Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Wirklich gerne beschäftigt sich vermutlich niemand mit der Frage, was nach dem Tod mit seinem Vermögen geschehen soll. Zudem ist ein Testament nicht zwingend erforderlich, denn wenn der Verstorbene keine Verfügungen von Todes wegen hinterlassen hat, greifen automatisch die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge. Allerdings ist gerade die gesetzliche Erbfolge nicht immer im Sinne des Verstorbenen und führt oft auch zu Streit zwischen den Hinterbliebenen. Insofern ist es durchaus ratsam, sich Gedanken darüber zu machen, wer nach dem eigenen Ableben womit bedacht werden soll.

Vorlage Testament als Widerrufstestament

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Dies ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Die verschiedenen Formen des Testaments

Bei einem Testament werden verschiedene Formen voneinander unterschieden, wobei für jede Variante eigene Formvorgaben gelten. Die beiden wichtigsten Formen des Testaments, die das BGB zu den ordentlichen Testamentsformen zählt, sind das handschriftliche und das notarielle Testament:

1.) Das handschriftliche Testament wird auch eigenhändiges oder holographisches Testament genannt. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, ist das handschriftliche Testament ein Testament, das von Hand geschrieben ist. Die Handschrift dient dazu, die Identität des Erblassers zu prüfen und ihm das Testament eindeutig zuzuordnen. Deshalb muss ein handschriftliches Testament komplett von Hand geschrieben sein. Ein Ausdruck von einem beispielsweise per Computer verfassten Testament, der lediglich von Hand unterschrieben ist, reicht als handschriftliches Testament nicht aus. Einen solchen Ausdruck kann der Erblasser aber dem Testament beilegen, wenn er sichergehen möchte, dass sein Text richtig entziffert wird. Neben der Angabe von Ort und Datum muss ein handschriftliches Testament außerdem handschriftlich unterschrieben sein. Die Unterschrift bestätigt ebenfalls die Identität des Erblassers. Gleichzeitig dient die Unterschrift als Abschluss des Testaments, zeigt also an, dass die Urkunde an dieser Stelle beendet ist. Ob der Erblasser sein Testament ganz klassisch verfasst und mit einer Überschrift wie “Testament” oder “Mein letzter Wille” versieht oder ob er beispielsweise einen Brief als Testament hinterlässt, bleibt seinem Geschmack überlassen. Die Sprache kann sich der Erblasser ebenfalls frei aussuchen. Allerdings muss es sich um eine Sprache handeln, die auch ein Dritter spricht. Sein handschriftliches Testament kann der Erblasser zu Hause aufbewahren oder zur Verwahrung an einen Notar oder ein Nachlassgericht übergeben. 2.) Das notarielle Testament heißt auch öffentliches Testament. Bei diesem Testament greift der Erblasser auf die Hilfe eines Notars zurück. Dabei kann er dem Notar seinen letzten Willen mündlich erklären und der Notar verfasst daraufhin ein entsprechendes Schriftstück. Der Erblasser kann aber sein Testament auch selbst schreiben und es dem Notar offen oder verschlossen übergeben. Prinzipiell besteht die Aufgabe des Notars darin, den Erblasser zu beraten, damit sowohl juristisch korrekte als auch unmissverständliche Formulierungen gewährleistet sind. Der Erblasser ist allerdings nicht dazu verpflichtet, diese Beratung in Anspruch zu nehmen. Ist das Testament fertig gestellt, kümmert sich der Notar um die amtliche Verwahrung. Wie hoch die Kosten für ein notarielles Testament ausfallen, hängt vom Vermögen des Erblassers ab. Der große Vorteil gegenüber einem handschriftlichen Testament liegt darin, dass ein notarielles Testament durch die amtliche Verwahrung nicht gefälscht werden oder verloren gehen kann. Zudem kann meist auf die Ausstellung eines Erbscheins verzichtet werden, wenn ein notarielles Testament vorliegt. Nachteilig ist allerdings, dass ein notarielles Testament seine Gültigkeit verliert, wenn es aus der amtlichen Verwahrung genommen wird. Soll also beispielsweise eine Änderung vorgenommen werden, ist ein neues Testament notwendig, das dann entsprechend auch wieder neue Kosten verursacht. 3.) Neben diesen beiden Varianten gibt es noch weitere Testamentsformen. Ein Beispiel hierfür ist das Ehegattentestament. Hierbei handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament, das die letzten Willen beider Ehepartner enthält. Ein anderes Beispiel ist das Nottestament. Es kommt in Betracht, wenn sich der Erblasser in einer Notlage oder in einer Situation befindet, die es unmöglich macht, ein handschriftliches oder ein notarielles Testament zu errichten. Das Nottestament kann als Bürgermeistertestament mündlich oder schriftlich vor dem Bürgermeister und unter Anwesenheit von zwei weiteren Zeugen erklärt werden. Als Dreizeugentestament vor drei beliebigen Personen als Zeugen kommt es in Betracht, wenn wegen naher Todesgefahr Zeitdruck besteht und weder ein Notar noch der Bürgermeister kurzfristig zur Verfügung stehen.

Ein Testament ändern oder widerrufen

Vorlage Testament als WiderrufstestamentHat der Erblasser ein Testament verfasst, ist er nicht für immer und ewig an seine Entscheidungen gebunden. Vielmehr kann ein Testament jederzeit geändert oder auch komplett widerrufen werden. Dazu hat der Erblasser folgende Möglichkeiten:

  • Der Erblasser kann sein Testament einfach zerreißen und in den Papierkorb werfen. Durch das Vernichten des Testaments sind die Verfügungen aufgehoben.
  • Der Erblasser kann sein Testament mit dem Hinweis „ungültig“ versehen. Um Zweifeln vorzubeugen, sollte er den Hinweis aber durch die Angabe von Ort und Datum sowie seine Unterschrift ergänzen.
  • Der Erblasser kann ein neues Testament verfassen, das in Teilen dem bisherigen Testament widerspricht. Dadurch gelten dann die neuen Verfügungen, die von den alten Entscheidungen abweichen. Gleichzeitig bleiben die Verfügungen aus dem alten Testament, die dem neuen Testament nicht widersprechen, weiterhin bestehen. Damit später aber eindeutig ermittelt werden kann, welches Testament das neuere ist, sollte der Erblasser unbedingt an die Datumsangabe denken.
  • Der Erblasser kann ein Widerrufstestament verfassen. Ein Widerrufstestament ist ein komplett neues Testament, aus dem gleichzeitig eindeutig hervorgeht, dass das bisherige Testament aufgehoben ist. Ein Musterbeispiel für ein solches Widerrufstestament zeigt die Vorlage am Ende dieses Artikels.
  • Hat der Erblasser ein notarielles Testament errichtet, wird dieses Testament automatisch ungültig, wenn er es aus der amtlichen Verwahrung nimmt. Im Unterschied dazu bleibt ein handschriftliches Testament bis zu seinem Widerruf gültig, auch wenn es amtlich verwahrt war.

 

Vorlage: Testament als Widerrufstestament

Mein letzter Wille

 

Ich, _________________ Vorname, Nachname _________________, geboren am __________________ in ____________________________,

 

erkläre hiermit

 

Frau/Herrn _________________ Vorname, Nachname _________________, geboren am __________________ in ____________________________,

 

zum meiner/meinem Alleinerbin/Alleinerben.

 

Gleichzeitig widerrufe ich damit meine bisherige letztwillige Verfügung vom __________________, in der mein/e zwischenzeitlich geschiedene/r Ehefrau/Ehemann _____________ Vorname, Nachname _________________ zu meiner/m Alleinerbin/Alleinerbe ernannt war.

 

____  _____________________

Ort, Datum Unterschrift