Aktualisiert am 26 Juni, 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwalt Burkhard Rüscher
Die folgende Vorlage wurde rechtlich geprüft und sorgfältig von Fachleuten gegengelesen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen rechtlichen Standards entspricht. Diese Abmahnung während der Probezeit berücksichtigt alle relevanten gesetzlichen Vorschriften und ist speziell für Situationen gedacht, in denen ein Arbeitnehmer während der Probezeit gegen vertragliche Vereinbarungen oder betriebliche Regelungen verstößt.
[Ihr Name / Firmenname] [Ihre Adresse] [PLZ Ort]
Empfänger:
[Name des Arbeitnehmers]
[Adresse des Arbeitnehmers]
[PLZ Ort]
Datum: [Datum]
Betreff: Abmahnung während der Probezeit wegen vertragswidrigen Verhaltens
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Arbeitnehmers],
hiermit mahne ich Sie wegen eines vertragswidrigen Verhaltens gemäß dem zwischen uns bestehenden Arbeitsvertrag während der Probezeit ab. Es wurde festgestellt, dass Sie gegen die folgenden Bestimmungen verstoßen haben:
- [Beschreibung des Verstoßes, z.B. unentschuldigtes Fehlen, wiederholte Unpünktlichkeit, Nichtbefolgung von Arbeitsanweisungen, Verstoß gegen betriebliche Regelungen etc.]
Dieser Verstoß stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses dar und kann gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen des Arbeitsvertrages zu weitergehenden arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen, einschließlich einer möglichen Kündigung.
Folgende Forderungen werden gestellt:
- Beseitigung des vertragswidrigen Zustands: Sie sind verpflichtet, den oben genannten Verstoß unverzüglich zu beseitigen und zukünftig zu unterlassen. Dies bedeutet konkret, dass [konkrete Maßnahmen, die der Arbeitnehmer ergreifen soll, z.B. pünktliches Erscheinen zur Arbeit, Befolgung von Arbeitsanweisungen etc.].
Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung:
Sollte sich Ihr Verhalten nicht unverzüglich und nachhaltig ändern und es erneut zu einem vergleichbaren oder anderen Verstoß kommen, behalten wir uns vor, weitere arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten. Dies kann bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen, auch während der Probezeit.
Diese Abmahnung wird in Ihrer Personalakte vermerkt. Ich hoffe auf eine einvernehmliche und schnelle Klärung dieser Angelegenheit und auf Ihr Verständnis für die Notwendigkeit dieser Maßnahme.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name / Firmenname] [Ihre Position]*Bitte beachten Sie, dass es ratsam ist, sich bei rechtlichen Angelegenheiten stets professionellen Rat einzuholen, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten optimal zu berücksichtigen.
In aller Regel setzt eine verhaltensbedingte Kündigung voraus, dass im Vorfeld mindestens eine Abmahnung ausgesprochen wurde. Dies liegt daran, dass ein Arbeitgeber prinzipiell dazu verpflichtet ist, zunächst zu milderen Mitteln zu greifen und die Kündigung nur als letzten Schritt einsetzen darf. Eine Abmahnung erfüllt dabei mehrere Funktionen, denn sie dokumentiert ein Fehlverhalten, weist den Arbeitnehmer darauf hin, dass ein solches Fehlverhalten künftig nicht mehr geduldet wird und warnt ihn vor drohenden Konsequenzen, wenn sich ein solches oder ein ähnliches Fehlverhalten noch einmal wiederholen sollte. Etwas anders gestaltet sich die Situation jedoch, wenn sich der Arbeitnehmer oder Azubi noch in der Probezeit befindet, denn in diesem Fall ist eine Abmahnung zur Vorbereitung oder Absicherung einer Kündigung nicht erforderlich.
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Eine Abmahnung in der Probezeit ist nicht notwendig, kann aber sinnvoll sein
Die meisten Arbeitsverhältnisse beginnen mit einer Probezeit, die maximal sechs Monate beträgt. Während dieser Probezeit bietet das Kündigungsschutzgesetz noch keinen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer oder Azubi während der Probezeit jederzeit und ohne die Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Legt der Arbeitnehmer nun ein Fehlverhalten an den Tag, stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, wie er am sinnvollsten darauf reagieren sollte. Grundsätzlich dient die Probezeit dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und zu erproben. Insofern kann der Arbeitgeber bei einem kleinen, nicht allzu gravierenden Fehler durchaus ein Auge zudrücken und die Situation zunächst ohne weitere Konsequenzen in einem Gespräch klären. Bei einem schwerwiegenderen Fehlverhalten hingegen kann es durchaus sinnvoll sein, den Arbeitnehmer schon in der Probezeit abzumahnen, wenn der Arbeitgeber nicht unmittelbar eine Kündigung aussprechen möchte. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Abmahngrund als Kündigungsgrund verbraucht ist. Das bedeutet, der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht aus dem gleichen Grund kündigen, aus dem er die Abmahnung ausgesprochen hat. Damit eine verhaltensbedingte Kündigung möglich wird, muss der Arbeitnehmer das bereits abgemahnte Fehlverhalten in gleicher oder in ähnlicher Form wiederholen. Eine Abmahnung, die während der Probezeit ausgesprochen wurde, bleibt aber auch über die Probezeit hinaus bestehen. Wiederholt sich das Fehlverhalten des Arbeitsnehmers nun nach der Probezeit, kann eine verhaltensbedingte Kündigung erst nach einer Abmahnung erfolgen. Da die Abmahnung aber bereits vorliegt, ist die Kündigung vorbereitet und rechtlich abgesichert, kann also unmittelbar erfolgen.
Für eine Abmahnung während der Probezeit gelten die grundlegenden arbeitsrechtlichen Voraussetzungen
Im Hinblick auf die Bedingungen und Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung spielt es letztlich keine Rolle, ob die Abmahnung während oder nach der Probezeit ausgesprochen wird, denn die grundlegenden Kriterien bleiben gleich. Eine Abmahnung muss immer eine Dokumentations-, eine Hinweis- und eine Warnfunktion haben. Dokumentationsfunktion bedeutet, dass aus der Abmahnung hervorgehen muss, durch welches konkrete Verhalten der Arbeitnehmer gegen die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen und Pflichten verstoßen haben soll. Hinweisfunktion meint, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darauf hinweisen muss, dass er ein solches Fehlverhalten in Zukunft nicht dulden kann und wird. Warnfunktion heißt, dass der Arbeitgeber die Folgen angeben muss, die den Arbeitnehmer erwarten, wenn es erneut zu einem vergleichbaren Pflichtverstoß kommen sollte.
Muster für eine Abmahnung in der Probezeit
Briefkopf Arbeitgeber
Ort, den Datum
Kontaktdaten des Arbeitnehmers
Abmahnung
Sehr geehrte/r Frau / Herr (Name),
zu unserem Bedauern sehen wir uns veranlasst, Sie wegen folgendem Fehlverhalten abzumahnen:
Am (Datum) und am (Datum) sind Sie ohne die Angabe von Gründen zu spät zu Ihrem Dienst erschienen. Anstatt um ___ Uhr haben Sie Ihren Dienst erst um ___ Uhr angetreten.
Des Weiteren haben Sie Ihren Arbeitsplatz am (Datum) ohne Zustimmung Ihres Vorgesetzten Herr (Name) bereits um ___ Uhr verlassen. Ihr Dienstende wäre jedoch erst um ___ Uhr gewesen.
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, Ihr Verhalten künftig zu ändern. Daher fordern wir Sie eindringlich dazu auf, Ihren arbeitsvertraglich vereinbarten Pflichten nachzukommen und Ihre Arbeitszeiten gemäß des Personaleinsatzplanes einzuhalten.
Sollten Sie dieser Aufforderung in Zukunft nicht nachkommen, müssen Sie damit rechnen, dass die Kündigung ausgesprochen wird.
Diese Abmahnung wird in Ihre Personalakte aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen,
(Ort, Datum, Unterschrift)