Aktualisiert am 20 April, 2023 von Ömer Bekar

Die Basis für ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber bildet in aller Regel ein Arbeitsvertrag. Wird das Arbeitsverhältnis zeitlich befristet vereinbart, ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag Pflicht. Im Unterschied dazu ist es bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nicht unbedingt notwendig, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Grundsätzlich kommt ein Arbeitsverhältnis nämlich dann zustande, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zum einen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbaren. Zum anderen einigen sie sich darauf, dass der Arbeitnehmer eine bestimmte Arbeitsleistung erbringt und der Arbeitgeber diese Arbeitsleistung mit einem bestimmten Entgelt vergütet.

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Dies ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Ob der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer diese Vereinbarungen schriftlich festhalten, per Handschlag besiegeln oder durch schlüssiges Handeln bestätigen, bleibt ihrer Entscheidung überlassen. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag, der mündlich vereinbart wird, ist genauso gültig, wirksam und für beide Seiten verbindlich wie ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Die Arbeits- und die gesetzlichen Kündigungsschutzrechte gelten ebenfalls gleichermaßen für einen mündlichen wie für einen schriftlichen Arbeitsvertrag.

Problematisch kann es allerdings werden, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können beispielsweise zur Vergütung, zu den Arbeitszeiten oder zum Urlaubsanspruch individuelle Absprachen treffen, die für den Arbeitnehmer vorteilhafter sind als die Regelungen im Tarifvertrag oder die ansonsten üblichen Regelungen im Unternehmen. Hält der Arbeitgeber die Absprachen später aber doch nicht ein, muss der Arbeitnehmer beweisen, dass es überhaupt individuelle Vereinbarungen gab. Bei rein mündlichen Absprachen ist dies jedoch sehr schwierig. Deshalb ist es grundsätzlich ratsam, sich immer für einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu entscheiden oder sich zumindest die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich bestätigen zu lassen.

In Zahlen und Fakten

Anzahl Arbeitnehmer mit Vorverträgen

  • Keine genauen Statistiken
  • Häufiger in bestimmten Branchen/Positionen

Dauer bis Arbeitsvertragsabschluss

  • Keine allgemeingültigen Zahlen
  • Abhängig von Branche/Position/Verhandlungen
  • Meist innerhalb weniger Wochen

Häufigkeit Vertragsänderungen

  • Keine genauen Statistiken
  • Oft im beiderseitigen Einvernehmen
  • Anpassungen durch Verhandlungen/veränderte Bedingungen

Branchen mit häufigem Einsatz

  • Höheres Management/Führungskräfte
  • Fachkräfte in nachgefragten Bereichen
  • Kreative Berufe

Vorverträge und Gehaltsverhandlungen

  • Erleichtern Verhandlungen
  • Festlegung Gehaltsbestandteile/Zusatzleistungen
  • Bessere Planbarkeit

Befristete/unbefristete Vorverträge

  • Keine genauen Statistiken
  • Befristete häufiger bei befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Unbefristete eher bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen

Vorverträge bei Praktika/Ausbildungsverhältnissen

  • Einsatz möglich
  • Anpassung Regelungen
  • Sicherheit für Vertragsparteien

Vorverträge und Arbeitszufriedenheit

  • Keine direkten Statistiken
  • Beitrag zu Planbarkeit/Klarheit
  • Einfluss abhängig von individuellen Umständen

Einfluss auf Vertragsabschlüsse

  • Vorverträge als Basis
  • Verbindliche Regelungen
  • Zügigere Vertragsabschlüsse

Rechtliche Auseinandersetzungen

  • Keine genauen Zahlen
  • Streitigkeiten aus verschiedenen Gründen
  • Einhaltung gesetzlicher Regelungen/Vertragsbedingungen wichtig

Die Inhalte eines Arbeitsvertrags

Formular ArbeitsvertragIn einfachen Worten zusammengefasst legt ein Arbeitsvertrag die Bedingungen für das Arbeitsverhältnis fest. Das bedeutet, er benennt die Konditionen und regelt die Rechte und die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Neben den Vereinbarungen, die sich konkret auf das Arbeitsverhältnis beziehen, und den individuellen Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben jedoch auch gesetzliche Bestimmungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und die sogenannte Betriebliche Übung Einfluss darauf, wie ein Arbeitsvertrag gestaltet ist. Ist auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag anwendbar, wird der Arbeitsvertrag deshalb meist eher kurz ausfallen. In diesem Fall werden viele Vertragsklauseln nämlich auf die Regelungen im Tarifvertrag verweisen. Der Arbeitnehmer sollte dann jedoch darauf achten, dass individuelle Absprachen und besondere Vereinbarungen in den Vertrag aufgenommen wurden. Außerdem gilt für den Arbeitsvertrag, genau wie für jeden anderen Vertrag auch, dass der Arbeitnehmer sorgfältig lesen und prüfen sollte, was er unterschreibt. Einige Klauseln können nämlich später zu echten Stolpersteinen werden. Dies betrifft beispielsweise Klauseln im Zusammenhang mit einem Jobwechsel, wie dieses Video zeigt:

https://www.youtube.com/watch?v=nW00CvNzH1A

 

Musterbeispiel: Formular Arbeitsvertrag

In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass es ein paar Tage dauert, bis der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ausgefertigt hat. Gleichzeitig können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seinen neuen Job gleich am nächsten Tag antritt. In diesem Fall ist es möglich, einen sogenannten Vorvertrag abzuschließen. Ein Vorvertrag kann sehr einfach gestaltet sein, denn es reicht aus, wenn er die wichtigsten Vereinbarungen festhält. Trotzdem schafft er Sicherheit für beide Seiten. Die Vereinbarungen aus dem Vorvertrag werden später dann mit in den Arbeitsvertrag aufgenommen. Hier ein Musterbeispiel für einen Vorvertrag:

Arbeitsvertrag Vorvertrag

Vorvertrag

zwischen

_______ Name, Anschrift _______

– als Arbeitgeber –

und

_______ Name, Anschrift _______

– als Arbeitnehmer/in -.

 

1. Arbeitsverhältnis

Die beiden Vertragsparteien vereinbaren, dass Herr/Frau _______ als Arbeitnehmer/in für _______ als Arbeitgeber tätig wird.

 

Das Arbeitsverhältnis beginnt am _______.

Es wird unbefristet / befristet bis zum _______ geschlossen. Für das Arbeitsverhältnis wird ein Probezeit von _______ Wochen vereinbart.

 

Der/Die Arbeitnehmer/in wird als _______ für den Standort _______ eingestellt.

 

Sein/Ihr Aufgabenbereich umfasst:

_______
_______
_______

Sollte es erforderlich werden und zumutbar sein, kann der/die Arbeitnehmer/in auch in anderen Aufgabenbereichen und an anderen Standorten eingesetzt werden.

 

2. Arbeitszeit

Der/Die Arbeitnehmer/in wird [] in Vollzeit [] in Teilzeit

[] im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses eingestellt.

Die wöchentliche Arbeitzeit beträgt _______ Stunden, bei _______ Arbeitstagen.

Die Arbeitszeit beginnt um _______ Uhr und endet um _______ Uhr / ist dem jeweils gültigen Arbeitsplan zu entnehmen.

Der/Die Arbeitnehmer/in hat Anspruch auf _______ Tage Urlaub pro Jahr.

 

3. Vergütung

Das Entgelt beträgt _______ € pro Stunde / pro Monat.

Überstunden werden mit _______ € pro Stunde vergütet/durch Freizeit ausgeglichen.

Das Arbeitsentgelt wird bargeldlos zum _______ eines Monats ausbezahlt. Die Überweisung erfolgt auf das Konto Nummer _______, BLZ _______ bei der _______ Bank _______.

 

4. Kündigung

Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten.

Nach Ablauf der Probezeit kann der/die Arbeitnehmer/in das Arbeitsverhältnis mit einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist für beide Vertragsseiten jederzeit möglich.

Eine Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

 

5. Weitere Absprachen

_______
_______
_______

 

_________________________

Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber Ort

_________________________

Datum, Unterschrift Arbeitnehmer

FAQ

Was ist ein Vorvertrag im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag?

  • Vereinbarung vor Abschluss des endgültigen Arbeitsvertrags
  • Regelt Bedingungen und Verpflichtungen beider Vertragsparteien
  • Kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden

Welche Inhalte sollte ein Vorvertrag enthalten?

  • Personalien der Vertragsparteien
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Arbeitsbeginn und -dauer
  • Vergütung und Arbeitszeit
  • Gegebenenfalls Regelungen zur Probezeit

Warum sollte man einen Vorvertrag abschließen?

  • Sicherheit und Klarheit für beide Vertragsparteien
  • Verbindliche Regelung von Rechten und Pflichten
  • Basis für den endgültigen Arbeitsvertrag

Wie verbindlich ist ein Vorvertrag?

  • Grundsätzlich rechtlich verbindlich
  • Verpflichtet zur Erfüllung der vereinbarten Bedingungen
  • Vorvertrag kann jedoch auflösende Bedingungen enthalten

Gibt es eine gesetzliche Formvorschrift für einen Vorvertrag?

  • Keine spezielle Formvorschrift
  • Schriftform empfohlen, aber mündliche Vereinbarungen möglich
  • Schriftform erleichtert Beweisführung im Streitfall

Kann ein Vorvertrag widerrufen oder gekündigt werden?

  • Widerruf oder Kündigung nur bei entsprechenden Vereinbarungen im Vorvertrag
  • Kündigungsfristen und Bedingungen beachten
  • Möglichkeiten der außerordentlichen Kündigung prüfen

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem Vorvertrag und einem Letter of Intent?

  • Vorvertrag: rechtlich verbindliche Vereinbarung
  • Letter of Intent: unverbindliche Absichtserklärung
  • Letter of Intent kann Grundlage für Vorvertrag sein

Was passiert, wenn die im Vorvertrag vereinbarten Bedingungen nicht eingehalten werden?

  • Vertragsbruch, möglicher Schadensersatzanspruch
  • Verhandlung einer einvernehmlichen Lösung
  • Rechtsberatung in Anspruch nehmen

Muss der Arbeitgeber im endgültigen Arbeitsvertrag alle im Vorvertrag vereinbarten Bedingungen übernehmen?

  • Grundsätzlich ja, auf Basis der im Vorvertrag vereinbarten Regelungen
  • Änderungen nur bei Zustimmung beider Vertragsparteien
  • Aushandlung von Zusatzvereinbarungen möglich

Welche Rolle spielt der Vorvertrag im Bewerbungsprozess?

  • Sicherheit für Bewerber und Arbeitgeber
  • Verbindliche Festlegung von Arbeitsbedingungen
  • Basis für weitere Verhandlungen und endgültigen Arbeitsvertrag

Rolle von Gehaltsverhandlungen im Vorvertrag

  • Verhandlung von Gehalt und Zusatzleistungen
  • Vereinbarung von Gehaltsbestandteilen und Boni
  • Festlegung von betrieblichen Zusatzleistungen

Einfluss von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen

  • Beeinflussen Arbeitsbedingungen und Vergütung
  • Berücksichtigung im Vorvertrag
  • Anpassung im endgültigen Arbeitsvertrag

Vorvertrag für Praktika oder Ausbildungsverhältnisse

  • Anpassung der Regelungen
  • Arbeitszeit, Vergütung und Tätigkeiten
  • Berücksichtigung von gesetzlichen Regelungen und branchenspezifischen Vorgaben

Verbindlichkeit von Zusagen im Vorvertrag

  • Verbindliche Regelung von Rechten und Pflichten
  • Basis für endgültigen Arbeitsvertrag
  • Einhaltung der im Vorvertrag vereinbarten Bedingungen

Umgang mit Vertragsänderungen nach Abschluss des Vorvertrags

  • Änderungen nur bei Zustimmung beider Vertragsparteien
  • Aushandlung von Zusatzvereinbarungen
  • Anpassung im endgültigen Arbeitsvertrag