Aktualisiert am 27 Januar, 2023 von Ömer Bekar

Eine attraktivere Stelle, kaum Karrierechancen, Änderungen im privaten Umfeld oder einfach nur der Wunsch nach einer neuen beruflichen Herausforderung – es kann viele Gründe geben, weshalb sich ein Arbeitnehmer für einen Jobwechsel entscheidet. Wie nahezu jeder andere Vertrag kann auch ein Arbeitsvertrag gekündigt und das bestehende Arbeitsverhältnis dadurch beendet werden. Damit die Kündigung aber tatsächlich wirksam werden kann, muss der Arbeitnehmer ein paar Punkte beachten.

Kündigung Arbeitsvertrag durch Arbeitnehmer hier erstellen

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Dies ist ein Musterbeispiel. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Die Grundvoraussetzungen für eine Kündigung

Die wichtigste Voraussetzung für eine wirksame Kündigung ist zunächst einmal, dass eine Kündigung überhaupt möglich ist. Hat der Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart, ist diese Grundvoraussetzung erfüllt. Etwas schwieriger wird es bei einem befristeten Arbeitsverhältnis. Grundsätzlich ist bei einem Arbeitsvertrag mit zeitlicher Befristung eine vorzeitige Kündigung während der Vertragslaufzeit nämlich ausgeschlossen. Allerdings ist möglich, dass eine abweichende Regelung vereinbart wurde. Hier lohnt sich also ein Blick in die Vertragsbedingungen. Daneben gibt es zwei weitere Voraussetzungen, die eine Kündigung auf jeden Fall erfüllen muss:

1. Die Schriftform. Eine Kündigung bedarf für ihre Wirksamkeit immer der Schriftform. Schriftform bedeutet, dass die Kündigung schriftlich verfasst und handschriftlich unterschreiben sein muss. Eine Unterschrift in Kopie, ein Kürzel oder eine maschinell erstellte Unterschrift reichen nicht aus. Aus diesem Grund ist eine Kündigung ungültig, wenn sie mündlich, per E-Mail oder per Fax erfolgt.

2. Der Zugang. Eine Kündigung kann nur dann wirksam werden, wenn sie dem Arbeitgeber zugeht. Erhält er Arbeitgeber keine Kündigung, kann er nicht wissen, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Das Datum, an dem die Kündigung den Arbeitgeber erreicht, spielt außerdem im Hinblick auf die Kündigungsfrist eine Rolle. Um sicherzugehen, dass die Kündigung tatsächlich ankommt, ist es ratsam, sie persönlich abzugeben und sich den Empfang quittieren zu lassen. Wird die Kündigung verschickt, sollte dies per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.

 

Die Kündigungsfrist

Vorlage Kündigung Arbeitsvertrag durch ArbeitnehmerBei einer Kündigung wird grundsätzlich zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn ein sehr wichtiger Grund vorliegt. Dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass es dem Arbeitnehmer nicht zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis weiterzuführen. Dabei kann eine außerordentliche Kündigung als fristlose Kündigung, also mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden.

Im Normalfall wird ein Arbeitsverhältnis jedoch ordentlich gekündigt. Eine ordentliche Kündigung ist eine Kündigung, bei der die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wird. Welche Kündigungsfrist gilt, ergibt sich aus dem Arbeits- oder dem Tarifvertrag, ansonsten wird die gesetzliche Kündigungsfrist angewendet. Meist kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag aber während der Probezeit mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist und nach Ablauf der Probezeit mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum 15. oder zum Monatsende kündigen.

 

Der Inhalt einer Kündigung

Aus der Kündigungsschreiben muss der Arbeitgeber klar und eindeutig erkennen können, dass das Beschäftigungsverhältnis beenden werden soll. Im Prinzip reicht es deshalb aus, wenn der Arbeitnehmer seinen Namen angibt und erklärt, dass er den Arbeitvertrag kündigt. Außerdem sollte in dem Kündigungsschreiben stehen, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Dabei kann der Arbeitnehmer ein konkretes Datum angeben. Ist er sich wegen der Kündigungsfrist nicht ganz sicher, kann er aber auch einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

Anders als oft angenommen muss der Kündigungsgrund nicht genannt werden. Der Arbeitnehmer kann zwar erklären, weshalb er das Arbeitsverhältnis beendet, verpflichtet dazu ist er aber nicht. Eine Ausnahme gilt nur bei einer außerordentlichen Kündigung. Hier schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Kündigungsgrund spätestens auf Nachfrage angegeben werden muss. Ebenfalls ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass eine Kündigung vom Empfänger bestätigt werden muss. Es ist zwar üblich, dass der Eingang der Kündigung bestätigt wird, aus rechtlicher Sicht ist eine Bestätigung bei einer wirksamen Kündigung aber nicht notwendig.

Der Arbeitnehmer kann die Kündigung übrigens nutzen, um seinen Resturlaub zu beantragen. In vielen Fällen wird der Arbeitgeber auch damit einverstanden sein, dass der vorhandene Urlaub während der Kündigungsfrist verbraucht wird. Grundsätzlich gelten aber die gleichen Regeln wie bei einem normalen Urlaubsantrag. Das bedeutet, der Arbeitgeber kann den Urlaub verweigern, wenn es beispielsweise die betriebliche Situation nicht zulässt. Zudem kann der Arbeitnehmer in seiner Kündigung darauf hinweisen, dass ihm sein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen soll.

Generell sollte eine Eigenkündigung aber immer gut überlegt sein. Kündigt der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag und klappt es mit dem neuen Job nicht, muss er damit rechnen, dass die Arbeitsagentur eine Sperre verhängt.

Und hier noch einmal alles Wichtige zur Eigenkündigung als Video:

 

Vorlage : Kündigung Arbeitsvertrag durch Arbeitnehmer

Arbeitnehmer
Anschrift

Arbeitgeber
Anschrift

Ort, den Datum

 

Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrags

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden Arbeitsvertrag, geschlossen am _____________, unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist zum ________________. Sollte die Kündigungsfrist zu diesem Zeitpunkt wider Erwarten nicht gewahrt sein, kündige ich vorsorglich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Gleichzeitig beantrage ich hiermit meinen Resturlaub zum Ende der Kündigungsfrist. Dieser beträgt noch _____ Tage, so dass sich der ______________ als mein letzter Arbeitstag ergibt.

Ich möchte betonen, dass meine Kündigung rein private Gründe hat. Ich habe mich in Ihrem Unternehmen stets wohlgefühlt und bedanke mich für die gute Zusammenarbeit. Dem Unternehmen wünsche ich auch weiterhin viel Erfolg.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift