Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar
Die Altersvorsorge ist ein sehr wichtiges Thema. Schließlich möchte vermutlich jeder später einmal, wenn er sein Berufsleben abgeschlossen hat, einen schönen und entspannten Lebensabend verbringen. Um finanzielle Mittel für die Zeit zu erwirtschaften, wenn das monatliche Arbeitsentgelt wegfällt, zahlen Arbeitnehmer sowie die meisten Selbstständigen und Freiberufler jeden Monat Beiträge in die Rentenkasse ein. Da viele befürchten, dass allein die gesetzliche Altersrente nicht ausreichen wird, um den Lebensabend zu finanzieren, kümmern sie sich außerdem um eine private Altersvorsorge, beispielsweise in Form einer Lebensversicherung, einer Riester-Rente oder einer Immobilie. Ein paar weitere Infos zur Altersvorsorge zeigt dieses Video:
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland kennt jedoch nicht nur die Altersrente, sondern neben der Erwerbsminderungsrente gibt es auch die sogenannten Renten wegen Todes. Zu diesen Renten gehören die Witwen- und die Waisenrente und diese Renten kommen zum Tragen, wenn der Versicherte verstirbt und einen Ehepartner oder Kinder hinterlässt.
Die Witwenrente
Die Aufgabe der Witwenrente besteht vereinfacht erklärt darin, den Lebensunterhalt, den der verstorbene Ehegatte bislang erbracht hat, anteilig zu ersetzen. Dabei wird im Zusammenhang mit der Witwenrente zwischen der kleinen und der großen Witwenrente unterschieden.
Übrigens erhalten seit 1986 nicht nur Witwen, sondern auch Witwer die Witwenrente. Geschlechtsneutral wird sie deshalb auch Hinterbliebenenrente genannt.
Die Waisenrente
Ähnlich wie die Witwenrente soll auch die Waisenrente die Beiträge zum Unterhalt ausgleichen, die der Verstorbene nicht mehr leisten kann. Je nachdem, ob ein oder beide Elternteile verstorben sind, wird zwischen der Halbwaisen- und der Vollwaisenrente unterschieden. Die Waisenrente wird grundsätzlich solange ausgezahlt, bis das Kind volljährig ist. Über die Volljährigkeit hinaus kann die Waisenrente bis maximal zum 27. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, wenn die Waise eine Ausbildung absolviert oder eine körperliche oder geistige Behinderung hat. Wie hoch die Waisenrente ausfällt, hängt davon ab, in welcher Höhe der Verstorbene Rentenansprüche erworben hat. Üblicherweise bewegt sich die Halbwaisenrente aber bei etwa 10 bis 20% der Rente des Verstorbenen. Die Vollwaisenrente beträgt rund 20 bis 40% der Rente, die der Verstorbene mit der höheren Rente bezogen hat oder hätte. Erzielt die Waise eigenes Einkommen, wird dieses Einkommen anteilig auf die Waisenrente angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt.
Formular Rente: Antrag auf Witwen- und Waisenrente
Vielfach dauert es seine Zeit, bis der Antrag auf eine Witwen- oder Waisenrente bearbeitet ist. Aus diesem Grund erhalten Hinterbliebene meist drei Monate lang eine sogenannte Überbrückungszahlung. In aller Regel kümmert sich das Bestattungsinstitut um die Beantragung dieser Leistung.
Der Antrag auf die Witwen- oder Waisenrente wird dann beim Rentenversicherungsträger des Verstorbenen gestellt. Hierfür müssen Antragsformulare ausgefüllt werden. Diese Formulare sind bei den örtlichen Rentenstellen erhältlich. Sie stehen aber auch im Internet unter:
und unter:
zum Download zur Verfügung. Neben den ausgefüllten Antragsformularen muss der Hinterbliebene außerdem die Sterbeurkunde und den letzten Rentenbescheid oder den letzten Einkommensnachweis vorlegen. Zudem muss sich der Antragsteller ausweisen und eine gültige Bankverbindung angeben. Generell ist ratsam, den Antrag persönlich abzugeben. Dadurch wird es möglich, die Formulare noch einmal gemeinsam durchzugehen. Sollten Fehler auftauchen oder noch Unterlagen fehlen, kann dies schneller korrigiert werden als auf dem Postweg.