Insbesondere im Arbeitsrecht sind die Abmahnung und die Kündigung miteinander verknüpft, denn in aller Regel setzt eine verhaltensbedingte Kündigung mindestens eine vorhergehende Abmahnung voraus. Dabei ist die Abmahnung als Verwarnung zu verstehen, vergleichbar mit einer gelben Karte im Fußball. Das bedeutet, der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hin und dokumentiert dieses Fehlverhalten durch die Abmahnung. Der Arbeitnehmer erhält die Möglichkeit, sein Verhalten zu ändern, gleichzeitig benennt der Arbeitgeber aber auch die Konsequenzen, mit denen der Arbeitnehmer rechnen muss, wenn er erneut ein solches oder ähnliches Fehlverhalten an den Tag legt.
4 Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung
Damit eine Abmahnung wirksam ist und den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung gerecht wird, müssen einige grundlegende Kriterien erfüllt sein:
In den meisten Fällen gehört eine Abmahnung zu den Voraussetzungen für eine verhaltensbedingte Kündigung. Eine Ausnahme gilt nur bei besonders schwerwiegenden Pflichtverstößen, wie beispielsweise einem Diebstahl oder einer Unterschlagung. Da es sich hierbei um ein gravierendes Fehlverhalten handelt, ist eine Kündigung auch ohne vorhergehende Abmahnung möglich. Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber, dass der Kündigungsgrund nicht der gleiche Grund sein darf, aus dem auch die Abmahnung ausgesprochen wurde. Im Rahmen einer Abmahnung wird ein konkretes Fehlverhalten beanstandet und dokumentiert, beispielsweise dass ein Arbeitnehmer an bestimmten Tagen unentschuldigt gefehlt hat oder zu spät gekommen ist. Eine Kündigung als angedrohte Konsequenz setzt nun voraus, dass der Arbeitnehmer erneut unentschuldigt fehlt oder zu spät kommt. Das bedeutet, der Arbeitnehmer kann nicht wegen seines Fehlverhaltens an den in der Abmahnung benannten Tagen gekündigt werden, sondern weil sich dieses Fehlverhalten an anderen Tagen wiederholt hat.
Vorlage für eine Abmahnung mit Androhung der Kündigung
Briefkopf Arbeitgeber
Ort, den Datum
Kontaktdaten des Arbeitnehmers
Abmahnung
Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),
bedauerlicherweise sehen wir uns gezwungen, Ihnen gegenüber aus folgendem Grund eine Abmahnung abzusprechen:
Sie sind wiederholt und ohne die Angabe von Gründen zu spät zu Ihrem Dienst erschienen, und zwar:
am (Datum), statt um xxx Uhr erst um xxx Uhr,
am (Datum), statt um xxx Uhr erst um xxx Uhr,
am (Datum), statt um xxx Uhr erst um xxx Uhr sowie
am (Datum), statt um xxx Uhr erst um xxx Uhr.
Wir fordern Sie daher eindringlich dazu auf, Ihren Dienst künftig pünktlich anzutreten. Sollten wir feststellen, dass Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, müssen Sie mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen.
Diese Abmahnung wird in Kopie zu Ihrer Personalakte genommen.
Mit freundlichen Grüßen,
(Ort, Datum, Unterschrift)