Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Hinter der Bezeichnung Schufa verbirgt sich die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung und hierbei handelt es sich um eine Auskunftsdatei, die verschiedene Daten über Verbraucher zusammenträgt und speichert. Diese Datensammlung soll in erster Linie eine Schutzfunktion vor Kreditausfällen für die Vertragspartner der Schufa haben. Gleichzeitig verhindert die Schufa damit aber auch ein Stück weit eine Überschuldung von Verbrauchern.

Schufa-Formular für Selbstauskunft

Ohne Kosten und ohne Anmeldung

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Dies ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Die gespeicherten Daten bei der Schufa

Die Schufa erfasst verschiedene Informationen über einen Verbraucher. So speichert sie zum einen persönliche Daten wie den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die aktuelle sowie frühere Anschriften. Der Familienstand, der Arbeitgeber und Angaben zum Einkommen oder Vermögen werden jedoch nicht gespeichert. Zum anderen werden die sogenannten Positiv- und Negativmerkmale registriert. Bei diesen Daten handelt es sich in erster Linie um Informationen, die die Vertragspartner der Schufa gemeldet haben. Zu den Positivmerkmalen gehören beispielsweise bestehende Giro- und Kreditkartenkonten, abgeschlossene Kredite und Leasingverträge sowie Telekommunikations- und Kundenkonten bei Unternehmen. Als Negativmerkmale werden Informationen zu vertragswidrigem Verhalten gespeichert. Beispiele hierfür sind offene und angemahnte Forderungen, gekündigte Kreditverträge, Mahnbescheide oder missbräuchlich genutzte Konten. Daneben erfasst die Schufa Daten aus öffentlichen Verzeichnissen, also beispielsweise Eidesstattliche Versicherungen oder Informationen zu Insolvenzverfahren. Zudem enthält die Datensammlung Angaben zu sogenannten Identitätschecks. Diese werden hauptsächlich von Online-Händlern durchgeführt, um durch einen Abgleich mit den gespeicherten Daten zur Person zu überprüfen, ob der Name und die Anschrift des Kunden stimmen.

Die gespeicherten Daten bilden die Grundlage für das sogenannte Scoring. Das Scoring ist eine Art Prognose, die einschätzt, wie hoch das Risiko für Zahlungs- oder Kreditausfälle ist. Je schlechter die Wahrscheinlichkeitswerte ausfallen, desto schlechter wird die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers eingestuft. Dem Scoring liegt allerdings ein komplexes Verfahren zugrunde, in das nicht nur die gespeicherten Daten, sondern auch statistische Faktoren wie beispielsweise der Wohnort einfließen.

 

Das Beantragen von einer Schufa-Auskunft

Formular für Selbstauskunft1.) Um in Erfahrung zu bringen, welche Daten die Schufa über einen Verbraucher gespeichert hat, können sowohl der Verbraucher selbst als auch sein jeweiliger Geschäftspartner eine Auskunft beantragen. Ein Geschäftspartner braucht hierfür aber die Zustimmung des Verbrauchers. Diese Zustimmung erteilt der Verbraucher üblicherweise durch die sogenannte Schufa-Klausel, die sich in einem Großteil aller Verträge findet. Der Geschäftspartner kann den Verbraucher aber auch dazu auffordern, eine Schufa-Auskunft vorzulegen. Dies ist beispielsweise häufig dann der Fall, wenn ein Mietverhältnis begründet werden soll. Durch die Schufa-Auskunft kann sich der Vermieter ein Bild von der Bonität seines künftigen Mieters machen und dadurch zumindest ein Stück weit abschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass der Mieter die Miete pünktlich und ordnungsgemäß bezahlen wird.

2.) Möchte der Verbraucher eine Schufa-Auskunft beantragen, kann er grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Varianten auswählen. So gibt es zum einen die Selbstauskunft, die korrekterweise Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz heißt und seit April 2010 einmal pro Jahr kostenfrei angefordert werden kann. Diese Selbstauskunft informiert über alle Daten, die die Schufa über den Verbraucher gespeichert hat. Hierzu gehören allerdings auch Daten, die der Vermieter oder ein anderer Geschäftspartner nicht wissen muss, um eine Vertrauensbasis für eine Geschäftsbeziehung zu schaffen. Deshalb ist die Selbstauskunft auch weniger für die Vorlage bei einem Dritten, sondern in erster Linie zur Überprüfung der gespeicherten Daten geeignet. Die zweite Variante ist die Bonitätsauskunft. Sie setzt sich aus zwei Dokumenten zusammen, nämlich einer umfangreichen Übersicht mit den erfassten Einträgen und einem Dokument für die Weitergabe an Geschäftspartner. Dieses Dokument führt nur die Daten auf, die für die Begründung einer geschäftlichen Beziehung relevant sind. Außerdem ist das Dokument auf einem kopiergeschützten Sicherheitspapier mit Wasserzeichen ausgedruckt, so dass der Vermieter sicher sein kann, dass es sich um eine echte Schufa-Auskunft handelt. Anders als die Selbstauskunft kostet die Bonitätsauskunft allerdings 18,50 Euro. 3.) Um eine Auskunft zu bestellen, kann der Verbraucher eine Geschäftsstelle der Schufa aufsuchen oder das Online-Formular von der Internetseite der Schufa herunterladen. 4.) Der Verbraucher kann aber auch einen formlosen Antrag stellen, also ein eigenes Schreiben für seine Bestellung aufsetzen. Dieses kann wie die folgende Vorlage formuliert sein.

 

Schufa-Formular für Selbstauskunft zur Begründung eines Mietverhältnisses

Name
Anschrift

An die
Schufa Holding AG

Postfach 61 04 10

10927 Berlin

Ort, den Datum

 

Bonitätsauskunft

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestelle ich

Vor- und Nachname: _____________________
Anschrift: _____________________
Geboren am: _____________________ in: _____________________

eine Bonitätsauskunft.

Gleichzeitig erteile ich Ihnen meine Einwilligung, die einmaligen Gebühren von 18,50 Euro für die Bonitätsauskunft von meinem Konto Nr. _____, BLZ _____ bei der _____ Bank _____ per Lastschrift einzuziehen.

Um eine eindeutige Identifikation meiner Person sicherzustellen, füge ich diesem Schreiben eine Kopie der Vorder- und Rückseite meines Personalausweises bei.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift