Aktualisiert am 26 Juni, 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher
Nachdem Abmahnungen in letztlich allen Bereichen zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche und bei jedem gegenseitigen Vertragsverhältnis angewandt werden können, erfolgen regelmäßig unzählige Abmahnungen aus ebenso unzähligen Gründen. Grundvoraussetzung für eine Abmahnung ist allerdings immer, dass der Abgemahnte eine sogenannte Verletzungshandlung begangen hat. Das bedeutet, der Abgemahnte muss durch eine Handlung oder ein Verhalten gegen vertragliche Pflichten, gesetzliche Vorschriften oder sonstige Regelungen verstoßen haben. Zudem ist eine Abmahnung nur dann wirksam, wenn sie die Verletzungshandlung und die drohenden Konsequenzen konkret benennt. Der Abgemahnte muss aus der Abmahnung also eindeutig und unmissverständlich entnehmen können, was ihm vorgeworfen wird, zu welcher Handlung er zukunftsgerichtet aufgefordert wird und was ihn erwartet, wenn es zu einem Wiederholungsfall kommen sollte.
Top Abmahngründe Im gewerblichen Rechtschutz und dem Internet
- Verwendung von markenrechtlich geschützten Namen und Begriffen
- Verwendung oder Verbreitung von Texten, Fotos, Bildern, Grafiken, Spielen, Software und Videos ohne Zustimmung des Urhebers
- Verwendung von Produktfotos und Produktbeschreibungen des Herstellers oder anderer Webseiten ohne deren Zustimmung
- Verkauf von Markenprodukten ohne entsprechende Erlaubnis
- falsche oder unvollständige Angaben im Impressum
- falsche oder unvollständige Informationen zum Widerrufs- und Rückgaberecht
- Verstöße gegen die Preisangabenverordnung
- falsche, unvollständige oder veraltete AGB
- fehlende Hinweise auf Lieferzeiten sowie Liefer- oder Versankosten
- Werbung mit Testberichten oder Preisvergleichen ohne Angabe der Quellen
- falsche oder fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse bei Elektrogeräten
- Werbung mit selbstverständlichen Voraussetzungen, wie z.B. Widerrufs- und Rückgabemöglichkeiten oder Garantieleistungen
- fehlende Angaben zu den Rückgabebedingungen und den Rücksendekosten
- kein Hinweis, wann und wodurch ein Vertrag zustande kommt
- Gewährleistung wird ausgeschlossen, begrenzt oder an unzulässige Bedingungen geknüpft
- Beschränkung der Haftung, z.B. auf den Kaufpreis
- Kunde wird bei Mängeln an den Herstellers verwiesen
- Ausschluss der Annahme von unfreien Rücksendungen nach Widerruf
- falsche oder unvollständige Angaben zu Schadensersatz
- Gewährleistungsrechte erlöschen bei Veränderungen der Sache, z.B. dem Entfernen von Aufklebern, oder bei unerheblichen Mängeln
- Liefer- oder Versandkosten ins Ausland müssen erfragt werden
- Werbung mit unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten, die dann aber nicht angeboten werden
- Verwendung von Änderungsvorbehalten
- Hinweis darauf, dass Preise oder Anzeigen freibleibend sind
- Verwendung der Salvatorischen Klausel
Top Abmahngründe im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht
- Alkoholgenuss am Arbeitsplatz, sofern nicht Alkoholismus und damit eine Krankheit vorliegt
- Androhung von krankheitsbedingtem Ausfall
- Unzulässige Arbeitsverweigerung
- Ausländerfeindliche Äußerungen und Naziparolen
- Beleidigungen Dritter
- Urlaubsantritt ohne Zustimmung des Arbeitgebers
- Tätigkeit bei der Konkurrenz
- Weitergabe von vertraulichen Informationen oder Betriebsinterna an Betriebsfremde
- Mobbing
- Verstoß gegen ein bestehendes Rauchverbot
- Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften, z.B. das Tragen von Schutzkleidung
- mutwillige Sachbeschädigung
- sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- unentschuldigtes Fehlen
- wiederholte Unpünktlichkeit oder wiederholtes Überziehen von Pausenzeiten
- ungenügende oder stark nachlassende Arbeitsleistung, weil der Arbeitnehmer nachweislich nicht effektiver arbeiten möchte
- wiederholt zu späte Abgabe der Krankmeldung
- Weigerung, vertraglich vereinbarte Arbeitskleidung / Uniform zu tragen
- erhebliche Störung des Betriebsfriedens
- massive Schädigung des Ansehens des Unternehmens durch das Verhalten des Arbeitnehmers außerhalb des Betriebs
Top Abmahngründe im Zusammenhang mit dem Mietrecht
- Überbelegung oder unerlaubte Untervermietung der Wohnung
- Lärm- oder Geruchsbelästigung
- schuldhafte Verletzung von Pflichten, die zu einem erheblichen Schaden geführt haben oder führen können, z.B. leichtfertig oder vorsätzlich verursachte Brandschäden oder mehrfache Wasserschäden
- (wiederholte) Beleidigungen oder Bedrohungen des Vermieters oder der Mitbewohner
- unerlaubte Nutzung der Wohnung zu gewerblichen Zwecken
- häufige und laute Feiern und Trinkgelage
- Diebstahl
- zu ausgiebiger Publikumsverkehr, der die Mitbewohner stört
- Verhalten, durch das der Ruf des gesamtes Hauses oder des Vermieters geschädigt wird
- Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten, z.B. Reinigung des Treppenhauses
- unpünktliche oder unvollständige Zahlung der Miete oder der Nebenkosten