Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Wie der Name bereits andeutet, handelt es sich bei der Einkommensteuer um eine Steuer, die auf Einkommen erhoben wird. Die tatsächliche Höhe der Einkommensteuerschuld wird durch einen Bescheid nach Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums festgesetzt.

Herabsetzung für die Einkommensteuer-Vorauszahlung

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Dies ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Steuerformular für Einkommensteuer-Vorauszahlung

Steuerpflichtiger
Anschrift

Zuständiges Finanzamt
Anschrift

Ort, den Datum

Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Steuernummer: __________
Steuer-Identifikationsnummer: __________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem am …………… erlassenen Bescheid werden die fälligen Steuervorauszahlungen auf

______________ Euro, zahlbar am 10. März 20.……,

______________ Euro, zahlbar am 10. Juni 20.……,

______________ Euro, zahlbar am 10. September 20.…… sowie

______________ Euro, zahlbar am 10. Dezember 20.……

festgesetzt.

Leider werden meine Einnahmen im laufenden Jahr aber deutlich geringer ausfallen als im Vorjahr. Der Grund hierfür liegt darin, dass ….. (z.B. mehrere Auftraggeber kurzfristig abgesprungen sind / ein fest einkalkulierter Großauftrag doch nicht zustande kam / Forderungen in größerem Umfang offen sind / die Anschaffung kostenintensiver Betriebsmittel erforderlich war / ich meine Geschäftstätigkeit aufgrund einer schweren Erkrankung über einen längeren Zeitraum unterbrechen musste usw.) …………..

Daher beantrage ich hiermit, die Einkommensteuer-Vorauszahlungen herabzusetzen. Als Nachweis über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und als Grundlage für die Neuberechnung der Vorauszahlungen lege ich diesem Schreiben die Abschlüsse der Monate …………… bis …………… bei.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

 

Im Laufe des Veranlagungszeitraums leistet der Steuerzahler allerdings Vorauszahlungen, die dann mit der ermittelten Steuerschuld verrechnet werden. Hier ein Video, das die Einkommensteuer erklärt:

 

Die Termine für die Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Arbeitnehmer müssen sich nicht weiter um die Steuervorauszahlungen kümmern. Bei ihnen behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer, eine Unterart der Einkommensteuer, nämlich automatisch vom Monatsentgelt ein und leitet sie an das Finanzamt weiter. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen werden die Abschläge ebenfalls direkt abgezogen. Bei allen anderen Einkunftsarten setzt das Finanzamt in einem Bescheid fest, in welcher Höhe Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu leisten sind. Zu diesen Einkunftsarten gehören Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, aus der Forst- und Landwirtschaft, aus Vermietung und Verpachtung sowie Renten. Daneben können auch Arbeitnehmer zu Vorauszahlungen verpflichtet werden, wenn sie beispielsweise Nebeneinkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielen, Mieteinnahmen erwirtschaften, Kapital im Ausland angelegt haben oder bei der Steuerklassenkombination III/V höhere Steuernachzahlungen fällig werden. Die Vorauszahlungen umfassen die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Dabei werden die Vorauszahlungen quartalsweise und zwar konkret am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Sehr wichtig ist übrigens eine pünktliche Zahlung. Gehen die Vorauszahlungen verspätet ein, stellt das Finanzamt nämlich Säumniszuschläge in Rechnung.

 

Die Höhe der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Steuerformular für Einkommensteuer-VorauszahlungIn welcher Höhe das Finanzamt die Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzt, ergibt sich aus der Höhe des Einkommens im vorherigen Veranlagungszeitraum. Liegt für das Vorjahr keine Einkommensteuerveranlagung vor, beispielsweise weil sich der Steuerpflichtige im ersten Jahr seiner selbstständigen Tätigkeit befindet, wird die voraussichtliche Steuerschuld geschätzt. Vorauszahlungen werden jedoch nur dann festgesetzt, wenn sie sich auf mindestens 400 Euro belaufen und damit pro Vorauszahlung mindestens 100 Euro an das Finanzamt überwiesen werden müssen.

Da der Bescheid dem Vorbehalt zur Nachprüfung unterliegt, hat der Steuerpflichtige aber die Möglichkeit, eine Anpassung der festgesetzten Vorauszahlungen zu beantragen. Haben sich die Rahmenbedingungen verändert, also sind die Einnahmen deutlich gesunken oder haben sich die Ausgaben erheblich erhöht, kann der Steuerpflichtige somit einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen. Ein Musterformular für einen solchen Antrag, der übrigens jederzeit und auch für das laufende Steuerjahr gestellt werden kann, findet sich weiter unten. In seinem Antrag sollte der Steuerpflichtige aber immer plausibel begründen, weshalb seine Einnahmen gesunken oder seine Ausgaben so gestiegen sind, dass eine Kürzung der Vorauszahlungen gerechtfertigt ist. Gleichzeitig ist eine Anpassung der festgesetzten Einkommensteuer-Vorauszahlungen nur dann sinnvoll, wenn die Einkommensteuerschuld in dem Veranlagungszeitraum aller Voraussicht nach tatsächlich deutlich geringer ausfallen wird. Andernfalls wird nämlich mit Ablauf des Steuerjahres eine Nachzahlung fällig, die dann nicht mehr aufgeteilt auf vier Zahlungen, sondern auf einmal bezahlt werden muss.