Inhalt:
Anzeigen
Aktualisiert am 26 Juni, 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher
Generell beendet eine Kündigung immer ein bestehendes Vertragsverhältnis. Beide Vertragsparteien können eine Kündigung aussprechen, wobei eine rechtswirksame Kündigung immer der Schriftform bedarf. Jeder Vertrag, beispielsweise ein Mietvertrag, ein Arbeitsvertrag, ein Vertrag mit einer Versicherung oder ein Zeitungsabonnement, hat seine Eigenarten, die es zu beachten gilt. Zudem unterscheidet man zwischen einer fristgemäßen Kündigung und einer Kündigung mit sofortiger Wirkung. Damit Ihre Kündigung unkompliziert und sicher verläuft, sollten Sie die folgenden Fehler unbedingt vermeiden.
- Falsche Daten. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie den richtigen Empfänger benennen und auch als Absender denjenigen einsetzen, der tatsächlich Vertragspartner ist. Würden Sie beispielsweise das Abonnement einer Zeitung kündigen, die Sie zwar lesen, wobei der Vertrag jedoch auf Ihren Partner läuft, wäre eine Kündigung in Ihrem Namen unwirksam. Achten Sie zudem darauf, dass Ihnen bei der Policen-, Vertrags- oder Kundennummer keine Fehler unterlaufen, damit Ihre Kündigung auch wirklich zugeordnet werden kann.
- Fristen nicht eingehalten. In jedem Vertrag sind Fristen angegeben, die im Falle einer Kündigung einzuhalten sind. Diese Fristen können beispielsweise einen Monat, drei Monate oder sechs Monate betragen. Es ist sehr wichtig, dass Ihre Kündigung den Empfänger rechtzeitig, das bedeutet vor Beginn der Frist, erreicht, da sich der Vertrag ansonsten um eine weitere, vertraglich vereinbarte Laufzeit verlängert.
- Begründung nicht ausreichend. Im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung, die nicht zwingend begründet werden muss, ist eine außerordentliche Kündigung nur dann wirksam, wenn ein Grund vorliegt, aus dem eindeutig hervorgeht, dass ein weiteres Aufrechterhalten der Vertragsbeziehung nicht mehr zumutbar ist. Um einen Vertrag also mit sofortiger Wirkung kündigen zu können, müssen Sie unbedingt einen schwerwiegenden Grund vorweisen und diesen auch in der Kündigung benennen.
- Zu lang. Ihre Kündigung enthält die Adressdaten, die Benennung Ihrer Kündigung inklusive Zeitpunkt, wann die Kündigung wirksam wird, eventuell den Widerruf der Einzugsermächtigung sowie eine kurze Begründung. Schreiben Sie jedoch keinen Roman, denn ansonsten wird geht Ihr eigentliches Anliegen unter!
- Kein Nachweis. Verweisen Sie in Ihrer Kündigung darauf, dass Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung wünschen, damit Sie im Zweifelsfall einen Nachweis darüber haben, dass Sie auch tatsächlich frist- und formgerecht gekündigt haben. Zudem empfiehlt sich der Versand per Einschreiben.