Voraussetzung für eine Abmahnung ist aber immer, dass Du Dich schuldhaft verhalten hast. Das bedeutet, Du musst Deine Pflichten bewusst oder zumindest fahrlässig verletzt haben. Trifft Dich an einer Situation keine Schuld, kannst Du dafür auch nicht abgemahnt werden.

 

Welchen Anforderungen muss eine Abmahnung gerecht werden?

Durch eine Abmahnung macht Dich Dein Arbeitgeber auf ein Fehlverhalten aufmerksam, das er als Pflichtverletzung einstuft. Außerdem macht er deutlich, dass er dieses Verhalten künftig nicht dulden wird. Sollte es erneut zu einem solchen Pflichtverstoß kommen, stellt er Dir entsprechende Konsequenzen in Aussicht. Damit eine Abmahnung rechtsgültig ist, müssen jedoch folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Dein Arbeitgeber muss klar und eindeutig ausführen, was er Dir vorwirft. Es reicht nicht aus, wenn er Dein Verhalten nur allgemein kritisiert. Er kann also nicht schreiben, dass Du beispielsweise ständig zu spät kommst. Stattdessen muss er die Pflichtverletzungen konkret angeben, mit Ort, Datum und Uhrzeit aufführen und unmissverständlich erläutern.
  • In der Abmahnung muss Dein Arbeitgeber ausdrücken, dass Du mit Deinem Verhalten Pflichten verletzt hast. Außerdem muss er Dir unmissverständlich zu verstehen geben, dass er ein solches Verhalten in Zukunft nicht mehr dulden wird.
  • Dein Arbeitgeber muss Dir konkret nennen, welche Konsequenzen im Wiederholungsfall drohen. Das bedeutet, Dein Arbeitgeber muss Dich einerseits dazu auffordern, Dein Fehlverhalten künftig abzustellen. Andererseits muss er Dir klar sagen, mit welchen Folgen Du ansonsten rechnen muss. Auch die Konsequenzen müssen dabei eindeutig genannt sein. Es reicht also nicht, nur allgemein von arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu sprechen. Stattdessen muss Dein Arbeitgeber die Kündigung als Folge androhen.

Abmahnung WiderspruchOb eine Abmahnung mündlich oder schriftlich erfolgt, spielt keine Rolle. Eine mündliche Abmahnung ist also genauso wirksam und kann ebenfalls eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Allerdings kann eine Abmahnung nur wirksam werden, wenn Du davon weißt. Deshalb wird sich Dein Arbeitgeber eher für eine schriftliche Abmahnung entscheiden. Dadurch kann er nämlich belegen, dass Du die Abmahnung bekommen hast. Oft wird er Dich außerdem dazu auffordern, die Abmahnung zu unterschreiben. Durch Deine Unterschrift bestätigst Du aber lediglich den Erhalt. Eine Unterschrift heißt also nicht, dass Du automatisch auch den Inhalt der Abmahnung anerkennst. Weil Deine Unterschrift kein Schuldeingeständnis, sondern lediglich eine Empfangsbestätigung ist, hängt die Wirksamkeit einer Abmahnung nicht von Deiner Unterschrift ab.

 Übrigens: Führt Dein Arbeitgeber mehrere Verstöße auf, müssen auch alle zutreffen. Ist nur einer der Vorwürfe nicht gerechtfertigt, ist die gesamte Abmahnung nichtig.  Dies gilt auch dann, wenn die übrigen Pflichtverletzungen tatsächlich vorliegen.

 

Was kann ich gegen eine Abmahnung tun?

Abmahnung erfolgreich widersprechenVerständlicherweise wirst Du wenig erfreut sein, wenn Dich Dein Arbeitgeber abmahnt. Bevor Du Dich aber zu irgendwelchen unüberlegten Handlungen hinreißen lässt, solltest Du erst einmal in Ruhe nachdenken. Es gibt keinerlei Fristen, die Du bei einer Abmahnung beachten musst. Deshalb kannst Du Dir genug Zeit nehmen, um zu überlegen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Dabei hast Du verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Eine Abmahnung ist zwar eine klare und eindeutige Warnung. Mehr als das ist sie aber auch nicht. Musst Du zugeben, dass es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt, solltest Du sie akzeptieren. Unterlässt Du das gerügte Verhalten und lässt Du Dir auch sonst nichts zuschulden kommen, hat die Abmahnung ihren Zweck erfüllt. Es würde keinen Sinn machen, einen Streit vom Zaun zu brechen und das Arbeitsverhältnis erst recht zu belasten, wenn Du weißt, dass Du Dich danebenbenommen hast.
  • Möchtest Du Dich zu der Sachlage äußern, kannst Du eine Erklärung abgeben. In dieser Erklärung kannst Du die Situation aus Deiner Sicht schildern. Der Arbeitgeber muss Deine Gegendarstellung dann zusammen mit der Abmahnung in Deine Personalakte aufnehmen.
  • Eine Gegendarstellung kann auch dann sinnvoll sein, wenn Du die Abmahnung für unberechtigt hältst. Um Dich zu beschweren, kannst Du Dich an den Betriebsrat wenden. Er wird Dich unterstützen und vermittelnd auftreten. In Deiner Gegendarstellung kannst Du den Vorfall so schildern, wie er aus Deiner Sicht zustande gekommen ist. Außerdem kannst Du Deinen Arbeitgeber auffordern, die unberechtigte Abmahnung zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen. Stellt Dein Arbeitgeber fest, dass die Abmahnung tatsächlich ungerechtfertigt ist, muss er sie zurücknehmen. Du kannst Dir mit einer Gegendarstellung aber soviel Zeit lassen, wie Du willst. Dies liegt daran, dass Du nicht verpflichtet bist, Dich zu äußern. Andersherum hast Du aber das Recht auf eine Anhörung. Dieses Recht kannst Du ausüben, wann Du möchtest. Aus rechtlicher Sicht entsteht Dir deshalb kein Nachteil, wenn Du zunächst schweigst. Sollte es zu einer Kündigung kommen, kannst Du auch erst im Rahmen einer Kündigungsschutzklage die Vorwürfe aus der Abmahnung richtigstellen.
  • Bist Du sicher, dass die Abmahnung unberechtigt ist, aber Dein Arbeitgeber bleibt bei seiner Meinung, kannst Du auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen. Das Arbeitsgericht prüft daraufhin, ob die Abmahnung berechtigt ist oder ob nicht. Eine Klage sollte aber immer das letzte Mittel sein und erst dann genutzt werden, wenn alle andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Selbst wenn das Gericht zu Deinen Gunsten entscheidet und der Arbeitnehmer die Abmahnung zurücknehmen muss, wird das Vertrauensverhältnis wohl massiv belastet sein. Ob es dann noch möglich sein wird, das Arbeitsverhältnis längerfristig fortzuführen, ist fraglich.