Aktualisiert am 26 Juni, 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher
Die folgende Vorlage für einen Widerspruch gegen einen Schulverweis wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen, um ihre Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Sie kann verwendet werden, um formell Widerspruch gegen einen Schulverweis einzulegen.
Adresse
PLZ Ort
Name der Schule
Adresse der Schule
PLZ Ort
Datum
Betreff: Widerspruch gegen den Schulverweis von [Name des Kindes], Klasse [Klasse]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den Schulverweis meines Kindes, [Vorname Nachname des Kindes], Schüler/in der Klasse [Klasse], ausgesprochen am [Datum des Verweises], ein.
Begründung:
- Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme: [Erklärung, warum der Verweis unverhältnismäßig ist, z.B. erstes Vergehen, keine vorherigen Verwarnungen, etc.]
- Sachliche Ungerechtigkeit: [Erklärung der Umstände, die den Schulverweis ungerecht erscheinen lassen, z.B. Missverständnisse, unzureichende Beweise, etc.]
- Fehlende Anhörung: [Falls zutreffend: Beschreibung, dass eine Anhörung nicht stattgefunden hat oder unzureichend war]
- Alternative Maßnahmen: [Vorschläge für alternative Disziplinarmaßnahmen, z.B. Gespräche, Nachsitzen, etc.]
Sachverhalt:
[Beschreibung des Vorfalls aus Ihrer Sicht, z.B. “Am [Datum] wurde mein Kind beschuldigt, [Vorfall beschreiben]. Nach unserer Auffassung hat sich der Vorfall wie folgt zugetragen: [eigene Darstellung des Vorfalls].”]
Ich bitte um eine Überprüfung der Entscheidung und eine schriftliche Stellungnahme zu meinem Widerspruch. Zudem bin ich gerne bereit, in einem persönlichen Gespräch die Situation gemeinsam zu klären und eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre E-Mail-Adresse] zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
Vorname Nachname der Eltern/Erziehungsberechtigten
[Vorname Nachname des Kindes]
Streiche untereinander oder gegen die Lehrer und gelegentlich auch einmal kleinere Raufereien gehören zum Schulalltag dazu. Übertreibt es ein Schüler aber, kann die Schule auf verschiedene Mittel zurückgreifen, um ihn wieder in die richtige Spur zu bringen.
Widerspruch gegen Schulverweis
Ohne Kosten und ohne Anmeldung
Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen
Die Maßnahmen, die eine Schule ergreifen kann, wenn sich ein Schüler danebenbenimmt, werden in zwei Gruppen unterschieden. Die erste Gruppe bilden die Erziehungsmaßnahmen. Erziehungsmaßnahmen sind einfache, pädagogische Mittel, die einen Schüler mäßigen und ihn nachhaltig belehren sollen. Beispiele für erzieherische Maßnahmen sind unter anderem Ermahnungen und Klassenbucheinträge, ein Gespräch, ein Brief an die Eltern, eine Strafarbeit, Nachsitzen, ein Umsetzen an einen anderen Platz im Klassenzimmer oder der Ausschluss von der Unterrichtsstunde. Welche Maßnahme eingesetzt wird, entscheidet grundsätzlich der Lehrer. Dabei muss er bei seiner Entscheidung aber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einhalten. Das bedeutet, die erzieherische Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen und der Lehrer muss zunächst das mildeste Mittel auswählen. Hat die verhängte Erziehungsmaßnahme nicht den erwünschten Erfolg, kann der Lehrer zum nächst strengeren Mittel greifen.
Die zweite Gruppe bilden die Ordnungsmaßnahmen. Ordnungsmaßnahmen kommen bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die schulischen Pflichten und bei ernsthaften Beeinträchtigungen des Schulbetriebs zum Einsatz. Welche Maßnahmen als Ordnungsmaßnahmen in Betracht kommen, ist in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Generell gehören aber folgende Mittel zu den zulässigen Ordnungsmaßnahmen:
- schriftliche Verweise
- eine Versetzung in eine Parallelklasse
- der zeitweise Ausschluss von einem Unterrichtsfach oder vom gesamten Unterricht
- der Ausschluss von der Schule
- der Ausschluss von allen Schulen einer Schulart oder von allen Schulen des Bundeslandes
Ein Schulverweis ist aber immer das letzte Mittel. Nur wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, der Schüler massiv oder wiederholt gegen die Schulpflichten verstoßen hat und keine anderen Maßnahmen erfolgversprechend erscheinen, kann die Schulaufsichtsbehörde beschließen, dass der Schüler von seiner Schule verwiesen oder sogar vom Schulunterricht an allen Schulen des Landes ausgeschlossen wird.
