Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Zunächst muss der Begriff Umtauschbetrug im Zusammenhang mit einem Diebstahl gesehen werden. Ein Umtauschbetrug liegt beispielsweise dann vor, wenn eine Person einen angeblich defekten, veralteten, gestohlenen, bei einem anderen Händler gekauften oder minderwertigeren Gegenstand gegen einen anderen Gegenstand austauscht. Da sich diese Person durch den Umtausch und die damit verbundene Behauptung falscher Tatsachen Vorteile verschafft, kommt ein solcher Umtauschbetrug einem Diebstahl gleich. Bei einem Diebstahl werden jedoch in aller Regel keine Abmahnungen ausgesprochen. Stattdessen erfolgt eine Strafanzeige oder im Arbeitsrecht in aller Regel die Kündigung. Der Begriff Umtauschbetrug im Zusammenhang mit Abmahnungen kommt hingegen in einem anderen Bereich immer wieder zur Anwendung, nämlich wenn es um das sogenannte Filesharing geht.

Abmahnung Muster wegen Filesharing

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Abmahnung wegen im Sinne von Filesharing

Hinter dem Begriff Filesharing verbergen sich Tauschbörsen im Internet. Auf diesen Tauschbörsen stellen Nutzer Dateien zur Verfügung und können im Gegenzug auf die Dateien anderer Nutzer zugreifen. Ein Teilnehmer einer Tauschbörse ist somit immer Anbieter und Nutzer in einer Person und bei den Dateien handelt es sich um beispielsweise Spiele, Videos, Musikstücke, Texte oder Software. Die Problematik besteht nun darin, dass die meisten dieser Dateien urheberrechtlich geschützt sind. Das Urheberrecht sieht vor, dass ausschließlich der Urheber als Rechteinhaber seine Werke der Öffentlichkeit zugänglich machen kann. Stellt ein Nutzer die Dateien ins Internet, kommt dies einer Veröffentlichung im Sinne des Urheberrechts gleich, aber da der Nutzer in aller Regel nicht über die Einwilligung des Urhebers verfügt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

Mittlerweile gibt es eine Reihe von Anwälten, die sich auf Abmahnungen für dieses Szenario spezialisiert haben. Als Vertreter des Rechteinhabers verfassen sie Abmahnungen, in denen den Abgemahnten vorgeworfen wird, urheberrechtlich geschützte Werke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, verbreitet oder heruntergeladen zu haben. Gleichzeitig werden die Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers geltend gemacht. Außerdem beinhalten die Abmahnungen in aller Regel ein Vergleichsangebot. Gibt der Abgemahnte eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab und bezahlt er die in der Abmahnung benannte Geldsumme, sind die Schadensersatzansprüche und die entstandenen Anwaltskosten abgegolten und die Angelegenheit damit erledigt. Die Höhe der geforderten Kosten bewegt sich meist zwischen 400 Euro und 1200 Euro.

 

Was tun bei einer solchen Abmahnung?

Abmahnung Vorlage wegen UmtauschbetrugSicherlich besteht kein Grund, in Panik zu geraten, übereilt die Erklärung zurückzuschicken und die Zahlung zu leisten. Allerdings sollte die Abmahnung auch nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Reagiert der Abgemahnte auf die Abmahnung nicht, kann der Abmahnende nämlich eine einstweilige Verfügung erwirken und ein Gerichtsverfahren einleiten, was beides nicht nur ärgerlich, sondern auch sehr teuer werden kann. Selbst wenn die Beweislage teilweise fragwürdig anmuten kann, dürfte es kaum einen Abgemahnten geben, der mit absoluter Sicherheit ausschließen kann, dass von seinem Internetanschluss aus eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Dies liegt schlichtweg daran, dass der Empfänger der Abmahnung immer der Anschlussinhaber ist, aber selbst in einem kleinen Privathaushalt ein Computer oft von mehreren Personen genutzt wird. Sinnvoll ist daher grundsätzlich, vorsorglich eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Dies sollte innerhalb der Frist geschehen, die in der Abmahnung benannt ist. Dadurch nimmt der Abgemahnte dem Abmahnenden die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Nun sind die Erklärungen, die den Abmahnungen beigelegt sind, aber oft umfangreicher gestaltet als von Gesetzes wegen notwendig. Daher sollte der Abgemahnte eine abgeänderte Erklärung abgeben, die tatsächlich nur die Unterlassungsverpflichtung enthält. Eine solche Erklärung kann der Abgemahnte selbst verfassen oder mithilfe eines Anwalts aufsetzen. Letzterer kann zudem überprüfen, wie groß die Risiken für ein Gerichtsverfahren sind und ob der Abgemahnte die geforderten Zahlungen leisten sollte.

 

Vorlage für eine Abmahnung bei Verletzung der Urheberrechte

Wer Urheber eines Werkes ist und seine Urheberrechte verletzt sieht, benötigt grundsätzlich keinen Anwalt, sondern kann auch selbst eine Abmahnung aussprechen. Die nachfolgende Vorlage versteht sich als allgemeines, sehr einfach gehaltenes Beispiel, das in erster Linie zur Veranschaulichung dient. Im Zweifel und um Fehler zu vermeiden, sollte juristischer Rat eingeholt und jeder Einzelfall für sich überprüft werden.

Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),

als Betreiber der Internetseite ___ habe ich auf dieser Seite eine von mir erstellte Grafik zum Thema ___ veröffentlicht. Diese Grafik haben Sie auf Ihre Internetseite ___ eingebettet, ohne dass Ihnen hierfür meine Zustimmung vorliegt.

Mir als Urheber obliegt das alleinige Recht, mein Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Veröffentlichung der Grafik auf Ihrer Seite kommt einer Veröffentlichung im Sinne der Urhebergesetzes gleich. Dadurch haben Sie meine Rechte verletzt und meinen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz begründet.

Ich fordere Sie daher auf,

die Grafik unverzüglich von Ihrer Internetseite zu entfernen,

die beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum (Datum) unterschrieben an mich zurückzusenden und die in der Erklärung benannten Schadensersatzansprüche in Höhe von ___ Euro auszugleichen.

Sollte die eingeräumte Frist ergebnislos verstreichen, behalte ich mir weitere juristische Schritte gegen Sie vor.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Unterschrift.