Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus, stellt sich oft die Frage, ob es sich lohnt, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben. Viele verzichten auf einen Einspruch, weil sie die Geldstrafe für angemessen oder zumindest für nicht übertrieben hoch halten, weil sie langwierige Auseinandersetzungen mit den Behörden vermeiden wollen oder weil sie davon ausgehen, ohnehin nichts am Strafmaß ändern zu können. In der Tat ist es in einigen Fällen durchaus sinnvoll, die verhängte Strafe zu akzeptieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Tatvorwurf unstrittig ist, der Betroffene also genau weiß, dass er einen Fehler gemacht hat und nun eben dafür einstehen muss. Allerdings gibt es genauso Fälle, in denen es ratsam ist, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Vorlage Einspruch gegen Bußgeldbescheid

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Dies ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Wie kann Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt werden?

a.) Möchte der Betroffene Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, hat er dafür zwei Wochen lang Zeit. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem ihm der Bescheid zugestellt wurde. Um Einspruch einzulegen, hat der Betroffene zwei Möglichkeiten. So kann er die Verwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, entweder persönlich aufsuchen und seinen Einspruch dort zur Niederschrift vortragen oder er kann schriftlich Einspruch einlegen. Entscheidet er sich für einen schriftlichen Einspruch, muss sein Schreiben vor Ablauf der Zwei-Wochen-Frist bei der Behörde eingegangen sein. Ein allgemeines Musterbeispiel für einen Einspruch findet sich am Ende dieses Artikels. b.) Der Einspruch hat zur Folge, dass der Bußgeldbescheid nach Ablauf der Frist nicht rechtskräftig wird und damit auch nicht vollstreckt werden kann. Die festgesetzte Strafe muss der Betroffene ebenfalls noch nicht bezahlen, sondern erst dann, wenn eine Entscheidung vorliegt. Legt der Betroffene keinen Einspruch ein, wird der Bescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. Danach ist es nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, gegen den Bescheid vorzugehen. Ob der Betroffene selbst Einspruch einlegt, einen Bevollmächtigten beauftragt oder die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nimmt, bleibt übrigens seiner Entscheidung überlassen. Wendet er sich an einen Anwalt, gestaltet sich der Ablauf wie folgt:

 

Wie geht es nach dem Einspruch weiter?

Vorlage Einspruch gegen BußgeldbescheidNachdem der Einspruch bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eingegangen ist, beginnt das sogenannte Zwischenverfahren. Dabei prüft die Behörde im ersten Schritt, ob der Einspruch form- und fristgerecht eingelegt wurde. Ist dies nicht der Fall, wird der Einspruch als unzulässig verworfen. Andernfalls prüft die Behörde im zweiten Schritt, ob der Bußgeldbescheid aufrechterhalten werden soll. Dazu kann sie den Betroffenen auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist Angaben zu seiner Entlastung zu machen. Hat der Betroffene in seinem Einspruch Zeugen benannt oder bestimmte Einwände erhoben, beispielsweise im Hinblick auf das angewendete Messverfahren oder das Beweisfoto, wird die Behörde diesen Aussagen nachgehen, wenn sie für den Sachverhalt von Bedeutung sind. Außerdem kann die Behörde weitere Ermittlungen einleiten.

Ergibt die Überprüfung, dass der Bußgeldbescheid aufrechterhalten werden soll, wird die Akte zunächst an die Staatsanwaltschaft und von dort aus an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Die Weiterleitung der Akte hat aber nichts damit zutun, dass statt einer Ordnungswidrigkeit nun wegen einer Straftat ermittelt wird. Stattdessen ist dies der normale Ablauf und die Weiterverfolgung der Ordnungswidrigkeit fällt nun in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft, während das Amtgericht später über den Einspruch entscheidet. Allerdings können die Ermittlungen oder die gerichtliche Beweisaufnahme dazu führen, dass sich der Verdacht auf eine Straftat ergibt. In diesem Fall geht das Bußgeldverfahren in ein Strafverfahren über. Möglich ist dies beispielsweise in Bußgeldsachen, bei denen es um Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen geht.

 

Was folgt nach dem Zwischenverfahren?

1.) Liegt die Akte vor, prüft das Gericht, ob die Tat weiterverfolgt werden soll. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass eine Verfolgung der Tat nicht geboten ist, kann es das Verfahren einstellen. Beträgt die Geldstrafe weniger als 100 Euro, muss die Staatsanwaltschaft nicht zustimmen, wenn sie vorher ihre Nichtteilnahme an der Hauptverhandlung erklärt hat. Wurde eine höhere Geldstrafe verhängt, muss die Staatsanwaltschaft einer Einstellung des Verfahrens zustimmen. Ein Strafverfahren kann außerdem gegen eine bestimmte Auflage, beispielsweise eine Geldzahlung, eingestellt werden. 2.) Wird das Verfahren nicht eingestellt, wird ein Verhandlungstermin vor Gericht angesetzt. Der Betroffene erhält hierzu eine Ladung und ist verpflichtet, den Termin wahrzunehmen. Erscheint der Betroffene nicht und hat er vorab sein Fehlen auch nicht angemessen entschuldigt, verwirft das Gericht den Einspruch und der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig. Der Betroffene kann allerdings beantragen, dass er nicht persönlich an der Verhandlung teilnehmen muss. Diesem Antrag wird das Gericht stattgeben, wenn sich der Betroffene bereits ausführlich geäußert oder erklärt hat, dass er keine Aussage vor Gericht machen wird, und seine Anwesenheit nicht zwingend erforderlich ist, um den Sachverhalt aufzuklären. Im Zuge der Verhandlung werden noch offene Fragen geklärt und die Angelegenheit umfassend erörtert. 3.) Kommt das Gericht zu der Einschätzung, dass der Einspruch keine Aussicht auf Erfolg hat, wird es dem Betroffenen nahelegen, den Einspruch zurückzunehmen. Der Betroffene kann sich dann entscheiden, ob er dem Rat des Gerichts folgt oder ob das Gericht eine Entscheidung treffen soll. Grundsätzlich muss das Gericht den Bußgeldbescheid übrigens nicht bestätigen, sondern kann auch ein Strafmaß verhängen, dass zu Gunsten oder aber zum Nachteil des Betroffenen ausfällt.

 

Vorlage: Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Betroffener
Anschrift

Verwaltungsbehörde
Anschrift

Ort, den Datum

 

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Aktenzeichen _____________

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am _______________ wurde mir der Bußgeldbescheid zu Aktenzeichen __________________, erlassen am ___________________, zugestellt. Gegen diesen Bußgeldbescheid lege ich hiermit Einspruch ein.

In dem Bußgeldbescheid wird mir ______________ (vorgeworfene Ordnungswidrigkeit) _______________ zur Last gelegt und infolgedessen _______________ (im Bescheid genannte Strafe) ____________ auferlegt.

Als Begründung für meinen Einspruch und gleichzeitig zu meiner Entlastung möchte ich Folgendes anführen: _______________(kurze, aussagekräftige Begründung; alternativ kann auch darauf hingewiesen werden, dass eine Begründung nachgereicht wird)

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift