Aktualisiert am 26 Juni, 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher
Die folgende Vorlage für ein Steuerformular zur Beantragung oder Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlung wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen. Sie hilft Ihnen, eine formelle und rechtssichere Anfrage bei Ihrem Finanzamt zu stellen.
Ihre Adresse
Postleitzahl und Ort
An das Finanzamt
Adresse des Finanzamts
Postleitzahl und Ort
Ort, Datum
Antrag auf Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlung
Steuernummer: [Ihre Steuernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für das Jahr [Jahr].
Begründung:
Aufgrund einer Veränderung meiner Einkommenssituation beantrage ich eine Anpassung der festgesetzten Vorauszahlungen. Die folgenden Änderungen sind eingetreten:
- Änderung des Einkommens: Mein Einkommen hat sich wie folgt verändert:
- Bisheriges Einkommen: [Betrag in Euro]
- Neues Einkommen: [Betrag in Euro]
- Veränderung der Abzugsbeträge: Es haben sich Änderungen bei den abzugsfähigen Ausgaben ergeben:
- Bisherige abzugsfähige Ausgaben: [Betrag in Euro]
- Neue abzugsfähige Ausgaben: [Betrag in Euro]
Antrag auf neue Vorauszahlungsbeträge:
Ich beantrage daher, die Einkommensteuer-Vorauszahlungen wie folgt anzupassen:
- Vorauszahlung zum 10. März: [Betrag in Euro]
- Vorauszahlung zum 10. Juni: [Betrag in Euro]
- Vorauszahlung zum 10. September: [Betrag in Euro]
- Vorauszahlung zum 10. Dezember: [Betrag in Euro]
Die Berechnung der neuen Vorauszahlungsbeträge basiert auf den oben angegebenen neuen Einkommens- und Ausgabenverhältnissen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung und bitte um eine schriftliche Bestätigung der Anpassung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
[Unterschrift]
Anlagen:
- Nachweise zu den neuen Einkommensverhältnissen (z.B. Gehaltsabrechnungen, Gewinnermittlungen)
- Nachweise zu den geänderten abzugsfähigen Ausgaben (z.B. Rechnungen, Belege)
Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Informationen korrekt eingefügt und die notwendigen Nachweise beigefügt sind, um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten.
Wie der Name bereits andeutet, handelt es sich bei der Einkommensteuer um eine Steuer, die auf Einkommen erhoben wird. Die tatsächliche Höhe der Einkommensteuerschuld wird durch einen Bescheid nach Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums festgesetzt.
Herabsetzung für die Einkommensteuer-Vorauszahlung
Ohne Kosten und ohne Anmeldung
Steuerformular für Einkommensteuer-Vorauszahlung
Steuerpflichtiger
Anschrift
Zuständiges Finanzamt
Anschrift
Ort, den Datum
Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Steuernummer: __________
Steuer-Identifikationsnummer: __________
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem am …………… erlassenen Bescheid werden die fälligen Steuervorauszahlungen auf
______________ Euro, zahlbar am 10. März 20.……,
______________ Euro, zahlbar am 10. Juni 20.……,
______________ Euro, zahlbar am 10. September 20.…… sowie
______________ Euro, zahlbar am 10. Dezember 20.……
festgesetzt.
Leider werden meine Einnahmen im laufenden Jahr aber deutlich geringer ausfallen als im Vorjahr. Der Grund hierfür liegt darin, dass ….. (z.B. mehrere Auftraggeber kurzfristig abgesprungen sind / ein fest einkalkulierter Großauftrag doch nicht zustande kam / Forderungen in größerem Umfang offen sind / die Anschaffung kostenintensiver Betriebsmittel erforderlich war / ich meine Geschäftstätigkeit aufgrund einer schweren Erkrankung über einen längeren Zeitraum unterbrechen musste usw.) …………..
Daher beantrage ich hiermit, die Einkommensteuer-Vorauszahlungen herabzusetzen. Als Nachweis über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und als Grundlage für die Neuberechnung der Vorauszahlungen lege ich diesem Schreiben die Abschlüsse der Monate …………… bis …………… bei.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Im Laufe des Veranlagungszeitraums leistet der Steuerzahler allerdings Vorauszahlungen, die dann mit der ermittelten Steuerschuld verrechnet werden. Hier ein Video, das die Einkommensteuer erklärt:
Die Termine für die Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Arbeitnehmer müssen sich nicht weiter um die Steuervorauszahlungen kümmern. Bei ihnen behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer, eine Unterart der Einkommensteuer, nämlich automatisch vom Monatsentgelt ein und leitet sie an das Finanzamt weiter. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen werden die Abschläge ebenfalls direkt abgezogen. Bei allen anderen Einkunftsarten setzt das Finanzamt in einem Bescheid fest, in welcher Höhe Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu leisten sind. Zu diesen Einkunftsarten gehören Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, aus der Forst- und Landwirtschaft, aus Vermietung und Verpachtung sowie Renten. Daneben können auch Arbeitnehmer zu Vorauszahlungen verpflichtet werden, wenn sie beispielsweise Nebeneinkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielen, Mieteinnahmen erwirtschaften, Kapital im Ausland angelegt haben oder bei der Steuerklassenkombination III/V höhere Steuernachzahlungen fällig werden. Die Vorauszahlungen umfassen die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Dabei werden die Vorauszahlungen quartalsweise und zwar konkret am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Sehr wichtig ist übrigens eine pünktliche Zahlung. Gehen die Vorauszahlungen verspätet ein, stellt das Finanzamt nämlich Säumniszuschläge in Rechnung.
Die Höhe der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
In welcher Höhe das Finanzamt die Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzt, ergibt sich aus der Höhe des Einkommens im vorherigen Veranlagungszeitraum. Liegt für das Vorjahr keine Einkommensteuerveranlagung vor, beispielsweise weil sich der Steuerpflichtige im ersten Jahr seiner selbstständigen Tätigkeit befindet, wird die voraussichtliche Steuerschuld geschätzt. Vorauszahlungen werden jedoch nur dann festgesetzt, wenn sie sich auf mindestens 400 Euro belaufen und damit pro Vorauszahlung mindestens 100 Euro an das Finanzamt überwiesen werden müssen.
Da der Bescheid dem Vorbehalt zur Nachprüfung unterliegt, hat der Steuerpflichtige aber die Möglichkeit, eine Anpassung der festgesetzten Vorauszahlungen zu beantragen. Haben sich die Rahmenbedingungen verändert, also sind die Einnahmen deutlich gesunken oder haben sich die Ausgaben erheblich erhöht, kann der Steuerpflichtige somit einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen. Ein Musterformular für einen solchen Antrag, der übrigens jederzeit und auch für das laufende Steuerjahr gestellt werden kann, findet sich weiter unten. In seinem Antrag sollte der Steuerpflichtige aber immer plausibel begründen, weshalb seine Einnahmen gesunken oder seine Ausgaben so gestiegen sind, dass eine Kürzung der Vorauszahlungen gerechtfertigt ist. Gleichzeitig ist eine Anpassung der festgesetzten Einkommensteuer-Vorauszahlungen nur dann sinnvoll, wenn die Einkommensteuerschuld in dem Veranlagungszeitraum aller Voraussicht nach tatsächlich deutlich geringer ausfallen wird. Andernfalls wird nämlich mit Ablauf des Steuerjahres eine Nachzahlung fällig, die dann nicht mehr aufgeteilt auf vier Zahlungen, sondern auf einmal bezahlt werden muss.