Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Es ist immer wieder zu beobachten, dass Filesharingaktivitäten eine Abmahnung als böse Überraschung zur Folge haben. Nun stellen sich für den einen oder anderen jedoch sicherlich die Fragen, was Filesharing überhaupt ist, wie ein damit zusammenhängendes Abmahnverfahren abläuft und wie der Abgemahnte am besten auf eine Abmahnung reagieren sollte.

Abmahnung bzgl. File Sharing Computerspiele

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Was bedeutet der Begriff Filesharing bei Computerspielen?

Hinter dem Begriff Filesharing verbirgt sich eine Online-Tauschbörse. Diese funktioniert nach dem Prinzip, dass ein Nutzer anderen Nutzern ein oder mehrere Dateien zur Verfügung stellt und im Gegenzug Zugriff auf die Dateien anderer Nutzer hat. Ein Teilnehmer ist somit immer Anbieter und Nutzer zugleich. Im Fall einer Tauschbörse für Spiele macht also ein Teilnehmer die Spiele, über die er verfügt, für andere zugänglich und kann dafür deren Spiele nutzen. In aller Regel sind die Tauschbörsen dabei so aufgebaut, dass die Zugriffe direkt zwischen den jeweiligen Nutzern erfolgen. Die Teilnahme an solchen Tauschbörsen ist grundsätzlich erlaubt, allerdings ist es verboten, anderen ohne die Zustimmung des Urhebers Dateien anzubieten, die urheberrechtlich geschützt sind.

 

Was gilt für den Urheberschutz beim Filesharing von Computerspielen?

Abmahnung File Sharing ComputerspieleDie meisten Spiele, die in Tauschbörsen angeboten werden, sind urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass eigentlich nur der Urheber das Recht hat, seine Spiele für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Da das Einstellen der Spiele ins Internet als eine Veröffentlichung im Sinne des Urheberrechtes gewertet wird, liegt ohne ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers eine Urheberrechtsverletzung vor. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Urheberrechtschutz nicht greift. Dies ist dann der Fall, wenn wie bei beispielsweise Freeware oder Open Source-Software die freie Weitergabe ausdrücklich gestattet ist oder wenn das Spiel zu frei verwendbarem Gemeingut gehört. Dies wiederum tritt aber beispielsweise erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ein.

 

Wie sollte der Abgemahnte auf eine Abmahnung reagieren?

Die Kontaktdaten des Abgemahnten werden auf Grundlage der IP-Adresse ermittelt und somit ist grundsätzlich der Anschlussinhaber auch derjenige, der abgemahnt wird. Nun ist es aber nur bedingt möglich, eine pauschale Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung zu empfehlen, denn grundsätzlich muss immer der jeweilige Einzelfall überprüft werden. Recht häufig werden zahlreiche Adressen gesammelt und trotz fragwürdiger Beweislage unzählige Abmahnungen verschickt. Die Abmahnenden, bei denen es sich meist um spezialisierte Abmahnanwälte handelt, spekulieren oft darauf, dass viele der Abgemahnten den Zahlungsaufforderungen ohne größere Proteste nachkommen. Ein Schreiben von einem Anwalt, in dem die Rechtslage ausführlich dargestellt wird, macht schließlich Eindruck und um die Angelegenheit möglichst schnell zu erledigen und weitere, schlimmere Konsequenzen zu verhindern, füllen viele Abgemahnte die beigefügte Unterlassungserklärung aus und zahlen. Das bedeutet nun natürlich nicht, dass es nicht durchaus auch gerechtfertigte Abmahnungen gibt. Es ist allerdings so, dass wirklich überprüft werden sollte, ob die Abmahnung begründet ist. Zudem ist es in vielen Fällen sinnvoller, nicht die beigefügte Unterlassungserklärung, sondern eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und im Zweifel sollte juristische Hilfe in Anspruch genommen werden.

 

Einfaches Beispiel einer Abmahnung bei Filesharing

 

In vielen Fällen werden Abmahnungen im Zusammenhang mit Filesharing von Anwälten verschickt, die mit entsprechenden Vorlagen arbeiten. Das folgende Muster ist daher lediglich als einfaches Beispiel zur Veranschaulichung zu verstehen.

Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),

im Auftrag meines Mandanten Herr (Name) weise ich Sie hiermit auf folgende Verletzungshandlung hin:

Im Zuge eines Filesharings haben Sie am (Datum) um (Uhrzeit) das Spiel ___ auf der Webseite der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Spiel ___ ist jedoch urheberrechtlich geschützt und eine Einwilligung meines Mandaten zum Einstellen des Spiels auf besagter Interseite liegt Ihnen nicht vor. Insofern haben Sie die Rechte und Interessen meines Mandanten verletzt.

Ich fordere Sie daher auf, derartige Verletzungshandlungen mit sofortiger Wirkung zu unterlassen. Zeitgleich fordere ich Sie auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Ich weise Sie darauf hin, dass der Unterlassungsanspruch aufgrund der durch die Erstverletzung herbeigeführten Wiederholungsgefahr ausschließlich durch die Abgabe der beiliegenden Unterlassungserklärung beseitigt werden kann.

Die Abgabe der Unterlassungserklärung erwarte ich bis zum (Datum). Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie vor.

Im Zuge einer außergerichtlichen Einigung biete ich Ihnen an, eine pauschale Zahlung in Höhe von ___ Euro zu leisten. Durch diese Zahlung sind sowohl die entstandenen Schadensersatzansprüche als auch die Anwaltskosten abgeglichen. Die Zahlung wird an die oben benannte Bankverbindung erbeten. Sollte ich bis zum (Datum) keinen Zahlungseingang verbuchen können, müssen Sie mit der Einleitung eines Gerichtsverfahrens rechnen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

(Unterschrift)