Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Befristete Arbeitsverträge sind heutzutage keine Seltenheit mehr und auch wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag natürlich mehr Sicherheit gibt und eine ganz andere Grundlage für die Zukunftsplanung schafft, ist so mancher Arbeitnehmer froh, wenigstens einen befristeten Arbeitsvertrag in der Tasche zu haben. Für einen befristeten Arbeitsvertrag gelten allerdings einige besondere Regelungen.

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Wie kommt ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande?

Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht zwingend notwendig. In aller Regel werden Arbeitsverträge zwar schriftlich geschlossen, um später mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis könnte aber genauso auch mündlich wirksam vereinbart werden. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist dies anders. Hier ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag Pflicht. Außerdem kommt ein befristetes Arbeitsverhältnis nur dann zustande, wenn sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag unterschrieben haben, bevor die Tätigkeit aufgenommen wird. Andersfalls wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet. Allerdings heißt das nicht, dass der Arbeitnehmer mit seiner Unterschrift unter den Vertrag einfach nur bis nach dem Arbeitsantritt warten muss, um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen zu lassen. Wenn der Arbeitgeber den befristeten und von ihm unterschriebenen Arbeitsvertrag aushändigt, kommt das Arbeitsverhältnis nämlich erst dann zustande, wenn der Arbeitnehmer den Vertrag unterschrieben zurückgibt.

 

Wann kann ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden?

Zunächst einmal erlaubt der Gesetzgeber dann ein befristetes Arbeitsverhältnis, wenn ein sogenannter sachlicher Grund gegeben ist. Ein sachlicher Grund kann unter anderem darin bestehen, dass

  • der Arbeitgeber nur zeitlich befristet Arbeitskräfte braucht, etwa als Saisonkräfte oder Erntehelfer.
  • es sich bei der Tätigkeit um eine zeitlich befristete Arbeit wie die Mitwirkung an einem Projekt handelt.
  • der Arbeitnehmer als Vertretung für einen anderen Mitarbeiter eingestellt wird, der krankheitsbedingt, aufgrund von Elternzeit oder aus anderen Gründen vorübergehend ausscheidet.
  • sich die Tätigkeit an die Berufsausbildung anschließt und den Übergang zwischen Ausbildung und Berufstätigkeit für den Arbeitnehmer vereinfachen soll.
  • der Arbeitnehmer selbst eine befristete Tätigkeit wünscht, beispielsweise um so den Zeitraum bis zum Beginn einer Ausbildung oder der Aufnahme eines Studiums zu überbrücken.

Liegt ein Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags vor, gibt es im Prinzip keine zeitlichen Begrenzungen. Nun muss es aber nicht zwingend einen Sachgrund geben, der das befristete Arbeitsverhältnis rechtfertigt. Ohne einen Sachgrund kann nämlich dann ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden, wenn es sich um eine sogenannte Neueinstellung handelt. Neueinstellung bedeutet, dass es bisher noch kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gegeben hat. In diesem Fall kann ein Arbeitsverhältnis begründet werden, das auf maximal zwei Jahre befristet ist. Möglich ist aber auch, ein kürzeres Arbeitsverhältnis zu vereinbaren und dieses bis zu dreimal zu verlängern. Die einzelnen befristeten Verlängerungen dürfen dann zusammengenommen höchstens zwei Jahre ergeben und müssen nahtlos ineinander übergehen.

Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund ist außerdem bei der Neugründung eines Unternehmens möglich. Hier darf der Arbeitgeber in den ersten vier Jahren nach der Gründung Arbeitnehmer befristet einstellen und mit ihnen Arbeitsverträge abschließen, die auf maximal vier Jahre befristet sind.

Was ist eine Zeit- und was eine Zweckbefristung?

Formular befristeter ArbeitsvertragDie Zeit- und die Zweckbefristung spielen im Zusammenhang mit dem Vertragsende eine Rolle. Wird ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen, wird ein bestimmtes Datum vereinbart. An diesem Datum endet der Arbeitsvertrag dann automatisch. Bei einem zweckbefristeten Arbeitsvertrag hingegen ist ein bestimmter Zweck benannt und wenn dieser Zweck erreicht ist oder wegfällt, endet der Arbeitsvertrag. Wurde der Arbeitnehmer beispielsweise als Vertretung für einen Mitarbeiter eingestellt, der in Elternzeit gegangen ist, fällt der Zweck für das Arbeitsverhältnis weg, wenn dieser Mitarbeiter an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt. Der Arbeitgeber muss den befristet eingestellten Arbeitnehmer dann zwei Wochen bevor der Zweck erfüllt ist und der Arbeitsvertrag endet, informieren.

Unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag zeit- oder zweckbefristet geschlossen wurde, gilt, dass der Arbeitsvertrag mit dem Ablauf der Frist endet. Deshalb ist es prinzipiell nicht möglich, einen befristeten Arbeitsvertrag während der Vertragslaufzeit ordentlich zu kündigen. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können im Rahmen des Arbeitsvertrags allerdings eine abweichende Vereinbarung treffen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist im Unterschied dazu jederzeit möglich.

 

Musterbeispiel: Formular befristeter Arbeitsvertrag

Im Großen und Ganzen unterscheidet sich ein befristeter Arbeitsvertrag kaum von einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Insofern kann der Arbeitgeber den Vordruck, den er für unbefristete Arbeitsverhältnisse verwendet, auch für einen befristeten Arbeitsvertrag nutzen. Er muss das Formular lediglich an zwei Punkten ändern und um einen Punkt ergänzen:

 

1. Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis wird als zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart. Es beginnt am ________________ und endet am _____________________.

 

Oder: Das Arbeitsverhältnis wird zweckbefristet vereinbart. Der Arbeitnehmer wird als/für ___________________________ eingestellt. Das Arbeitsverhältnis beginnt am __________________.

 

2. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis endet automatisch zum oben genannten Zeitpunkt / mit Erreichen des oben genannten Zwecks, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Oder: Eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

3. Besondere Hinweise

Um sicherzustellen, dass keine Nachteile auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen, ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Die Meldung muss persönlich und spätestens drei Monate vor Ablauf dieses Vertrags erfolgen. Sofern das Arbeitsverhältnis auf weniger als drei Monate befristet ist, besteht eine sofortige Meldepflicht. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sich aktiv um eine Arbeitsstelle zu bemühen.