Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Ein neuer Job in einer anderen Stadt, die Gründung eines eigenen Hausstands, Nachwuchs oder einfach nur der Wunsch nach einem Tapetenwechsel – es kann viele Gründe geben, weshalb sich jemand dazu entschließt, sein bestehendes Mietverhältnis zu beenden. Sowohl der Mieter als auch der Vermieter können einen Mietvertrag kündigen. Allerdings gestaltet sich eine Wohnungskündigung für den Vermieter komplizierter als für den Mieter.

Wohnungskündigung Musteranschreiben

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Dies ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Die Voraussetzungen für eine wirksame Wohnungskündigung

Soll der Mietvertrag gekündigt werden, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Kündigung wirksam werden kann:

1. Schriftform. Eine Wohnungskündigung bedarf immer der Schriftform. Schriftform bedeutet, dass die Kündigung zum einen schriftlich erfolgen muss. Zum anderen muss das Kündigungsschreiben mit der handschriftlichen Unterschrift im Original versehen sein. Bei einer maschinell erstellten Unterschrift oder einer Unterschrift in Kopie ist die Schriftform nicht gewahrt. Deshalb ist es auch nicht möglich, einen Mietvertrag mündlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax zu kündigen.

2. Zugang. Eine Kündigung kann nur dann wirksam werden, wenn sie der Vermieter oder Mieter erhalten hat. Das Zugangsdatum spielt außerdem im Hinblick auf die Kündigungsfrist eine Rolle. Kommt es zu Unstimmigkeiten, muss derjenige, der gekündigt hat, den Zugang der Kündigung beweisen. Deshalb ist es ratsam, die Wohnungskündigung persönlich zu übergeben, von einem Boten als Zeugen in den Briefkasten werfen zu lassen oder als Einschreiben zu verschicken.

Wichtig ist außerdem, dass die Kündigung von allen Beteiligten ausgesprochen wird und an alle Beteiligten adressiert ist. Lebt der Mieter nicht alleine in der Wohnung, sondern hat er den Mietvertrag zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen unterschrieben, müssen also alle, die den Mietvertrag unterschrieben haben, die Kündigung ebenfalls unterschreiben. Gleiches gilt, wenn der Vermieter nicht alleiniger Vermieter ist. Auch in diesem Fall müssen alle Vermieter die Kündigung unterschreiben und die Kündigung muss sich an alle Mieter der Wohnung richten.

 

Die Kündigungsfristen bei der Wohnungskündigung

Kündigung_IMG_0945.JPGFür den Mieter gilt seit 2001 eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Wie lange der Mieter in der Wohnung gewohnt hat, spielt dabei keine Rolle. Ist im Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart, muss der Mieter allerdings nur die kürzere Kündigungsfrist einhalten. Steht im Mietvertrag hingegen eine längere Kündigungsfrist, greift die gesetzliche Kündigungsfrist. Eine längere Frist als drei Monate muss der Mieter somit auf keinen Fall einhalten.

Mit welcher Kündigungsfrist der Vermieter kündigen kann, hängt von der Dauer des Mietverhältnisses ab. Bestand der Mietvertrag bis zu fünf Jahre, sieht das Gesetz eine dreimonatige Kündigungsfrist vor. Bei einem Mietverhältnis, das mehr als fünf Jahre andauerte, beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate, und bei einem Mietverhältnis von mehr als acht Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist auf neun Monate. Diese gesetzlichen Kündigungsfristen muss der Vermieter einhalten, unabhängig davon, was im Mietvertrag vereinbart ist.

Maßgeblich bei der Berechnung der Kündigungsfrist ist das Datum, an dem der Gekündigte das Kündigungsschreiben erhält. Geht die Kündigung spätestens am dritten Werktag des Monats ein, wird dieser Monat bei der Kündigungsfrist berücksichtigt. Als Werktage zählen dabei alle Tage von Montag bis Samstag, keine Werktage sind Sonntage und offizielle Feiertage. Erhält der Gekündigte das Kündigungsschreiben erst am vierten Werktag eines Monats oder später, beginnt die Kündigungsfrist erst mit dem nächsten Monat. Neben der fristgerechten Kündigung haben der Mieter und der Vermieter grundsätzlich auch die Möglichkeit, das Mietverhältnis fristlos zu beenden. Eine fristlose Kündigung ist jedoch nur in Ausnahmefällen zulässig und setzt immer einen wichtigen, schwerwiegenden Grund voraus.

 

Der Kündigungsgrund

Kündigt der Mieter den bestehenden Mietvertrag fristgerecht, muss er seine Kündigung nicht begründen. Er kann zwar den Kündigungsgrund im Schreiben nennen, verpflichtet dazu ist er aber nicht. Möchte der Mieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sollte er den Grund für die Kündigung jedoch angeben. Anders sieht es aus, wenn der Vermieter eine Kündigung ausspricht. Er ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, den Grund für die Kündigung plausibel, schlüssig und nachvollziehbar zu erläutern. Dabei gibt es im Wesentlichen drei Gründe, die eine Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen können, nämlich

  • der Eigenbedarf,
  • die Hinderung, die Wohnung in angemessener Form wirtschaftlich zu verwerten, und
  • schwerwiegende Verletzungen oder wiederholte Verstöße gegen die mietvertraglichen Vereinbarungen durch den Mieter.

Ein erleichtertes Kündigungsrecht gilt für den Vermieter nur dann, wenn der Mieter als Untermieter in der Wohnung des Vermieters wohnt oder wenn der Vermieter und der Mieter gemeinsam ein Haus mit nur zwei Wohnungen bewohnen. In diesen Fällen muss der Vermieter seine Kündigung nicht begründen. Gleichzeitig verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist aber um drei weitere Monate. Weitere Fragen rund um die Kündigung des Mietvertrags werden hier beantwortet: https://www.youtube.com/watch?v=DdvtqaAtJos

 

Vorlage: Wohnungskündigung durch den Mieter

Mieter
Anschrift

Vermieter
Anschrift

Ort, den Datum

 

Kündigung des bestehenden Mietvertrags

 

Sehr geehrte/r Frau _____________, Herr _____________, Damen und Herren,

hiermit kündige ich den bestehenden Mietvertrag

Vertragsnummer: ________________
geschlossen am: ________________
Wohnungsnummer: ________________
Anschrift: ________________

ordentlich. Unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist endet das Vertragsverhältnis demnach am ________________________.

(Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt auch die Ihnen erteilte Ermächtigung zum Einzug der monatlichen Miete von Konto Nummer __________________, BLZ __________________, bei der _____ Bank ______.)

Bitte bestätigen Sie mir meine Kündigung und teilen mir den Termin für die Wohnungsübergabe mit.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift