Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Um ein neues Mietverhältnis zu begründen, wird sehr häufig ein sogenannter Formularmietvertrag verwendet. Hierbei handelt es sich um einen Vertragsentwurf, der sich meist über mehrere Seiten erstreckt und die Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters regelt. Der Vertragsentwurf muss dann nur noch durch die individuellen Daten ergänzt und von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden. Erhältlich sind Formularmietverträge unter anderem bei Verlagen, bei Hausbesitzervereinen, bei Immobilienmaklern und bei Rechtsanwälten. Der Vermieter kann aber natürlich auch seinen eigenen Vertrag aufsetzen.

Vorlage Mietvertrag

Ohne Kosten und ohne Anmeldung

Dies ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Der unbefristete und der befristete Mietvertrag

Den Mietvertrag gibt es in unterschiedlichen Varianten. Die beiden wichtigsten Formen dabei sind der unbefristete und der befristete Mietvertrag:

1.) Der unbefristete Mietvertrag stellt den Normalfall dar und ist damit die Variante, die mit Abstand am häufigsten vereinbart wird. Durch einen unbefristeten Mietvertrag wird ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet. Das bedeutet, es wird zwar das Datum vereinbart, an dem das Mietverhältnis beginnt. Ein festes Datum, wann der Mietvertrag endet, wird jedoch nicht in den Vertrag aufgenommen. Der Mieter kann einen unbefristeten Mietvertrag mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beenden. Spricht der Vermieter eine Kündigung aus, muss er je nach Dauer des Mietverhältnisses eine Kündigungsfrist von drei bis neun Monaten einhalten. Allerdings setzt eine Kündigung durch den Vermieter voraus, dass er einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund vorweisen kann. Mieterhöhungen sind bei einem unbefristeten Mietverhältnis bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig. 2.) Der befristete Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen. Dazu werden in dem Mietvertrag sowohl das Datum, an dem das Mietverhältnis beginnt, also auch das Datum, an dem der Mietvertrag endet, festgelegt. Da der Zeitraum des Mietverhältnisses somit von Anfang an begrenzt ist, wird der befristete Mietvertrag auch Zeitmietvertrag genannt. In aller Regel ist es nicht möglich, einen befristeten Mietvertrag vorzeitig zu kündigen. Eine Kündigung während der Vertragslaufzeit ist nur in Form einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zulässig. Bis 2001 war es möglich, einen befristeten Mietvertrag als sogenannten einfachen Zeitmietvertrag abzuschließen. In einem solchen Mietvertrag war es nicht notwendig, die Befristung zu begründen. Erklärte der Mieter spätestens zwei Monate vor Vertragsende, dass er das Mietverhältnis fortsetzen möchte, konnte der Vermieter das Mietverhältnis nur dann zum vorgesehenen Zeitpunkt beenden, wenn ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund gegeben war. Mittlerweile kann ein befristeter Mietvertrag nur noch als sogenannter qualifizierter Zeitmietvertrag abgeschlossen werden. Hierbei muss der Grund für die Befristung angegeben werden und wenn der genannte Befristungsgrund bei Vertragsende vorliegt, endet der Zeitmietvertrag wie vereinbart.

Zwei weitere Varianten sind der Staffel- und der Indexmietvertrag. Bei diesen Mietverträgen werden zum einen die Höhe der Miete zu Beginn des Mietverhältnisses und zum anderen die künftigen Mieterhöhungen festgelegt. Dabei wird bei einem Staffelmietvertrag entweder die Miethöhe am Ende eines Jahres oder der Betrag, um den sich die Miete pro Jahr erhöht, angegeben. Bei einem Indexmietvertrag orientieren sich die Mieterhöhungen am Preisindex für die allgemeine Lebenshaltung des Statistischen Bundesamts.

Die formalen Vorgaben für einen Mietvertrag

Vorlage MietvertragBei einem befristeten Mietvertrag ist die Schriftform vorgeschrieben. Das bedeutet, ein Zeitmietvertrag kann nur dann wirksam werden, wenn er schriftlich geschlossen und von beiden Vertragsparteien handschriftlich unterschrieben wird. Im Unterschied dazu kann ein unbefristeter Mietvertrag auch mündlich vereinbart werden. Da mündliche Absprachen jedoch nur schwer nachzuweisen sind, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte, sind auch bei unbefristeten Mietverhältnissen schriftliche Mietverträge üblich. Sehr umfangreich muss ein Mietvertrag allerdings nicht sein. Im Prinzip reicht es aus, wenn der Vermieter und der Mieter, das Mietobjekt, die Miethöhe und das Datum des Vertragsbeginns angegeben sind.

 

Vorlage: Mietvertrag für einen Parkplatz

Teilweise werden Wohnungen zusammen mit einem Stellplatz oder einer Garage vermietet. Mitunter muss sich ein Mieter jedoch selbst auf die Suche nach einer geeigneten Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug machen. Wird ein Parkplatz frei oder erklärt sich ein anderer Mieter bereit, seinen Stellplatz weiterzuvermieten, kann die folgende Vorlage als Orientierungshilfe für den Mietvertrag dienen.

Mietvertrag

 

zwischen

 

_________________ Name, Anschrift _________________

– als Vermieter –

 

und

 

_________________ Name, Anschrift _________________

– als Mieter -.

 

1. Mietobjekt

Gegenstand dieses Vertrags ist der Parkplatz Nr. ______________, in ________________ Straße, PLZ, Ort ___________________ (im Folgenden Mietobjekt genannt).

 

2. Dauer des Mietverhältnisses

Das Mietverhältnis beginnt am _______________ und wird zeitlich unbefristet vereinbart.

 

3. Mietpreis

Die Miete für das Mietobjekt beträgt monatlich € ____________. Damit sind alle Kosten abgegolten.

Die Miete wird jeweils zum ________ eines Monats fällig. Die Bezahlung erfolgt

[] bar durch Übergabe.

[] bargeldlos durch Überweisung auf das Konto Nr. ________________, BLZ _____________ bei der _________ Bank _____________.

 

4. Nutzung

Auf dem Mietobjekt dürfen ausschließlich der Pkw oder das Kraftrad des Mieters abgestellt werden. Das Parken von einem Wohnwagen, einem Wohnmobil oder einem anderen Fahrzeug erfordert die vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters. Fremde Fahrzeuge dürfen auf dem Parkplatz nicht abgestellt werden. Ebenso untersagt ist das Durchführen von Reparaturen oder das Waschen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz.

Für Schäden an abgestellten Fahrzeugen, einen Diebstahl oder einen Einbruchdiebstahl haftet der Vermieter nicht. Der Mieter wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass kein Winterdienst durchgeführt wird. Der Vermieter kann für Personen- oder Sachschäden, die durch Schnee, Glatteis oder andere Witterungsverhältnisse verursacht werden, nicht haftbar gemacht werden.

 

5. Kündigung

Der Mieter und der Vermieter können das Mietverhältnis jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, jeweils zum Monatsende. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

Endet das Mietverhältnis, ist das Mietobjekt besenrein und in dem Zustand wie übernommen zu übergeben.

Gerät der Mieter mit mehr als zwei vollen Monatsmieten in Rückstand, hat der Mieter das Recht, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Gleiches gilt bei einer vertragswidrigen Nutzung. Eine vertragswidrige Nutzung ist auch dann gegeben, wenn der Mieter das Mietobjekt einem Dritten überlässt.

 

6. Sonstiges

Weitere Vereinbarungen und Nebenabreden existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

 

Ort, Datum, Unterschrift Vermieter Ort, Datum, Unterschrift Mieter

 

Mietvertrag 2. Vorlage

Vertrags-Nr.:Mietvertrag

Zwischen genaue Bezeichnung des Vermieters (Name, Anschrift)
und genaue Bezeichnung des/der Mieter/s (Name, Anschrift)

wird folgender Mietvertrag geschlossen:
§ 1Mietsache

1. Vermietet werden im Haus
(genaue Anschrift und Lagebeschreibung)
Wohnfläche: Bezeichnung Anzahl Bezeichnung Anzahl
Zimmer Kammer
als Wohnung Küche Flur
Diele WC
Mieträume nur für Dusche Balkon
Wohnzwecke Keller Boden
  • 2Mietdauer
  • 3Miete und Nebenkosten
  • 4Zahlung der Miete und Nebenkosten
1. Das Mietverhältnis beginnt am:
a) Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.
Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit und endet am:
b) Ohne Kündigung verlängert es sich jedoch jeweils um Monate – um Jahre.
c) Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit abgeschlossen und endet am, ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
1. Die Miete beträgt monatlich EUR
Der Heiz- und Wasserkostenvorschuss beträgt monatlich EUR
Der Betriebskostenvorschuss beträgt monatlich EUR
Für Garage/Stellplatz betragen die Kosten monatlich EUR
1. Die Miete und Nebenkosten sind auf folgendes Konto einzuzahlen:
. Konto-Nr.:
. BLZ:
. Kreditinstitut:
. Gesamtbetrag:

 

,
(Ort, Datum) (Unterschrift – Vermieter) (Unterschrift – Mieter)

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