Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert und so manchem graut es allein bei dem Gedanken daran, sich bald mit Bergen von Belegen, Quittungen, Vordrucken und Formularen auseinandersetzen zu müssen. Aber die Abgabe einer Steuererklärung kann sich buchstäblich bezahlt machen, denn in den meisten Fällen können sich Steuerzahler über eine Steuererstattung freuen. Damit das Finanzamt diese Kosten trotzdem anerkennt, kann der Steuerzahler ein eigenes Formular als Ersatz für die fehlenden Belege erstellen. Ein solcher Vordruck kann dann so aussehen:

Anlage zur Einkommenssteuererklärung (Jahr eintragen z.B. 2014)

Steuerzahler, Anschrift……………………
Steuer-Identifikationsnummer: …………

Eigener Beleg

für folgende Ausgabe/Aufwendung:

  • Artikel: ……………………………………….
  • Kaufpreis: ……………………………………
  • Kaufdatum: …………………………………..
  • Zahlungsempfänger: ………………………..
  • Kaufgrund/Zweck der Ausgabe: ……………

Den Kaufbeleg im Original kann ich leider nicht vorlegen, da mir dieser abhanden gekommen ist.

[Oder: Bei dem Kassenzettel, den ich an dieses Schreiben geheftet habe, handelt es sich um den originalen Kaufbeleg. Nach Aussage des Händlers war es nicht möglich, die Formulierung auf dem Kassenausdruck zu ändern oder eine zusätzliche Quittung auszustellen.]

……………………………………………………………

Unterschrift

Die Formulare für die Steuererklärung

Steuererklärung fehlende Formulare VorlageDamit sich ein Steuerzahler Geld vom Finanzamt zurückholen kann, muss er zunächst seine Steuererklärung abgeben. Durch die Steuererklärung kann das Finanzamt ermitteln, wie hoch die tatsächliche Steuerschuld ist. Dazu werden, vereinfacht erklärt, alle Einnahmen mit den absetzbaren Ausgaben verrechnet und anhand der verbliebenen Summe wird festgesetzt, wie viel Steuern bezahlt werden müssen. Anschließend werden die bereits geleisteten Steuerzahlungen von der ermittelten Steuerschuld abgezogen. Hat der Steuerzahler mehr Steuern bezahlt, erhält er die Differenz zurück, decken seine Vorauszahlungen die Steuerschuld nicht, muss er nachzahlen. Dabei ist vorgeschrieben, dass für eine Steuererklärung die amtlichen Vordrucke verwendet werden müssen. Der Steuerzahler kann also nicht selbst Formulare erstellen oder seine Angaben in eigenen Tabellen, Übersichten oder einem formlosen Schreiben aufführen, sondern muss die entsprechenden Steuerformulare ausfüllen. Allerdings ist es nicht mehr notwendig, die klassischen Vordrucke in Papierform beim Finanzamt zu holen und von Hand zu ergänzen. Genauso ist es zulässig, Formulare aus dem Internet oder einem Steuerprogramm zu verwenden, per Computer auszufüllen und entweder ausdrucken oder auf elektronischen Wege an das Finanzamt zu übermitteln.

 

Die Abgabefristen für die Steuererklärung

Für die Steuererklärung müssen nicht nur die amtlichen Vordrucke verwendet werden, sondern für die Abgabe gelten auch bestimmte Fristen. Wie viel Zeit sich der Steuerzahler mit seiner Steuererklärung lassen kann, hängt davon ab, ob er die Steuererklärung freiwillig abgibt oder ob er dazu verpflichtet ist. Eine Abgabepflicht besteht unter anderem dann, wenn der Steuerzahler Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld und andere Lohnersatzleistungen über 410 Euro bezogen hat, wenn eine Lohnsteuerermäßigung eingetragen ist oder wenn das Einkommen mit Steuerklasse V oder VI abgerechnet wird. Besteht eine Abgabepflicht, muss die Steuererklärung spätestens am 31. Mai des Folgejahres abgegeben sein. Gibt der Steuerzahler seine Steuererklärung freiwillig ab, hat er vier Jahre lang Zeit, Stichtag in diesem Fall ist der 31. Dezember. Weitere Infos zu den Fristen für die Steuererklärung zeigt dieses Video:

 

Eigene Formulare für die Steuer

Für einen Großteil der Ausgaben, die die Steuerschuld senken, gibt es sogenannte Pauschbeträge. So werden als Werbungskosten beispielsweise pauschal 920 Euro abgezogen, wenn der Steuerzahler die Kosten nicht einzeln nachweisen kann, aber auch wenn er geringere Werbungskosten hatte. Allerdings kommen die meisten Arbeitnehmer über die Pauschale, denn wenn Kostenfaktoren wie die Fahrten zur Arbeit, Aufwendungen für das Arbeitszimmer oder die Ausgaben für Arbeitsmaterialien sowie Bewerbungen, Aus-, Weiter- und Fortbildungen zusammengezählt werden, ergibt sich ein höherer Betrag als 920 Euro. Daher lohnt es sich tatsächlich, fleißig Belege zu sammeln. Dabei ist es ratsam, die Belege und Quittungen, die für die Steuererklärung verwendet werden sollen, von Anfang an übersichtlich zu ordnen und abzuheften. Muss der Steuerzahler die Belege erst mühsam zusammensuchen, fällt es nämlich umso schwerer, mit der Steuererklärung anzufangen. Allerdings kann es durchaus passieren, dass bestimmte Quittungen und Belege einfach nicht mehr auffindbar sind. Daneben kann es passieren, dass zwar der Originalkassenzettel vorhanden ist, aus diesem aber nicht eindeutig hervorgeht, um welche Ausgabe es sich konkret handelt, was ihr Zweck war und weshalb es sich um eine absetzbare Aufwendung handeln soll.