Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Bei der Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine eigenständige Steuerart, sondern die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommenssteuer. Lohnsteuerpflichtig sind dabei grundsätzlich alle diejenigen, die ein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen. Allerdings muss sich der Arbeitnehmer nicht selbst um das Bezahlen der Lohnsteuer kümmern. Stattdessen behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer jeden Monat automatisch ein und leitet sie an das Finanzamt weiter. Anders als bei der Steuererklärung selbst oder bei anderen Anträgen rund um die Lohnsteuer muss hierfür aber kein Formular ausgefüllt werden. Stattdessen reicht ein kurzes, formloses Schreiben aus, das beispielsweise so aussehen kann:

Fristverlängerung für die Steuererklärung hier erstellen

Ohne Kosten und ohne Anmeldung

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TT Punkt MM Punkt JJJJ
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Dies ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

 

Steuerpflichtiger
Anschrift

Finanzamt
Anschrift

Ort, den Datum

Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe meiner Steuererklärung

Steuernummer: ………………………………
Steuer-Identifikationsnummer: ………………

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, mir eine bis zum …………….. verlängerte Frist für die Abgabe meiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr ……… einzuräumen.

Zur Begründung:

Ich war für einen längeren Zeitraum erkrankt. Im Zuge meiner Erkrankung wurde ich erst stationär, anschließend in einer Rehabilitationsklinik und danach weiterhin ambulant behandelt. Ich konnte mich daher nur bedingt darum kümmern, alle erforderlichen Unterlagen für die Einkommenssteuererklärung zusammenzutragen. Dies werde ich nun aber schnellstmöglich nachholen.

Ich versichere Ihnen, dass ich meine Steuererklärung auf jeden Fall bis spätestens zum oben genannten Datum einreichen werde.

Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Ermäßigte Lohnsteuer per Formular beantragen

Wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, hängt zum einen von der Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts und zum anderen von persönlichen Faktoren wie der Steuerklasse oder den Kinderfreibeträgen ab. Geht ein Arbeitnehmer davon aus, dass er bei der Abgabe seiner Steuererklärung eine Steuerrückerstattung erhält, muss er allerdings nicht solange warten. Stattdessen kann er einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen und so schon während des Jahres von geringeren Steuerabzügen profitieren. Sinnvoll ist dies beispielsweise dann, wenn der Arbeitnehmer täglich längere Wege zu seiner Arbeitsstätte fährt, wenn eine Behinderung vorliegt, wenn Kosten für die Kinderbetreuung anfallen oder wenn er Unterhaltszahlungen leistet. Beantragt wird die ermäßigte Lohnsteuer, indem das entsprechende Formular ausgefüllt und beim zuständigen Finanzamt eingereicht wird.

Ein paar Erläuterungen dazu zeigt dieses Video:

https://www.youtube.com/watch?v=hgdT-WzDFtM

Neben dem herkömmlichen Formular gibt es auch ein Formular für einen sogenannten vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Dieses Formular kann verwendet werden, wenn lediglich die Anzahl der Kinderfreibeträge verändert oder von der Steuerklasse I in die Steuerklasse II gewechselt werden soll. Außerdem kann dieses Formular genutzt werden, wenn sich die relevanten Verhältnisse nicht wesentlich verändert haben und dieselbe oder eine geringere Lohnsteuerermäßigung beantragt wird wie im Vorjahr.

 

Zuviel gezahlte Lohnsteuer per Steuerklärung zurückholen

Vorlage Fristverlängerung SteuererklärungNachdem der Arbeitgeber die Lohnsteuer automatisch einbehält und an das Finanzamt abführt, ist die Steuerschuld damit bezahlt. Im Grunde genommen müsste sich der Arbeitnehmer somit nicht weiter mit dem Finanzamt beschäftigen. Allerdings kann es sich durchaus lohnen, eine Steuererklärung abzugeben, denn in den meisten Fällen sorgen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dafür, dass eine Steuererstattung winkt. Mithilfe seiner Steuererklärung kann sich der Arbeitnehmer somit die Lohnsteuern, die er zuviel bezahlt hat, wieder zurückholen. Für die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung hat der Arbeitnehmer übrigens vier Jahre lang Zeit, wobei die Frist am 31. Dezember eines vollen Jahres endet. Möchte der Arbeitnehmer seine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2014 abgeben, kann er sich damit also prinzipiell bis zum 31. Dezember 2018 Zeit lassen. Spätestens an diesem Stichtag muss die Steuererklärung dann aber dem Finanzamt vorliegen.

Allerdings kann sich nicht jeder Arbeitnehmer aussuchen, ob er eine Steuererklärung abgeben möchte oder ob nicht. In einigen Fällen besteht nämlich eine sogenannte Pflichtveranlagung, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer dazu verpflichtet ist, seine Steuererklärung einzureichen. Eine Abgabepflicht besteht unter anderem dann, wenn der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerermäßigung beantragt hat oder wenn er verheiratet ist und einer der beiden Ehepartner die Lohnsteuerklasse V gewählt hat. Außerdem muss eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn der Arbeitnehmer Einkommen erzielt hat, das über die Steuerklasse VI abgerechnet wurde, oder wenn er im Laufe des Jahres Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder andere Lohnersatzleistungen bezogen hat und diese Leistungen über 410 Euro lagen. Ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, muss diese dem Finanzamt spätestens am 31. Mai des Folgejahres vorliegen. Für die Steuererklärung für das Jahr 2014 heißt das also, dass sie spätestens am 31. Mai 2015 beim Finanzamt eingegangen sein muss.

Kommt die Steuererklärung mit ein paar Tagen Verspätung an, wird das Finanzamt in aller Regel über die kleine Verspätung hinwegsehen. Muss das Finanzamt den Steuerpflichtigen jedoch an seine Abgabepflicht erinnern oder hat er seine Steuererklärungen in der Vergangenheit schon mehrfach zu spät abgegeben, kann eine Strafe verhängt werden. Ratsam ist daher, rechtzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen, wenn der Steuerpflichtige befürchtet, dass er die Abgabefrist nicht einhalten kann.