Widerspruch gegen einen Schulverweis
1.) Wurde ein Schüler von der Schule verwiesen und hält er den Schulverweis für nicht gerechtfertigt, kann er sich dagegen wehren. Normalerweise findet sich auf dem Bescheid, in dem der Schüler über die verhängte Ordnungsmaßnahme informiert wird, eine Rechtsbehelfsbelehrung. Darin ist erklärt, wie, an wen und innerhalb welcher Frist der Schüler Widerspruch einlegen kann. Grundsätzlich gilt, dass der Widerspruch schriftlich und innerhalb von einem Monat erfolgen muss. Der Widerspruch wird an die Stelle geschickt, die den Bescheid erlassen hat, bei einem Schulverweis ist dies die zuständige Schulaufsichtsbehörde. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr. Sofern es in den Schulgesetzen des jeweiligen Bundeslandes nicht ausgeschlossen ist, hat ein Widerspruch eine aufschiebende Wirkung. Die verhängte Ordnungsmaßnahme ist also zunächst einmal auf Eis gelegt und wird nicht umgesetzt, bis über den Widerspruch entschieden wurde oder ein Gerichtsurteil vorliegt.
2.) Ist der Widerspruch eingegangen, wird der Sachverhalt noch einmal geprüft. Wichtig ist deshalb, in dem Widerspruch schlüssig und plausibel zu begründen, weshalb der Schulverweis aus Sicht des Schülers nicht gerechtfertigt ist. Das Schulamt kann dem Widerspruch nun abhelfen und den Schulverweis zurücknehmen. Fällt die Entscheidung, dass der Schulverweis nicht zurückgenommen wird, erhält der Schüler einen negativen Widerspruchsbescheid. In diesem Bescheid steht die Begründung, weshalb die Entscheidung bestehen bleibt, außerdem enthält auch der Widerspruchsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung. Nun kann sich der Schüler nur noch durch eine Klage vor dem örtlichen Verwaltungsgericht gegen den Schulverweis zur Wehr setzen. Die Klage muss innerhalb von einem Monat nach Zustellung des negativen Widerspruchsbescheids erhoben werden. Ratsam dabei ist aber, professionelle Hilfe von einem Fachanwalt für Verwaltungs- und Schulrecht in Anspruch zu nehmen.
Vorlage: Widerspruch gegen Schulverweis
Eltern des Schülers
Anschrift
Zuständige Schulaufsichtsbehörde
Anschrift
Ort, den Datum
Widerspruch gegen den Schulverweis
Sehr geehrte Damen und Herren,
am _______________________ haben wir den von Ihnen erlassenen Bescheid erhalten, nach dem unser Sohn/unsere Tochter ___________Vor- und Nachname _____________________ von der ____________ Schule ________________ verwiesen werden soll. Gegen diesen Bescheid legen wir hiermit Widerspruch ein.
Zur Begründung:
In dem Bescheid wird als Begründung ausgeführt, dass ________________________
______________ Gründe für den Schulverweis ______________________________. Aus unserer Sicht stellt sich der Sachverhalt jedoch wie folgt dar. ________________
______________________ eigene Schilderung der Situation ____________________ ____________________________________________________________________.
Aus unserer Sicht ist ein Schulverweis daher nicht gerechtfertigt. Eine Ordnungsmaßnahme mit derart gravierenden Folgen ist angesichts der vorgeworfenen Tat nicht angemessen. Zudem hat es nie ein Gespräch gegeben, in dem beide Seiten ihre Sicht hätten schildern können, um auf dieser Basis eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
Wir beantragen deshalb, den Sachverhalt nochmals zu prüfen und den Schulverweis zurückzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift