Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Kommt es zu gravierenden Schwierigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und seinem Azubi, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Abmahnung auszusprechen. Generell gilt, dass ein Arbeitnehmer zunächst auf ein milderes Mittel zurückgreifen muss. Das bedeutet, bevor er eine Kündigung aussprechen kann, muss es in aller Regel zuerst mindestens eine Abmahnung gegeben haben. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist daher nur in Ausnahmefällen möglich. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn der Azubi ein Fehlverhalten gezeigt hat, das die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar macht und die Vertrauensbasis nachhaltig gestört ist, beispielsweise bei einem Diebstahl, einer groben Beleidigung oder einem tätlichen Angriff. Im Normalfall wird der Arbeitgeber bei Schwierigkeiten also auf eine Abmahnung zurückgreifen, wobei diese im Wesentlichen vier Funktionen erfüllt:

Mustervorlage für eine Abmahnung

Ohne Kosten und ohne Anmeldung

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Dies ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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1.) Die Abmahnung hat die Funktion eines Hinweises und einer Rüge. Der Arbeitgeber weist seinen Azubi durch die Abmahnung auf dessen Fehlverhalten hin und fordert ihn dazu auf, dieses Verhalten künftig zu unterlassen.

2.) Die Abmahnung hat die Funktion einer Dokumentation. Das Fehlverhalten des Azubis wird im Rahmen der Abmahnung festgehalten, indem es mit konkreter Beschreibung, Datum und eventuell beteiligten Personen oder Zeugen dokumentiert wird.

3.) Die Abmahnung hat die Funktion einer Warnung. Der Arbeitgeber kündigt drohende Konsequenzen an, wenn der Azubi sein Verhalten nicht ändert. Die Abmahnung kann eine Kündigung vorbereiten.

 

Video mit den wichtigsten Fragen rund um die Abmahnung

Grundsätzlich ist es nur bedingt möglich, pauschale Angaben zu machen, denn letztlich muss jeder Einzelfall gesondert betrachtet werden. Allgemein lassen sich die wichtigsten Fragen zur Abmahnung jedoch wie folgt beantworten.

 

Was kann abgemahnt werden?

Prinzipiell kann eine Abmahnung bei jeder objektiven Pflichtverletzung ausgesprochen werden. Voraussetzung ist aber, dass es sich nicht um ein unwesentliches Fehlverhalten handelt, beispielsweise eine einmalige Verspätung von wenige Minuten.

 

Wann und wie oft wird eine Abmahnung ausgesprochen?

Als Grundregel gilt, dass die Abmahnung möglichst zeitnah ausgesprochen werden sollte. Wie oft ein Fehlverhalten abgemahnt wird, hängt von der Art und der Bedeutung der Pflichtverletzung ab. Meist ist es jedoch so, dass ein Fehlverhalten höchstens zweimal abgemahnt wird und zusammen mit einer dritten Abmahnung die Kündigung erfolgt.

 

Wie erfolgt eine Abmahnung?

Eine Abmahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Um spätere Streitigkeiten z.B wegen einer fristlosen Kündigung zu verhindern, wird allerdings meist eine schriftliche Abmahnung verwendet. Im Rahmen dieser Abmahnung muss die Pflichtverletzung dann konkret benannt sein, damit der Azubi die Möglichkeit hat, sein Verhalten künftig zu ändern und die angedrohten Konsequenzen zu vermeiden. Sollte es erforderlich sein, mehrere Pflichtverletzungen abzumahnen, setzen die meisten Arbeitgeber für jede Pflichtverletzung eine separate Abmahnung auf. Dies liegt daran, dass die gesamte Abmahnung unwirksam wird, wenn sich später herausstellt, dass eine der genannten Pflichtverletzungen unbegründet war.

 

Wie lange ist eine Abmahnung wirksam?

Für die Wirkungsdauer einer Abmahnung gibt es keine verbindlichen Fristen. Je nach Schwere der Pflichtverletzung bleibt die Wirksamkeit einer Abmahnung in der Praxis aber üblicherweise zwei bis drei Jahre lang bestehen.

 

Wann rechtfertigt eine Abmahnung die Kündigung?

Abmahnung AzubiDie Abmahnung kann eine Kündigung vorbereiten. Das bedeutet, in der Abmahnung wird ein Fehlverhalten gerügt und es werden die Konsequenzen genannt, die im Wiederholungsfall drohen. Ändert der Azubi sein Verhalten trotz Abmahnung nicht, kann der Arbeitgeber die angedrohten Konsequenzen umsetzen. Das konkrete Fehlverhalten, das die Abmahnung begründet hat, kommt aber als Kündigungsgrund nicht in Frage. Wurde der Azubi beispielsweise abgemahnt, weil er einen Kollegen beschimpft und beleidigt hat, darf er für dieses Verhalten nicht gekündigt werden. Eine Kündigung ist möglich, wenn der Azubi den oder einen anderen Kollegen erneut beschimpft und beleidigt. Nur dann ist eine fristlose Kündigung möglich.

 

Mustervorlage für eine Abmahnung

Sehr geehrte/r Frau/Herr (Name),

leider sehen wir uns gezwungen, eine ausdrückliche Abmahnung auszusprechen.

Die Abmahnung begründet sich durch ihr Fehlverhalten am (Datum). Sie haben (genaue Beschreibung des Fehlverhaltens, wenn möglich mit Angabe von Zeugen oder Beweismitteln).

Durch dieses Verhalten haben Sie gegen die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Pflichten verstoßen. Wir können ein solches Fehlverhalten jedoch nicht dulden. Zusammen mit der Abmahnung möchten wir sie eindringlich dazu auffordern, ihre vertraglichen Verpflichtungen künftig einzuhalten.

Sollte es erneut zu einem derartigen oder ähnlichen Fehlverhalten kommen, werden wir das Ausbildungsverhältnis beenden.

Eine Kopie dieser Abmahnung wird in Ihre Personalakte aufgenommen, eine weitere Kopie erhält der Betriebsrat zur Kenntnisnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

(Ort, Datum, Unterschrift des Arbeitgebers).

 

Durch meine Unterschrift bestätigte ich, dass ich die Abmahnung erhalten und zur Kenntnis genommen habe.

 

(Ort, Datum, Unterschrift Azubi)