Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Bei der Kündigung von einem Arbeitsverhältnis wird grundsätzlich zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden. Eine ordentliche Kündigung ist eine Kündigung, durch die das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist beendet wird. Die ordentliche Kündigung wird also nicht sofort wirksam, sondern erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Im Unterschied dazu wird eine außerordentliche Kündigung meist als fristlose Kündigung ausgesprochen. Allerdings setzt eine außerordentliche Kündigung immer einen sehr wichtigen und schwerwiegenden Grund voraus.

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Die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

Die rechtliche Grundlage für eine außerordentliche Kündigung schafft § 626 BGB. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht, eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen, unabhängig davon, ob es sich um ein befristetes oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt. Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist aber immer ein schwerwiegender Grund. Dieser muss so gravierend sein, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber massiv erschüttert oder eine weitere Zusammenarbeit unmöglich ist. Zudem muss es unzumutbar sein, das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu beenden. Konkrete Beispiele für Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, nennt das Gesetz nicht. Die Rechtsprechung hat jedoch in verschiedenen Gerichtsverfahren festgestellt, dass eine fristlose Kündigung unter anderem dann rechtens sein kann, wenn

  • der Arbeitgeber das Arbeitentgelt wiederholt unpünktlich bezahlt oder mit der Zahlung mehr als zwei Monate in Rückstand gerät.
  • der Arbeitgeber die Sozialabgaben nicht abführt.
  • es zu Beleidigungen, Tätlichkeiten, sexuellen Belästigungen oder Mobbing am Arbeitsplatz kommt.
  • der Arbeitgeber verlangt, dass der Arbeitnehmer strafbare Handlungen durchführt.
  • eine Weiterarbeit die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährden oder sich sein Gesundheitszustand dadurch noch weiter verschlechtern würde.

Generell werden bei einer fristlosen Kündigung aber immer der Einzelfall geprüft und die individuellen Umstände berücksichtigt. Zudem reicht allein ein schwerwiegender Grund nicht immer aus. Gerät der Arbeitgeber beispielsweise mit der Entgeltzahlung in Rückstand, kann der Arbeitnehmer meist nur dann wirksam fristlos kündigen, wenn er seinen Arbeitgeber zuvor abgemahnt und ihm eine letzte Frist für die Zahlung eingeräumt hat.

Übrigens kann nicht nur der Arbeitnehmer, sondern natürlich auch der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen. Die wichtigsten Infos dazu erläutert dieses Video:

 

Die formalen Vorgaben für eine fristlose Kündigung

Vorlage fristloses KündigungsschreibenZunächst einmal gibt es zwei Grundvoraussetzungen, die immer erfüllt sein müssen, wenn ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden soll. Die erste Voraussetzung lautet, dass eine Kündigung der Schriftform bedarf. Schriftform bedeutet, dass ein schriftliches Kündigungsschreiben mit einer handschriftlichen Originalunterschrift notwendig ist. Ein Arbeitsvertrag kann deshalb weder mündlich noch per E-Mail, SMS oder Fax gekündigt werden. Die zweite Voraussetzung besteht darin, dass die Kündigung dem Arbeitgeber zugehen muss. Die Kündigung kann also nur dann wirksam werden, wenn sie der Arbeitgeber auch tatsächlich erhalten hat. Ratsam ist daher, eine Kündigung persönlich abzugeben und sich den Empfang quittieren zu lassen oder die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an den Arbeitgeber zu schicken.

Neben diesen beiden Grundvoraussetzungen, die auch bei einer ordentlichen Kündigung erfüllt sein müssen, gibt es bei der außerordentlichen Kündigung noch eine weitere Besonderheit. So muss die fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Dabei beginnt diese 14-tägige Frist ab dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von dem Kündigungsgrund erfährt. Maßgeblich ist also nicht der Tag, an dem das Ereignis, das die Kündigung begründet, stattfand, sondern der Tag, an dem der Arbeitgeber über das Ereignis als Kündigungsgrund informiert wird. Mit dieser Vorgabe erklärt sich, weshalb in einem fristlosen Kündigungsschreiben fast immer der Kündigungsgrund genannt ist. Durch die Begründung ist nämlich sichergestellt, dass der Arbeitgeber über die Umstände, die zur fristlosen Kündigung führen, unterrichtet ist und gleichzeitig die 14-tägige Frist gewahrt bleibt. Rein rechtlich muss der Kündigungsgrund übrigens nicht zwingend schon im Kündigungsschreiben stehen. Allerdings muss der Arbeitnehmer den Grund umgehend schriftlich angeben, wenn der Arbeitgeber nachfragt.

 

Vorlage: fristloses Kündigungsschreiben (vom Arbeitnehmer)

Arbeitnehmer
Anschrift

Arbeitgeber
Anschrift

Ort, den Datum

 

Fristlose Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses

 

Sehr geehrte/r Frau _________ / Herr __________/ Damen und Herren,

hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden Arbeitsvertrag vom _______________ fristlos. Sollte eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund wider Erwarten nicht gerechtfertigt sein, kündige ich hilfsweise und rein vorsorglich ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Zur Begründung:

In den Monaten ___________________________ haben Sie das monatliche Arbeitsentgelt verspätet bezahlt. Statt zum ________ eines Monats gingen die Zahlungen erst am _____________________________________ ein. Deswegen habe ich Ihnen bereits eine Abmahnung zukommen lassen und Sie darin aufgefordert, künftig eine pünktliche Zahlung sicherzustellen.

Nunmehr haben Sie das Arbeitsentgelt für die Monate ___________________ überhaupt nicht ausgezahlt. Auch diesbezüglich habe ich Sie abgemahnt und Ihnen für den Ausgleich des Rückstands eine Frist bis zum _____________ gesetzt. Diese Frist ist ergebnislos verstrichen.

Die unregelmäßigen und fehlenden Entgeltzahlungen haben mich nicht nur in eine schwierige finanzielle Situation gebracht, sondern auch mein Vertrauen in Sie als Arbeitgeber tief erschüttert. Ich sehe keine Basis für eine weitere Zusammenarbeit mehr und beende das Arbeitsverhältnis daher mit sofortiger Wirkung.

Bitte schicken Sie mir meine Arbeitspapiere sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis schnellstmöglich zu.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift