Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Die Ausbildung schafft das Fundament für die berufliche Zukunft. Allerdings müssen die Kosten, die im Zusammenhang mit einer Ausbildung entstehen, erst einmal finanziert werden. Um zu verhindern, dass fehlende finanzielle Mittel der einzige Grund dafür sind, dass eine Ausbildung nicht absolviert werden kann, hat der Gesetzgeber das Bundesausbildungsförderungsgesetz geschaffen. Dieses Gesetz, das kurz BAföG genannt wird, soll gewährleisten, dass alle Schüler und Studenten unabhängig von ihrem wirtschaftlichen oder sozialen Hintergrund die Ausbildung absolvieren können, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

BAföG Antrag hier erstellen

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Dafür sieht das Gesetz eine staatliche Unterstützung vor, durch die die Ausbildung von Schülern und Studenten gefördert wird. Diese Förderung heißt umgangssprachlich ebenfalls BAföG. Ein paar Infos rund um BAföG gibt es hier:

https://www.youtube.com/watch?v=8vDjXARp81c

 

Die nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildungen

BAföG ist für verschiedene Ausbildungen vorgesehen. So können zum einen Studenten, die an einer Hochschule studieren, BAföG erhalten. Zum anderen werden bestimmte schulische Ausbildungen durch BAföG gefördert. Zu den förderfähigen Ausbildungen gehört der Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule, einer Berufsfachschule und einer Fach- oder Fachoberschulklasse, wenn der Besuch dieser Schulen keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Schüler können BAföG ab der zehnten Klasse bekommen, wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist. Schüler, die eine Fach- oder Berufsfachklasse besuchen und dabei nach einem Bildungsgang, der mindestens zwei Jahre dauert, einen Berufsabschluss erwerben, können ebenfalls durch BAföG gefördert werden. Daneben können Schüler BAföG erhalten, wenn sie eine Abendschule, eine Berufsaufbauschule, ein Kolleg, eine höhere Fachschule oder eine Akademie besuchen.

Betriebliche und duale Ausbildungen werden nicht nach dem BAföG gefördert. Für Azubis, die finanzielle Unterstützung brauchen und die Voraussetzungen erfüllen, gibt es statt BAföG die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, als Förderinstrument.

 

Die Voraussetzungen für BAföG

Zunächst einmal setzt der Erhalt von BAföG voraus, dass der Schüler oder Student eine Ausbildung absolviert, die nach dem BAföG förderungsfähig ist. Zusätzlich dazu müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1.) BAföG kann grundsätzlich nur dann gewährt werden, wenn die finanziellen Mittel, die für die Ausbildung notwendig sind, nicht aus dem Einkommen oder Vermögen des Schülers oder Studenten, seiner Eltern oder seines Ehepartners bestritten werden können. Für das Einkommen und Vermögen gibt es allerdings bestimmte Freibeträge, die bei der Berechnung berücksichtigt werden. 2.) Der Schüler oder Student muss die Eignung für die gewünschte Ausbildung mitbringen. Diese Voraussetzung ist in aller Regel dann erfüllt, wenn der Schüler oder Student die Ausbildungsstätte besucht und seine Leistungen darauf schließen lassen, dass er das Ausbildungsziel erreichen wird. Beim Besuch einer Fachhochschule, einer Akademie oder einer Universität müssen zudem je nach Studiengang entsprechende Leistungsnachweise vorgelegt werden, bevor das dritte oder fünfte Semester beginnt. 3.) Bei Beginn der Ausbildung muss der Schüler oder Student jünger sein als 30 Jahre. Gewährt wird BAföG dann im Normalfall für die Dauer der regulären Ausbildungs- oder Studienzeit. Unter bestimmten Umständen kann BAföG aber auch länger und über die Altersgrenzen hinaus bezogen werden. 4.) Der Schüler oder Student muss die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Ist er kein deutscher Staatsbürger, kann er gefördert werden, wenn er das Daueraufenthaltsrecht, eine Niederlassungserlaubnis oder eine anderweitige Bleibeperspektive in Deutschland hat.

 

Einen Antrag auf BAföG stellen

Formular Antrag BAföGUm BAföG zu beantragen, braucht der Schüler oder Student die entsprechenden Antragsformulare. Diese gibt es beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, sie sind aber auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hinterlegt. Die ausgefüllten Formulare reicht der Schüler und Student zusammen mit den weiteren Unterlagen bei dem Amt für Ausbildungsförderung ein, das für ihn zuständig ist. Dieses Amt bearbeitet daraufhin den Antrag und entscheidet, ob der Schüler oder Student BAföG bekommt oder ob nicht. Dabei ist bei Studenten in aller Regel das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule der richtige Ansprechpartner. Bei Schülern kümmert sich das Amt für Ausbildungsförderung um die BAföG-Anträge, das entweder für den Bezirk, in dem sich die Schule befindet, oder für den Wohnort der Eltern zuständig ist.

BAföG wird normalerweise für jeweils ein Jahr bewilligt. Gewährt werden die Leistungen mit Beginn der Ausbildung, allerdings frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt eingegangen ist. Rückwirkend werden keine Leistungen erbracht. Beginnt die Ausbildung beispielsweise im September, der BAföG-Antrag geht aber erst im Oktober ein, wird BAföG also frühestens ab Oktober gewährt, obwohl die Ausbildung schon früher begonnen hat. Wichtig ist deshalb, den Antrag rechtzeitig zu stellen und etwa zwei Monate vor Ablauf eines Bewilligungsantrags an den Weiterbewilligungsantrag zu denken. Hat der Schüler oder Student noch nicht alle Formulare ausgefüllt oder fehlen ihm noch Unterlagen, wird die Zeit aber langsam knapp, kann er zunächst einen formlosen Antrag stellen. Dadurch kann er nämlich sicherstellen, dass er die Frist einhält. Wie ein solcher formloser Antrag aussehen kann, zeigt das folgende Formular.

 

Formular Antrag BAföG

Schüler/Student
Anschrift

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung
Anschrift

Ort, den Datum

 

Antrag auf die Bewilligung von Leistungen nach dem BAföG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am ________ werde ich, ________ (Name, Vorname, Geburtsdatum) ________, an der ________ (Name der Bildungseinrichtung) ________ eine Ausbildung zum/r ________ beginnen.

[Oder: am ________ werde ich, ________ (Name, Vorname, Geburtsdatum) ________, an der ________ (Name der Hochschule) ________ ein Studium der ________(Studiengang/Fachrichtung/angestrebter Abschluss) ________aufnehmen.]

Ich beantrage daher hiermit eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Die ausgefüllten Formblätter nebst Anlagen werde ich schnellstmöglich nachreichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift